Finanzierung Leasing im Handwerk: Haben oder nutzen – was ist besser?

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Handwerksunternehmer können eigentlich alles leasen: Autos, IT, Büroausstattung, Maschinen, Werkzeug und auch Gerüste. Während Auto-Leasing längst etabliert ist, scheuen viele Handwerker das Leasen anderer Anlagegüter. Was für und was gegen Leasing spricht.

Kaufen oder leasen?
Was spricht für Handwerksbetriebe für und was gegen Leasing? - © BAD MAN PRODUCTION - stock.adobe.com

Statistik vorweg: Leasing als Investitionsform hat in den vergangenen fünf Jahren an Bedeutung gewonnen. „Der Anteil der Heavy-User, also an Unternehmen, die sich bei Investitionsentscheidungen ‚immer‘ oder ‚häufig‘ für Leasing entscheiden, steigt deutlich an“, informiert der Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen in seiner jüngsten Studie. Zwei von fünf Unternehmen nutzen aktuell diese Möglichkeit zur Investition intensiv – bei Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern ist es sogar jedes zweite. Rund 74,4 Milliarden Euro Finanzierungsvolumen hat die Branche, eine Statistik für das Handwerk gibt es nicht.

Wie Leasing funktioniert

Der Handwerker schließt mit dem Leasing-Geber (einer Bank, Leasinggesellschaft oder dem Hersteller) einen Vertrag über die Nutzung eines Objektes. Darin werden die Nutzungsdauer, die Gebühren, die monatliche Rate, Wartung und Instandhaltung sowie die Rückgabekonditionen geregelt. Am Ende der Vertragslaufzeit hat der Handwerker grundsätzlich drei Möglichkeiten. Entweder er verlängert den Leasing-Vertrag, er kündigt ihn oder er kauft das Leasing-Objekt zum Restwert. Die am häufigsten geleasten Objekte in Deutschland sind Fahrzeuge. Sie machen 78 Prozent des deutschen Leasing-Marktes aus. Mit weitem Abstand folgen Maschinen für die Produktion (8 Prozent), Nachrichten- und Signaltechnik sowie Büromaschinen und IT (mit jeweils 5 Prozent) und Immobilien mit 2 Prozent.

Was Leasing-Nehmer überzeugt

Die professionelle Ausstattung im Handwerk ist oft teuer – gute Maschinen, Werkzeuge, IT und Büroausstattung kosten viel Geld. „Wer hochwertige und immer die modernsten Geräte nutzen, aber nicht viel Geld auf einmal investieren möchte oder kann, entscheidet sich deshalb oft für Leasing. So schont er seine Liquidität und kann die Leasing-Raten als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen“, erklärt Thomas Kehne, Vorstand im Bundesverband Finanzierung und Leasing (BVFL). Positiv auch: Fällt eine Maschine aus, übernimmt – wenn vereinbart – der Anbieter die Reparatur und haftet auch für Ausfälle. Zudem hat der Handwerker Planungssicherheit, denn die Monatsraten sind über die gesamte Laufzeit fest. Ein weiteres Plus: Das Leasing-Objekt wird meist nicht in der Bilanz des Handwerkers ausgewiesen. Der Vorteil: Die Eigenkapitalquote des Handwerkers bleibt unbelastet, was die Kreditaufnahme für andere Vorhaben erleichtert.

Was Leasing kostet

Für die Nutzung zahlt der Leasing-Nehmer monatliche Raten. Sie sind oft höher als bei einem kreditfinanzierten Kauf des Leasing-Guts – der Leasing-Geber muss sein Risiko finanzieren und außerdem an dem Geschäft etwas verdienen. Ein Vergleich lohnt. Anders ist die Situation, wenn der Hersteller das Objekt per Leasing zur Finanzierung anbietet: „ Leasing-Angebote von Herstellern und Handel sind bisweilen von umfangreichen Dienstleistungen begleitet, nicht selten werden besondere Preisnachlässe gewährt. Hierbei erhält der Leasing-Nehmer meist ein sehr gutes Leistungspaket – die Firma Hilti beispielsweise hält so ein Angebot im Rahmen ihres sogenannten Flottenmanagements für Elektrowerkzeuge bereit. Sägen, Bohrer, Schrauber, Hammer, Sauger und mehr werden mit einem Service angeboten, der die Reparatur von Geräten und andere Leistungen beinhaltet. Und für Friseure gibt es gar eine eigene Leasing-Gesellschaft in Stuttgart“, erzählt Thomas Kehne.

Warum Handwerker oft nicht zum Leasing greifen

„Mit Geräten zu arbeiten, die einem nicht gehören, ist für manchen Handwerker keine zufriedenstellende Vorstellung. Hin und wieder entsteht auch Konfusion, wenn das geleaste Gerät zum Vertragsende nicht automatisch in das Eigentum des Handwerkes übergeht“, weiß Kehne aus seiner eigenen Praxis: „Ich hatte oft mit dem Handwerk zu tun, wenn ich als Berater und Softwareanbieter Leasing-Lösungen für Handwerker geschaffen habe“, erzählt Kehne aus seiner Praxis.

Manchen Unternehmer schreckt, dass Leasing-Verträge kaum Spielraum für vorzeitige Kündigungen lassen. Wenn der Handwerker das Objekt ungeplant nicht mehr benötigt oder einen plötzlichen Liquiditätsbedarf hat, steckt er im Leasingvertrag fest – oder leistet hohe Ausgleichszahlungen, wenn er vorzeitig kündigt. Ist das Objekt jedoch sein Eigentum, kann er es verkaufen und so sofort Liquidität gewinnen. Unsicherheit herrscht auch bezüglich der Rückgabe: Ist das Objekt nicht im vereinbarten Zustand, können Nachzahlungen folgen. Zudem gibt es die Gefahr der fristlosen Kündigung: Wenn der Leasing-Nehmer in Zahlungsverzug ist, kann der Leasing-Geber kündigen und Schadenersatzforderungen stellen. Ist das Leasing-Gut überlebenswichtig für den Betrieb, kann dieses Kündigungsrecht als Insolvenzbeschleuniger wirken.

Expertentipp: Wer eine komplexe technologische Ausrüstung least, sollte eine Verlängerungsoption in seinen Vertrag aufnehmen, denn diese Anlagen können häufig nicht termingerecht am Tag des Endes eines Leasing-Vertrages ersetzt werden. Wer Leasing in Betracht zieht, sollte auf die Qualität des Leasing-Gutes, die passende Vertragslaufzeit und den Preis – inklusive transparenter Nebenkosten – achten. Eine Liste finden Sie auf bdl.leasingverband.de/der-bdl/die-mitglieder-des-bdl/wer-verleast-was .

Übrigens: Bedienfehler an Maschinen, ein Brand, Schäden durch Dritte am Auto – Ereignisse, die das Leasing-Objekt schädigen. Hier schützt eine Inhaltsversicherung. „Neben geleasten Sachen sollte das gesamte Betriebsinventar zum Neupreis abgesichert sein – auch bei grober Fahrlässigkeit“, rät Christina Müller von der Nürnberger Versicherung .