Behindertengerechter Umbau: Außergewöhnliche Belastung für den Kunden
Wenn Sie als Handwerker bei einem Kunden behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen durchführen, dann kann Ihr Kunde die Aufwendungen dafür regelmäßig als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Weisen Sie Ihre Kundschaft darauf hin!
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