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Die Bilanz ist Bestandteil des Jahresabschlusses. Für die meisten Betriebe ist es vorgeschrieben, sowohl eine Handelsbilanz als auch eine Steuerbilanz zu erstellen. Kleingewerbetreibende dürfen Ihren Gewinn hingegen mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln. Hier die wichtigsten Fakten.

Entwarnung aus Berlin: E-Bilanz wird einfacher

Noch bis vor kurzem mussten selbst kleine Handwerksbetriebe großen Aufwand für die Umstellung ihrer Finanzbuchhaltung auf die E-Bilanz fürchten. Doch jetzt kommt die Entwarnung vom Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium aus Berlin. Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) müssen weitaus weniger online ausfüllen und ans Finanzamt schicken. Zudem gilt die in § 5b EStG geregelte Pflicht zur E-Bilanz erst ab 2014. › mehr

E-Bilanz: Jetzt vorbereiten

Für die Jahre ab 2013 müssen alle Betriebe ihre Bilanz online ans Finanzamt schicken. Konkret wird das bei den meisten Handwerksbetrieben im Frühjahr 2014 der Fall sein. Doch da die E-Bilanz neue Anforderungen an die Finanzbuchhaltung sowie neue Herausforderungen an die Technik im Betrieb stellt, sollten Sie sich bereits jetzt darauf vorbereiten. Alle wichtigen Punkte für Ihre Firma. › mehr