Forderungsmanagement Liquiditätssicherung: Die Insolvenz der Anderen

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Wenn Kunden ihre Rechnungen nicht zahlen, sind insbesondere kleinere Betriebe schnell in Not. Ist es der Hauptkunde, der seine Rechnungen nicht bezahlt, geraten auch grundsätzlich gesunde Betriebe in die finanzielle Schräglage. Was Unternehmer tun können, um sich zu schützen.

Der beste Insolvenzschutz ergibt sich aus klug formulierten Verträgen.
Der beste Insolvenzschutz ergibt sich aus klug formulierten Verträgen. - © Markus Bormann - stock.adobe.com

Der Wirtschaftsinformationsdienst Creditreform beziffert den Rückstau bei den Unternehmensinsolvenzen mit rund 25.000“, sagt Norman Häring. Der promovierte Fachanwalt für Insolvenzrecht meint, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht habe viele Unternehmen am Leben erhalten. Nun greife die Antragspflicht wieder und Unternehmer müssen beurteilen, ob ihre Kunden wirtschaftlich gesund dastehen.

Doch das ist nicht einfach. „Seien Sie wachsam für jede Veränderung“, rät Häring. Ein verändertes Erscheinungsbild des Kunden, ein verändertes Zahlungsverhalten und oft wechselnde Geschäftsführer oder Buchhalter können eine finanzielle Schräglage anzeigen. „Unternehmer sollten dann bei einer Auskunftei die Bonität des Kunden abfragen.“

Was tun, wenn der Kunde pleite ist

Doch der beste Insolvenzschutz ergibt sich aus klug formulierten Verträgen. „Wer einen Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsrechte standardisiert in seinen Verträgen hat, ist in einer Insolvenz bevorrechtigt“, informiert Häring. Der Hintergrund: Geld und Sicherungsrechte können vom Insolvenzverwalter zurückgefordert werden, wenn sie nur deshalb gezahlt oder gewährt wurden, weil der Begünstigte von der Notlage seines Kunden wusste. Der Insolvenzverwalter muss aber nachweisen, dass die Not des Kunden der Grund für die Scherheitenstellung war. Härings Tipp: „Ist Ihr Kunde in finanzieller Not – und möchten Sie die Geschäftsbeziehung aufrechterhalten –, führen Sie ein Gespräch. Wenn Sie eine Lösung finden und eine Sicherung Ihrer Rechte vereinbaren, dokumentieren Sie den Grund dafür nicht.“

Sichere Bargeschäfte

Sicher vor Rückforderungen ist aber auch, wer zwischen der Leistungserbringung und der Bezahlung einen zeitlichen unmittelbaren Zusammenhang – meist sind es 30 Tage – nachweisen kann. Das sind die sogenannten Bargeschäfte. Tipp: „Arbeiten Sie mit Vorschüssen“, sagt Häring. Der Kunde zahlt für die nächsten 30 Tage und für den gezahlten Betrag erbringt der Handwerker eine Leistung. Ist die Summe aufgebraucht, zahlt der Kunde neu.

Fazit: Der beste Schutz vor ausbleibenden Zahlungen und Rückforderungen durch Insolvenzverwalter sind Standardverträge mit Sicherheitenstellung. Wer diese nicht hat und eine finanzielle Notlage eines Kunden vermutet, sollte versuchen, einen Eigentumsvorbehalt oder ähnliche Rechte zu bekommen – ohne den Grund dafür zu dokumentieren.

Unternehmensinsolvenzen nach Wirtschaftszweigen 2020

Wenn Kunden nicht zahlen, können auch gesunde Betriebe in Not geraten. Hier die am stärksten betroffenen Branchen.*

Dienstleistungsunternehmen37,2 %
Baugewerbe15,8 %
Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen15,6 %
Gastgewerbe11,2 %
Verkehr und Lagerei, Information und ­Kommunikation10,1 %
Verarbeitendes Gewerbe8,7 %
Sonstige Unternehmen1,5 %
Rundungsbedingte Abweichung möglich. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2021