Unternehmer befinden sich in einem Übergangszeitraum: Von 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026 können sich Rechnungsaussteller noch dafür entscheiden, statt einer E‑Rechnung eine sonstige Rechnung zu versenden. Die Pflicht zur E-Rechnung greift noch nicht vollumfänglich. Im Interview erklärt Sandra Job, Head of Software Consulting bei den pds it-systemen, wie Handwerkschefs jetzt korrekt ihre Systeme umstellen.

Kleinere Betriebe haben es gut, für sie gilt die E-Rechnungs-Pflicht nur bedingt: Bei einem Vorjahresumsatz des Rechnungsausstellers bis 800.000 Euro verlängert sich die Frist, Rechnungen auch als elektronisches Format zu versenden, noch bis zum Ablauf des Jahres 2027. Jedoch: Die Zeit läuft. Viele Betriebe haben die Umstellung auf die elektronische Rechnung bereits erfolgreich umgesetzt. Andere warten hingegen noch ab, was jüngst eine der Branchenverband Bitkom in einer repräsentativen Studie ermittelte. Was dafür spricht, den Prozess jetzt rasch in Angriff zu nehmen und wie die Umstellung clever gelingt, erklärt im Interview Sandra Job von den pds-it-systemen.
handwerk magazin: Warum lassen sich Unternehmer so viel Zeit mit der Umstellung von der Papier- oder PDF- auf die E-Rechnung, was ja mit der E-Rechnungs-Pflicht einhergeht?
Sandra Job: In vielen Betrieben fehlt im Tagesgeschäft schlicht die Zeit, sich strukturiert mit Digitalisierungsthemen zu befassen. Die Umstellung auf die E-Rechnung wird oft als bürokratisch oder technisch herausfordernd wahrgenommen – dabei ist sie mit der richtigen Software und etwas Vorbereitung gut machbar. Die größte Hürde ist meist nicht die Technik, sondern das Priorisieren des Themas im laufenden Betrieb.

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