Energiepreise, Lieferkettenprobleme, steigende Zinsen, Inflation: Obwohl in vielen Branchen die Auftragslage noch gut ist, kann sich das jederzeit ändern. Chefinnen und Chefs denken dann konsequenterweise über eine betriebsbedingte Kündigung oder Kurzarbeit nach. Wann was Sinn ergibt und welche rechtlichen Voraussetzungen gelten.

Die deutsche Wirtschaftslage präsentiert sich im Moment ambivalent: Viele Handwerksbetriebe arbeiten volle Auftragsbücher ab, anderen Unternehmen begegnen raue Böen. So legte der Zentralverband des deutschen Baugewerbes (ZDB) alarmierende Zahlen vor: 33 Prozent weniger Aufträge im Wohnungsbau im Januar sowie ein Rückgang der Baugenehmigungen um 30 Prozent.
Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB, kommentiert: „Die Auftragsbestände gehen jetzt zügig in die Abarbeitung, Anschlussaufträge für die Betriebe fehlen.“ Er fügt hinzu: „Wir bekommen erste Rückmeldungen aus den Unternehmen zu in Anspruch genommener und anstehender Kurzarbeit.“ Laut Bundesagentur für Arbeit wurde im März für 50.000 Arbeitnehmer Kurzarbeit angezeigt – deutlich mehr als im Juni des Vorjahres, dem letzten Tiefpunkt.
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Arbeitsrecht, Fachkräftemangel, Konjunktur und Kündigung
