Vereinfachungsregel anwendbar Betriebsausgabe: Geschäftspartnern richtig Geschenke machen

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Weihnachten steht vor der Tür. Wenn Sie als Unternehmer Geschäftsfreunden eine Freude machen möchten, dann können Sie jetzt die Kosten von 35 Euro netto wieder völlig unkompliziert als Betriebsausgabe absetzen. Das müssen Sie laut dem Beratungsunternehmen Ecovis tun, damit das Finanzamt mitspielt.

Freibeträge für Geschenke
Die Unsicherheit ist vorbei: Geschenkkosten von bis zu 35 Euro netto können wieder unkompliziert als Betriebsausgaben abgesetzt werden. - © © monticellllo - Fotolia

Geschenke für Geschäftsfreunde sind bis zu einem Nettowert von 35 Euro Betriebsausgabe – so steht es im Einkommensteuergesetz. Doch das Urteil des Bundesfinanzhofs vom März 2017 schreckte alle auf: Denn das oberste Finanzgericht entschied, dass die Betriebsausgabe inklusive der Pauschalsteuer von 30 Prozent den Wert von 35 Euro nicht überschreiten darf.

Da zudem noch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zu berücksichtigen waren, und da die Kirchensteuer in jedem Bundesland unterschiedlich hoch ist, hatte Ecovis geraten, dass das Geschenk für Geschäftsfreunde der Einfachheit halber 24,95 Euro nicht überschreiten darf.

35-Euro-netto-Vereinfachungsregel kann wieder angewendet werden

"Dass diese Regelung total kompliziert ist, hat wohl jetzt auch die Finanzverwaltung eingesehen", sagt Ecovis-Steuerberater Robin Große in Ahlbeck. "Sie erlaubt Unternehmern jetzt, dass sie die schon vor dem Urteil gültige Vereinfachungsregel anwenden können."

Zwei Tipps, wenn Sie Geschäftspartnern eine Freude machen möchten:

  1. Setzen Sie 35 Euro netto pro Beschenktem und Jahr als Betriebsausgabe ab.
  2. Als Schenkender versteuern Sie das Geschenk pauschal mit 30 Prozent (plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer).
"Ein Geschenk ist nur dann ein echtes Geschenk, wenn Geschäftsfreunde den Wert nicht selbst versteuern müssen", sagt Ecovis-Steuerberater Große.

Bei Mitarbeitern gilt die 60-Euro-brutto-Grenze

Tipp: In der Weihnachtszeit sollten Sie aber nicht nur an Ihre Geschäftsfreunde denken. Natürlich freuen sich auch Ihre Mitarbeiter über Geschenke! Besonders viel Freude kommt beim Team auf, wenn Sie dazu auch zu persönlichen Anlässen, wie einem runden Geburtstag oder einem Firmenjubiläum etwas verschenken. Präsente bleiben in diesem Fall immer steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn sie nicht mehr als 60 Euro brutto gekostet haben.