Betriebsausgaben Auf Anweisung aus Berlin mĂŒssen die FinanzĂ€mter jetzt mehr betrieblich und privat gemischte Aufwendungen anerkennen. Die wichtigsten Praxisregeln.
Finanzamt sponsert JubilÀumsfeier
Optikermeister Hubert Herter aus Bornheim bei Köln trennt bisher strikt private und betriebliche Interessen. Gemeinsam mit seiner Tochter Kerstin fĂŒhrt Herter ein GeschĂ€ft und drei Filialen mit 15 Mitarbeitern. âSelbst meinen Laptop habe ich privat finanziert. FĂŒr betriebliche Belange setze ich den Computer der Firma einâ. Nur seinen GeschĂ€ftswagen fĂ€hrt er fĂŒr die Firma und gelegentlich privat. Selbst wenn der Unternehmer zu Messen in StĂ€dte wie Mailand reist, kommt bei ihm keine private Freude auf. âBisher hatte ich nie die Zeit, noch ein paar Tage fĂŒr Besichtigungen dranzuhĂ€ngenâ, seufzt Herter.
Gleicher Tenor bei Paul HĂŒtter, Vorstandsmitglied der Handwerkskammer Aachen und GeschĂ€ftsfĂŒhrer eines Unternehmens fĂŒr Elektroinstallationen mit sechs Mitarbeitern im nordrhein-westfĂ€lischen Dahlem. Auch er konzentriert sich bei seinen GeschĂ€ftsreisen allein auf die betrieblichen Belange. âZumal das Finanzamt bei BetriebsprĂŒfungen ja auch ein kritisches Auge auf die Reisekostenabrechnungen wirft. So sind wir in jedem Fall auf der sicheren Seiteâ, erklĂ€rt Elektrotechnikmeister HĂŒtter.
Handwerker noch vorsichtig
Wie die beiden Handwerker trennen immer noch viele Unternehmer strikt zwischen betrieblichen und privaten Ausgaben. Zu sehr fĂŒrchteten sie bisher den âFallbeileffektâ bei der BetriebsprĂŒfung, mit dem der Beamte gemischte Ausgaben entweder voll als betriebliche einstufte oder verwarf. âDie FinanzĂ€mter argumentierten frĂŒher nach dem Alles-oder-Nichts-Prinzipâ, bestĂ€tigt Gregor-B. SpriĂler, Steuerberater der Kanzlei Korte & Partner in Recklinghausen. Doch ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums verschafft den Betrieben neue Freiheit, lĂ€sst die gemischten Ausgaben zu (Az. IV C 3 - S 2227/07/10003:002).
Als Paradebeispiel nennt Experte SpriĂler die Kosten fĂŒr einen Flug oder das Bahnticket zu einem Kongress, wenn der Firmenchef privat noch ein paar Tage lĂ€nger am Veranstaltungsort bleibt. âDer Unternehmer darf jetzt den betrieblichen Anteil als Betriebsausgaben absetzenâ, sagt SpriĂler. Das kann viel Geld bringen: SchlieĂlich entfallen bei GeschĂ€ftsreisen fast die HĂ€lfte der Kosten auf Fahrt oder Flug (siehe Grafik Seite 58).
Zehn Prozent Betriebsanteil reicht
Unbegrenzt generös zeigen sich die Finanzbeamten indes nicht. Der betriebliche Part muss mindestens zehn Prozent betragen. âSonnt sich der Unternehmer im Anschluss an ein Tagesseminar zwei Wochen im Urlaub, dann sind die Aufwendungen fĂŒr die Urlaubsreise nicht abziehbar. Nur die Kosten rund um das Fachseminar zĂ€hlen als Betriebsausgabenâ, so Karlheinz Autenrieth, Steuerberater der Kanzlei Daiber in Stuttgart.
Das neue System lĂ€sst sich ĂŒbertragen. Zum Beispiel auf betriebliche Feste, zu denen auch Freunde und Familienmitglieder kommen. Angenommen, die Firma feiert ihr 30-jĂ€hriges JubilĂ€um. Zum Abendessen in einem guten Restaurant sind 100 GĂ€ste geladen, 20 als Freunde und Familienmitglieder des Chefs. Dann ĂŒbernimmt der Unternehmer zwar 20 Prozent der Aufwendungen aus seiner Privatschatulle. âDer Rest der Kosten ist nach den Bewirtungsregeln steuerlich absetzbarâ, so SpriĂler. Im Ergebnis heiĂt das: 70 Prozent des betrieblichen Anteils akzeptiert das Finanzamt wie bei Bewirtungsbelegen generell als Betriebsausgaben. Die anteilige Umsatzsteuer erkennt der Fiskus sogar vollstĂ€ndig an.
âDer betriebliche oder berufliche Anlass muss allerdings immer gegeben und gegenĂŒber den Finanzbeamten nachweisbar seinâ, erklĂ€rt Autenrieth. So wird der Unternehmer dem BetriebsprĂŒfer gute Argumente liefern mĂŒssen, wenn er anlĂ€sslich seines Geburtstags ein rauschendes Fest feiert und einen betrieblichen Teil absetzen möchte. Dazu heiĂt es im Erlass ganz spaĂfrei: âEin persönlicher Anlass stellt regelmĂ€Ăig ein bedeutendes Indiz fĂŒr die Annahme nicht abziehbarer ReprĂ€sentationsaufwendungen dar.â
Lebenshaltungskosten ausgeklammert
Definitiv auĂen vor bleibt auch die SphĂ€re der Lebenshaltung: Bei den Kosten fĂŒr Wohnen, Essen, Kleidung, Schulausbildung oder die regionale Tageszeitung in der EinkommensteuererklĂ€rung streikt das Finanzamt. Auch falls der Senior seinem Junior zum Abitur den FĂŒhrerschein schenkt, greift Papa tief ins Familienbudget. EnttĂ€uschend sicherlich fĂŒr Ă€ngstliche Unternehmer: âWer sich zu seinem persönlichen Schutz eine Alarmanlage einbaut, zahlt das gute StĂŒck ganz privatâ, so Karlheinz Autenrieth. Befinden sich jedoch Betrieb und Privatwohnung auf einem GelĂ€nde und die Anlage schĂŒtzt beide Bereiche, dann darf der Unternehmer wieder mit dem Erlass anteilig zu seinen Gunsten rechnen.
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