Förderprogramm in Baden-Württemberg "Digitalisierungsprämie Plus": Mit dieser Förderung werden auch kleinere Betriebe digital

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CRM, ERP – Enterprise Ressource Planning, Fördermittel und Zukunftsperspektiven im Handwerk

Eine solide IT-Infrastruktur gehört heute in jeden Betrieb. Mit Förderprogrammen greifen Staat und einige Bundesländer den Handwerkschefs dabei unter die Arme - so wie in Baden-Württemberg: Dort gibt es seit Februar wieder die Digitalisierungsprämie Plus für Betriebe, die ihre Prozesse von analog auf digital umstellen.

Fördermittel bei Digitalisierung
Einige Bundesländer, wie zum Beispiel Baden-Württemberg, helfen Betrieben mit Fördermitteln bei ihrer Digitalisierung. - © Alexander Limbach - adobeStock.com

Den eigenen Betrieb ins digitale Zeitalter führen: Wer sich als Handwerkschef dieses To do auf die Agenda 2021 gesetzt hat, kann sich über eine Förderung freuen. Beispiel Baden-Württemberg: Seit dem 1. Februar 2021 können nach einer Antragspause wieder Anträge für die Digitalisierungsprämie Plus gestellt werden. "Gerade in der aktuellen Situation ist es wichtig, dass Digitalisierungsmaßnahmen in Unternehmen gefördert werden, daher kommt die Neuauflage der Prämie zur richtigen Zeit", sagt Thomas Gebhardt, Beauftragter für Technologie und Innovation bei der Handwerkskammer Region Stuttgart.

Die neuen Förderkonditionen geben den Betrieben einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent bis zu maximal 12.000 Euro für Vorhaben, die 120.000 Euro benötigen. Vorausgesetzt die Mittel werden nur dazu verwendet, um nötige digitale Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse anzuschaffen. Dazu zählen sowohl Hard- und Software als auch Mitarbeiterschulungen. Die Digitalisierungsprämie Plus setzt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau gemeinsam mit der L-Bank um.

Betriebe können zwischen zwei Programmvarianten wählen:

  • Tilgungszuschuss für ein zinsverbilligtes Darlehen: Der Antrag erfolgt über die Hausbank
  • direkter Zuschuss: Den Antrag nimmt die L-Bank direkt vom Betrieb entgegen
In der Digitalisierung sieht das Wirtschaftsministerium eine große Chance für effizientere betriebliche Prozesse bis hin zu innovativen Geschäftsmodellen. Die Prämie soll nun vor allem dazu beitragen, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie möglichst rasch zu überwinden. Dafür hat das Ministerium die Konditionen angepasst, die förderfähigen Vorhaben und den Kreis der Antragsberechtigten erweitert. Gebhardt berichtet von einer bisher "einfachen Antragstellung und schnellen Bearbeitung".

Das wird gefördert:

  • Digitalisierung von Produktion und Verfahren
    Dazu zählen zum Beispiel die Integration von CRM (Customer-Relationship- Management-Systemen) an das MES (Manufacturing Execution System; Digitale Kundenschnittstelle) oder die Vernetzung der ERP (Enterprise-Resource- Planning)- und Produktionssysteme (Machine-to- machine-communication) sowie die Implementierung additiver Fertigungsverfahren wie zum Beispiel 3D-Druck .

  • Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen
    Förderungsfähig ist zum Beispiel der Aufbau von digitalen Plattformen, Projekte im Bereich der Usability-Verbesserung Einführung von predictive-maintenance Anwendungen, wie zum Beispiel Fernwartung, sowie Einführung datenbasierter Dienstleistungen, etwa durch künstliche Intelligenz-Anwendungen .

  • Strategie und Organisation
    Unterstützt wird zum Beispiel die Einführung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie, die Initialisierung der Nutzung von Cloudtechnologie sowie die Implementierung eines IT- und Datensicherheitskonzepts (inklusive Datenschutz) und Implementierung eines Social-Media-Kommunikationskonzepts.

Im Fokus: Hard- und Software

Finanziert wird außerdem die Anschaffung von IKT-Hard- und Software sowie die damit verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme sowie die notwendigen Schulungen der Mitarbeiter durch externe Anbieter .

Nicht gefördert werden dagegen reine Ersatzbeschaffungen für bereits vorher im Unternehmen verwendete Systeme ohne wesentlichen Digitalisierungsfortschritt sowie die Beschaffung einer IKT-Grundausstattung (Hardware wie zum Beispiel Laptops, Tablets, Smartphones oder Software wie zum Beispiel übliche Betriebssysteme oder Bürosoftware). Auch die Erstellung oder Optimierung einer Website zur reinen Unternehmens- oder Produktdarstellung oder Systeme, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen angeschafft werden müssen.

Förderprogramme nicht überall erhältlich

Bisher haben Bundesländer wie Bayern mit dem Digitalbonus oder Berlin mit der Digitalprämie ähnliche Förderprogramme im Angebot, jedoch gibt es die Zuschüsse längst nicht überall. Betriebe können dann auch auf das Digitalisierungsprogramm der Bundesregierung Digital Jetzt zurückgreifen. Das Problem: Das Projektvolumen beträgt dort 34.000 Euro, meist zuviel für viele kleinere Handwerksbetriebe.