Damit müssen Sie jonglieren Jahresausblick 2023: Mobilität und Fuhrpark

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Dienstwagen, Elektromobilität und Fuhrpark

Fiskus, Finanzen, Fuhrpark: Die Redaktion hat alle wichtigen Änderungen zum Jahresbeginn 2023 für Sie zusammengetragen und recherchiert. So gehen Sie als mittelständischer Unternehmer mit den neuen Gegebenheiten um und nutzen die staatlichen Förderungen für sich. Wir haben die wichtigsten Änderungen im Bereich Fuhrpark und Mobilität für Sie zusammengestellt.

Chefinnen und Chefs müssen in den Bereichen Mobilität und Fuhrpark 2023 viele Bälle in der Luft halten. - © Hladchenko Viktor - stock.adobe.com

Förderung von Elektrofahrzeugen

„Der Umweltbonus wird ab Januar 2023 konsequent auf Klimaschutz ausgerichtet“ – das erklärte Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) Mitte des Jahres 2022. Bedeutet konkret: Ab dem 1. Januar 2023 fokussiert sich die Förderung auf batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge, Fans von Plug-in-Hybriden gehen künftig leer aus. Der Bundesanteil beträgt dann:

  • 4.500 Euro bei einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro;

  • 3.000 Euro bei einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und 65.000 Euro.

Gewerbekunden sollten sich außerdem das Datum 1. September 2023 gut merken: Dann kommen nur noch Privat­personen in den Genuss der E-Auto-­Förderung. Wer also als Handwerkschef den Umweltbonus kassieren möchte, muss seinen Stromer bis zum 31. August 2023 zugelassen haben. In Zeiten langer Lieferzeiten kein leichtes Unterfangen! Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) macht sich deshalb schon lange für das „Fest­legen des Bestell­datums zum Bewilligen der Förderung“ stark.

Alte Führerscheine umtauschen

Wer noch nicht den fälschungssicheren EU-Führerschein im Geldbeutel hat und zwischen 1959 und 1964 geboren ist, muss bis zum 19. Januar 2023 seinen „Lappen“ umtauschen. Das gilt sowohl für die grauen und rosa Exemplare als auch die DDR-Papier-Führerscheine.

Wichtig: Tausche ich nicht rechtzeitig um, begehe ich eine Ordnungswidrigkeit und riskiere ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro.

Nächste Stufe der CO2-Preise?

Entlastung für Bürgerinnen und Bürger: Aufgrund der stark steigenden Energiekosten hat die Bundesregierung entschieden, die für den 1. Januar 2023 geplante Erhöhung des CO2-Preises von 30 auf 35 Euro je Tonne um ein Jahr zu verschieben. Das macht sich dann direkt an den Spritpreisen bemerkbar.

Medizinische Masken im Kfz-Verbandskasten

Ende Januar 2023 endet die Übergangsfrist: Danach schreibt die Verbands­kasten-Norm DIN 13164 zwei medizinische Gesichtsmasken vor. Erwartet wird, dass dies bei der nächsten Anpassung der StVZO ­fixiert wird und dann bei fehlenden ­Masken ein Bußgeld von fünf Euro droht.

Tipp: Gleich zwei medizinische oder FFP2-Masken nach­rüsten – ­sicher ist ­sicher.

Änderungen bei den Typklassen

Knapp 13 Millionen Autofahrer müssen sich auf neue Typklassen einstellen, wie der Gesamtverband der Deutschen Ver­sicherungswirtschaft (GDV) mitgeteilt hat. „Für rund 8,1 Millionen Autofahrer gelten in der Kfz-Haftpflichtversicherung künftig höhere Einstufungen, während rund 4,8 Millionen von besseren Typ­klassen profitieren“, erklärte GDV-Haupt­geschäftsführer Jörg Asmussen.

THG-Förderung beantragen

THG – hinter diesen drei Buchstaben ­verbirgt sich die Treibhausminderungsquote. Besitzer eines rein elektrischen Fahrzeugs (BEV) können vom CO2-Zertifikate-Verkauf profitieren und die ausgelobte Förderung jedes Jahr beantragen. Aktuell winken mehrere Hundert Euro. Entscheidend ist dabei, ob sich der Stromer im Privat- oder dem Betriebsver­mögen befindet.

Aufgepasst: Anders als bei Privat-Pkw tritt bei Firmen­wagen der Fiskus auf den Plan.