Erbrecht Erbenermittlung: Wie man mit dem Nachlassgericht und Provisionen für Nachlassermittler umgeht

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Nicht selten müssen Erben ermittelt werden, wenn die Verstorbenen keine nahen Angehörigen mehr haben. Dann stellt sich für die Verwandten die Frage: Annehmen oder ablehnen? Wie Sie in solchen Situationen richtig reagieren.

Erbenermittlung: Wie man mit dem Nachlassgericht und Provisionen für Nachlassermittler umgeht
Wer unverhofft mit einer Erbschaft konfrontiert ist, sollte sich informieren, ehe das Erbe aus Sorge vor Schulden ausgeschlagen wird. - © Sutthicha-stock.adobe.com

Grob geschätzt sollen bis zu 9 Milliarden Euro auf herrenlosen Konten liegen. Hintergrund ist, dass Erben nicht selten erst ermittelt werden müssen. Das tun zum Beispiel die Nachlassgerichte, „allerdings nur, wenn ein Sicherungsbedürfnis vorliegt – falls etwa hochriskante Wertpapiere neu anzulegen sind oder falls eine Immobilie verfällt und nicht geräumt wird“, erklärt Dr. Stephanie Herzog, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein und Fachanwältin für Erbrecht in Würselen bei Aachen.

Die Amtsgerichte fordern zum Beispiel Verwandte von Verstorbenen auf, sich zu melden. Häufig setzen sie auch Nachlasspfleger ­– in der Regel Rechtsanwälte oder Notare ­­– ein, die das Vermögen sichern sollen. Sie agieren dann als gesetzliche Vertreter und werden vom Nachlass bezahlt. Die Nachlasspfleger ermitteln Erben allerdings ausschließlich, soweit sie den Auftrag vom Gericht erhalten und sie selbst dazu in der Lage sind.

Wie arbeiten Erbenermittler?

Ansonsten werden Nachlasspfleger von gewerblichen Ermittlern unterstützt, die sich professionell um komplizierte ungeklärte Nachlassfälle kümmern. Die Profis können auch von Privatpersonen oder Testamentsvollstreckern engagiert werden. Sie nehmen ihre Arbeit auf, wenn positive Vermögenswerte vorhanden sind. Diese Spezialisten durchforsten sämtliche Unterlagen der Standesämter oder der Kirchengemeinden und recherchieren häufig über mehrere Jahre, um Abkömmlinge eines Verstorbenen zu finden. „Erbenermittler verfügen oft über langjährig angelegte Bibliotheken, Archive und eigene Datenbanken“, sagt Albrecht Basse vom Verband Deutscher Erbenermittler (VDEE).  

Wie hoch sind die Provisionen?

Die Erbenermittler erhalten in der Regel von den Erben eine Provision. Grundlage ist meist ein bestimmter Prozentsatz zwischen 15 Prozent und 30 Prozent des jeweiligen Vermögens plus Mehrwertsteuer. Bei einem Erbe im Ausland können die Quoten darüber liegen.

Prinzipiell gilt: Je höher der Prozentsatz ausfällt, desto mehr dürfte das Erbe wert sein. „Einen Zahlungsanspruch haben die Ermittler aber nur, wenn der Begünstigte mit ihnen einen entsprechenden Honorarvertrag abgeschlossen hat“, so Herzog. Man erfährt die Details zum Nachlass erst nach Unterschrift. Ein seriöser Erbermittler erwartet keine Vorauszahlungen. Der Betrag fällt auch erst an, wenn das Erbe auszahlungsreif ist. Und soweit der Erbe anders als erwartet nichts bekommt, fließt kein Honorar. Wichtig: Es handelt sich um einen Verbrauchervertrag. Die potenziellen Erben haben die Möglichkeit, innerhalb der Frist von zwei Wochen gegebenenfalls zu widerrufen.

Wie agieren Erben richtig?

Wer von einem Erbermittler oder vom Gericht angeschrieben wird, sollte reagieren. „Viele potenzielle Erben bekommen Angst. Sie befürchten, dass sie am Ende nur für Schulden des Erblassers aufkommen sollen“, so Herzog. Das kommt vor, ist aber nicht die Regel. Deshalb macht es keinen Sinn, ungeprüft und vorsorglich das Erbe auszuschlagen. Herzog rät,  sich im Fall des Falles von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten zu lassen. Ein Erstgespräch kostet in der Regel rund 200 Euro. Die Rechtsexperten können vor Gericht Akteneinsicht nehmen und sich ein Bild von der Sachlage machen.

Was bringt der Erbschein?

Wer das Erbe antreten will, braucht dann oft einen Erbschein. Dieser ist beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen, in dessen Bezirk der Verstorbene gelebt hat. Man erhält damit Informationen etwa bei Ämtern oder bei den Banken und sichert sich den Zugriff auf das Vermögen. Ein Restrisiko allerdings bleibt: Es können später weitere Erben auftauchen, die auch einen Teil vom Kuchen abhaben wollen. „Ein Erbschein gibt keine Garantie, dass man das erhaltene Vermögen behalten darf“, so Herzog.