Aktuelles Urteil: Steuerbegünstigung für Dichtheitsprüfungen

Das Einkommensteuergesetz sieht für Handwerkerleistungen eine Steuerermäßigung von 20 Prozent der Aufwendungen, maximal jedoch 1.200 Euro vor. Ihre Kunden können sich so einen Teil Ihres Lohns vom Finanzamt wiederholen. Bisher wollte das Finanzamt jedoch Gutachtertätigkeiten nicht berücksichtigen. Dies hat sich jetzt teilweise geändert. › mehr
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Firmenwagen: Kein Abzug der Betriebsausgaben für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, die einen Firmenwagen privat nutzen, müssen sich diesen Sachbezug wie Arbeitslohn bei der Steuer anrechnen lassen. Das erfolgt über die 1%-Methode. Ein findiger Arbeitnehmer wollte diese Besteuerung mindern, indem er dem Finanzamt mitteilte, den privat genutzten Wagen auch für eigene betriebliche Fahrten zu nutzen. › mehr

Aufbewahrung von elektronischen Kontoauszügen

Bankgeschäfte werden im Handwerk verstärkt über das praktische Onlinebanking-Verfahren abgewickelt. Dies bedeutet auch: Kontoauszüge werden zunehmend in digitaler Form an die Handwerker übermittelt. Dabei sind besondere Aufbewahrungs- und Archivierungspflichten im Hinblick auf die elektronischen Kontoauszüge zu beachten. › mehr
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GmbH: Ruheständler im Visier

Von bek Erhält ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer altersbedingt Pensionsleistungen, wird jedoch weiterhin zeitlich begrenzt als Geschäftsführer für die GmbH tätig, erwartet das Finanzamt, dass das Gehalt auf die Pensionsleistungen angerechnet wird. Ist das nicht der Fall, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor (BFH, Az. I R 60 / 12; veröffentlicht am 26.3.2014). Folge: Die Gehaltszahlung wird dem Einkommen [...] › mehr

Dienstwagen: Verbot ist ein Muss

Von bek In der letzten Ausgabe informierten wir Sie, dass ein Arbeitnehmer keinen geldwerten Vorteil versteuern muss, wenn im Arbeitsvertrag ein Privatnutzungsverbot festgelegt wurde. Doch ist dieses Privatnutzungsverbot nicht oder nur mündlich erteilt worden oder ist es so gefasst, dass eine gelegentliche Privatnutzung nicht ausgeschlossen ist, führt kein Weg an der Besteuerung einer Privatnutzung vorbei [...] › mehr

Finanzamt: Steuererklärungsfrist verlängern

Wenn Sie als Handwerker Ihre steuerlichen Belange selber erledigen, müssen Sie Ihre Einkommensteuererklärung samt Jahresabschluss sowie die Umsatz- und Gewerbesteuererklärung bis Ende Mai beim Finanzamt einreichen. Häufig ist die Zeit knapp und die Frist wird eng, insbesondere wenn gerade viel im Betrieb zu tun ist. › mehr

Reisekosten: Spesen bei Bauarbeitern

Bei der Baustelle als erster Tätigkeitsstätte gilt für Fahrten dorthin die Entfernungspauschale. Legt der Chef den Sitz der Baufirma als ersten fest, kann der Betrieb die Pauschale pro gefahrenen Kilometer steuerfrei erstatten. › mehr