Steuer Bewirtungsbeleg-Vordruck: Hiermit können Sie Geschäftsessen absetzen

Wer als Handwerksunternehmer die Bewirtungskosten für Geschäftspartner sparen will, reicht beim Finanzamt einen Bewirtungsbeleg ein, um das Geschäftsessen steuerlich abzusetzen. Wir haben für Sie einen Bewirtungsbeleg-Vordruck als Download.

Geschäftsessen absetzen mit unserem Bewirtungsbeleg-Vordruck - © ekash- iStockphoto

Laden Handwerksunternehmer einen Geschäftspartner zum Essen ein, können sie 70 Prozent des Rechnungsbetrages als Betriebsausgaben absetzen. Darüber hinaus erstattet das Finanzamt die auf der Restaurantquittung ausgewiesene Umsatzsteuer (Vorsteuer), wenn der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Eine Voraussetzung für die Anerkennung als Geschäftsessen ist, dass das Essen nicht im privaten oder häuslichen Rahmen stattfindet, sondern im Restaurant. Der Geschäftspartner muss zum Einladenden in einem nachweisbar geschäftlichen Kontakt stehen.

Wollen Handwerksunternehmer ihr Geschäftsessen steuerlich absetzen, müssen sie beim Finanzamt zwei Dokumente vorlegen: den Bewirtungkostenbeleg (siehe Muster zum Download und Ausfüllen) und die Restaurant-Rechnung .

Welche Angaben muss ein Bewirtungsbeleg enthalten?

Alle Bewirtungsbelege müssen vom gastgebenden Unternehmer persönlich unterzeichnet werden. Fehlen auf den eingereichten Quittungen notwendige Angaben, droht die Nachversteuerung. Wenn Sie den Betriebskostenabzug beim Finanzamt geltend machen wollen, müssen Sie einiges beachten:

Der Bewirtungsbeleg beinhaltet sowohl die Angaben des Handwerksunternehmers zur Feier als auch die Gaststättenrechnung. Der Unternehmer muss den Ort, Tag und Anlass der Bewirtung seiner Gäste und deren Namen nennen, am besten mit Funktion.

Bewirtungsbeleg-Vordruck mit Gaststättenrechnung einreichen

Das Finanzamt schaut bei eingereichten Quittungen von Geschäftsessen sehr genau hin. Handwerksunternehmer sollten zum Beispiel darauf achten, dass keine unverhältnismäßig teuren Speisen und Getränke bestellt werden. Die Behörde akzeptiert keine handschriftlich geschriebenen Rechnungen .

Auf der Rechnung des Restaurants sollte der Wirt folgende Angaben auflisten:

  • Vollständiger Name und Anschrift der Gaststätte, Tag der Bewirtung und Rechnungsdatum
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.) oder Steuernummer der Gaststätte
  • Einmalig fortlaufende Rechnungsnummer
  • Entgelt (Netto-Umsatz, Umsatzsteuer, Bruttobetrag)
  • Detaillierte Angaben über die verzehrten Speisen und Getränke, separat aufgelistet
  • Trinkgeld

Sonderfall: Mitarbeiter und Geschäftspartner an einem Tisch

Feiern Unternehmer in ihrem Handwerksunternehmen ein Fest, beispielsweise ein Firmenjubiläum, bei dem sowohl Mitarbeiter als auch Geschäftspartner bewirtet werden, verlangt das Finanzamt einen zweigeteilten Bewirtungsbeleg. Zudem muss der Gastwirt die Bewirtungskosten für Geschäftspartner und Mitarbeiter getrennt auflisten.