Es ist die alte Leier: Vor allem der Fachkräftemangel und die Krise am Bau macht der Gerüstbau-Branche zu schaffen. Doch die steigende Anerkennung als ein zentrales Gewerk in der Bauwirtschaft und die Wandlungsfähigkeit der Betriebe lässt den Bundesverband Gerüstbau optimistisch bleiben.

Der 1. Juli ist ein bedeutsames Datum für das Gerüstbauer-Gewerk. Seit diesem Tag dürfen nur noch Gerüstbaubetriebe Arbeits- und Schutzgerüste für Dritte aufbauen. Damit endet die Übergangsfrist und dem Gerüstbauer-Handwerk wird das zugesprochen, was einem Vollhandwerk zusteht. Damit gilt auch die reguläre Handwerksordnung. Demnach müssen sich Betriebe nicht nur bei der zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen, sondern auch den Nachweis eines Meisterbriefes oder einer meistergleichen Qualifikation in der Person des Betriebsinhabers oder des technischen Betriebsleiters erbringen.
„Die steigende Wertschätzung, die dem Gerüstbau als eigenständigem Gewerk am Bau zunehmend zuteilwird, ist sehr erfreulich“, sagt der Vizepräsident des Bundesverbands Gerüstbau e. V. und stellvertretender Bundesinnungsmeister Frank Dostmann zur Neuregelung. Für den Bundesverband ist es ein längst überfälliger Schritt in der Geschichte des Gerüstbauer-Handwerks. Damit erfährt der Gerüstbau eine Stärkung seiner Rolle als ein zentrales Gewerk in der Bauwirtschaft.
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