Arbeitsschutz bei Betriebsreinigung Hochdruckreiniger birgt Unfallgefahr: Wenn Wasser zur Waffe wird!

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„Arbeiter schlitzt sich die Bauchdecke auf“,  „20-Jähriger bangt um sein Auge“ – so und ähnlich klingen die Meldungen, wenn mal wieder ein Mitarbeiter beim Arbeiten mit dem Hochdruckreiniger zu Schaden gekommen ist. Welche Sicherheitsregeln Anwender beachten müssen, um Unfälle zu vermeiden.

Umgang mit Hochdruckreiningern
Die Gefahr beim Hochdruckstrahlen wird oft unterschätzt. - © Diane - stock.adobe.com

Hochdruckreiniger sind zu Recht beliebte Arbeitsgeräte. Ob Gartenplatten oder Fahrzeuge, gekachelte Räume oder Maschinen, das Reinigen verschmutzter Umgebungen oder Gerätschaften geht deutlich leichter von der Hand als mit Bürste und Wischtuch. Doch die Kraft der Maschinen wird leicht unterschätzt. Das Arbeiten damit sieht lässig aus, aber es kommt immer wieder zu schweren Unfällen. Pro Jahr verletzen im Schnitt knapp 300 Menschen sich oder andere beim Hantieren mit dem Hochdruckreinigen und das sind nur die meldepflichtigen Vorkommnisse, also die Spitze des Eisbergs.

Unglaublich: ein Wasserstrahl schneidet bis auf den Knochen

Dabei liegt die Gefährdung klar auf der Hand und geht schon aus dem Namen des Geräts hervor. Bei in der Industrie eingesetzten Geräten tritt der Wasserstrahl mit hohem Druck aus, also mit bis zu mehreren hundert oder auch über tausend Bar. Beim Wasserstrahlschneiden wird selbst Stahl durchtrennt, wie sollen da Gummistiefel, Haut und Knochen Widerstand bieten? Die häufigeren kleineren Ausführungen arbeiten zwar mit einem Betriebsdruck von „nur“ um 100 bar, aber auch dies genügt, um einen Menschen schwer zu verletzen. Besonders gefährlich wird es zudem, wenn mit dem Wasser abgestrahlte Schmutzpartikel oder Farbreste tief in das Gewebe injiziert werden.

Entscheidend: die Mitarbeiter brauchen eindeutige Vorgaben

Nicht immer passieren Unfälle bei den Reinigungsarbeiten selbst. Nicht selten sind es auch unzulässige Reparaturversuche oder nicht fachmännische Wartungsarbeiten, die zu Verletzungen durch die von Hand gehaltenen Spritzeinrichtungen – so der Arbeitsschutzjargon – führen. Auch hier genügt ein Blick in die Zeitungsberichte, um die Gefahren deutlich zu machen. Dort heißt es dann „Bei der Reparatur eines Hochdruckreinigers schoss dem jungen Mann eine Verschraubung ins Gesicht“ oder „Im Vorfeld hatte ein 44-jähriger Kollege versucht, den beschädigten Druckschlauch des Geräts mit Hilfe von Paketklebeband zu flicken.“ Doch Kopfschütteln ob solchen Leichtsinns nutzt nichts, es bedarf Aufklärung, sprich Sicherheitsunterweisungen und eindeutiger Vorgaben für die Mitarbeiter.

Grundregeln Hochdruckreiniger: Diese Vorgaben muss jeder beachten

Hochdruckreiniger sind gefährliche Arbeitsmittel. Mitarbeiter unter 18 Jahren dürfen sie nicht verwenden, es sei denn, wenn dies für ihre Ausbildung notwendig ist und unter Aufsicht stattfindet. Auch unabhängig vom Alter sollte im Betrieb festgelegt sein, wer unter welchen Umständen für welche Tätigkeit und mit welchen – zuvor unterwiesenen – Sicherheitsvorgaben den Hochdruckreiniger benutzen darf.

Für eine sichere Verwendung gilt:

  • Vor jedem Einsatz Spritzpistole, Schlauchleitungen und Sicherheitseinrichtungen, insbesondere die Anzeigen für Druck und auch Temperatur, auf augenscheinliche Mängel kontrollieren.
  • Nur unbeschädigte und einwandfreie Schlauchleitungen und Spritzpistolen verwenden.
  • Sämtliches Zubehör wie Schläuche, Pistolen und ähnliches muss zum Gerät und dessen Betriebsdruck passen, jedwede Provisorien und Basteleien sind tabu, ebenso eigenmächtige Reparaturversuche.
  • Einen Hochdruckreiniger nur so verwenden, wie es der Hersteller laut Betriebsanleitung vorgesehen hat.
  • Niemals den Strahl eines Hochdruckreinigers auf Personen richten.
  • Schläuche niemals einklemmen oder mit Fahrzeugen drüberfahren.
  • Die Schläuche sorgsam behandeln, Schlaufen, Knoten und Knicke vermeiden.
  • Niemals das Gerät durch Ziehen am Schlauch verrücken.
  • Die Spritzpistole niemals festklemmen oder durch Basteleien fixieren.
  • Hochdruckreiniger niemals von einer Leiter aus benutzen.
  • Keine elektrischen Geräte und Anlagen mit einem Hochdruckreiniger abspritzen.
  • Hochdruckreiniger in hygienisch heiklen Umgebungen nur nach explizitem Abklären der Infektionsrisiken einsetzen.
  • Unbeteiligte Personen, Passanten, Zuschauer, Kinder stets fernhalten und bei Bedarf Absperrungen einrichten.
  • Die Geräte niemals in Fluchtwegen oder vor Notausgängen abstellen.

Es mag selbstverständlich klingen, muss aber leider dennoch gesagt werden. Auf keinen Fall sollte man versuchen, ein zu reinigendes Teil mit dem Fuß oder der Hand – auch nicht der eines Kollegen – festzuhalten. Schon mancher hat schmerzhaft erfahren müssen, dass der konzentrierte Wasserstrahl nicht nur den Gummistiefel durchschneidet, sondern schnell bis auf den Fußknochen dringt.

Pflicht für Arbeitgeber: regelmäßige Prüfung veranlassen

Last, but not least, hat der Arbeitgeber zur organisieren, dass Hochdruckreiniger vor Inbetriebnahme und danach wiederkehrend fachmännisch geprüft werden. Bei allen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten – auch wenn „nur mal eben“ die Düse gewechselt werden soll –, ist das Gerät auszuschalten, die Wasserzufuhr abzusperren und das System drucklos zu machen.

Bei mehr als 250 Bar: Verwendung nur in Persönlicher Schutzausrüstung

Bei Kleingeräten bis etwa 250 bar steht der Schutz gegen Nässe im Vordergrund. Bei allen höheren Betriebsdrücken darf – auch bei Kurzeinsätzen – nur mit geeigneter Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) gearbeitet werden. PSA zum Schutz vor Hochdruckstrahl fällt laut der EU-Verordnung 2016/425 in die höchste Risikokategorie III. Dazu gehören ein Schutzhelm mit Gesichtsschutz, Gehörschutz, Schutzhandschuhe, Schürze und Fußschutz. Letzterer ist optimalerweise hochgezogen, so dass durch Schutzstiefel, Gamaschen oder spezielle, im Stiefelschaft verstärkte Modelle, auch Knöchel und Schienbeine geschützt sind. Nicht zu vergessen sind überdies Hautschutzmittel für jeden, der in feuchter Umgebung arbeitet.