Verträge und Haftungsfragen Kooperationen im Handwerk: Wie Chefs die gewerkeübergreifende Zusammenarbeit rechtssicher aufsetzen

Solaranlagen und Wärmepumpen erfordern oft Kompetenzen aus verschiedenen Gewerken. Doch wie gelingen Kooperationen im Handwerk und die projektbezogene Zusammenarbeit rechtssicher? Ob loser Subunternehmerauftrag, feste Partnerschaft oder die Einstellung von Kollegen anderer Gewerke: Wir zeigen, worauf Chefs bei Haftung und Verträgen achten.

Kai Murken, Inhaber des Dachdecker- und Zimmereibetriebs Holzbau Murken GmbH in Lübberstedt in Niedersachsen entschied sich für gewerkeübergreifende Zusammenarbeit. Kooperationen im Handwerk wie bei Murken sind längst kein Einzelfall mehr.
Kooperationen im Handwerk? Für Kai Murken, Inhaber des Dachdecker- und Zimmereibetriebs Holzbau Murken GmbH in Lübberstedt in Niedersachsen, sogar ein Wettbewerbsvorteil. - © Tristan Vankann

Unsere Nutzwert-Highlights

  • Kooperationen rechtssicher und ohne Haftungsrisiko aufsetzen: Handwerksbetriebe können Gewerke übergreifend entweder lose mit Subunternehmern kooperieren, feste Partnerschaften eingehen oder Fachkräfte anderer Gewerke einstellen. Bei der losen Kooperation haftet der Hauptunternehmer gegenüber dem Kunden für alle Leistungen, auch die des Subunternehmers, und muss insbesondere auf dessen Zulassung achten, um Bußgelder wegen Schwarzarbeit zu vermeiden. Bei regelmäßiger Zusammenarbeit empfiehlt sich ein klar geregelter Kooperationsvertrag; häufig entsteht dabei automatisch eine GbR. Wer stattdessen eigenes Personal einstellt, muss prüfen, ob eine (Teil-)Eintragung in die Handwerksrolle oder eine besondere Ausübungsberechtigung erforderlich ist. Hier lesen Chefs, wie Sie sich rechtlich korrekt verhalten, Unternehmer und Experten ordnen ein, wie sich der Kooperationsalltag gestaltet und worauf zu achten ist.

  • Mustervertrag für die projektbezogene Zusammenarbeit zur Vermeidung von rechlichen Risiken: Der Mustervertrag "Kooperationsvertrag für projektbezogene Gewerke-Zusammenarbeit" regelt eine rein projektbezogene Kooperation zweier Unternehmen ohne gesellschaftsrechtliche Bindung. Es wird ausdrücklich keine ARGE oder GbR gegründet, jeder Partner bleibt wirtschaftlich und rechtlich eigenständig. Mit dem Download erhalten Betriebe eine Vorlage, die sie im Alltag einsetzen können.
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  • Mustervertrag zum Download

Der Leistungskatalog des Dach­decker- und Zimmereibetriebs Holzbau Murken in Lübberstedt in Niedersachsen ist ziemlich lang. Das sechsköpfige Team kann Dachstühle ausbauen, Wintergärten und Carports errichten, Ziegel- und Schieferarbeiten er­ledigen und ganze Photovoltaik-Anlagen (PV) installieren. „Sowohl wir als auch die Elektriker aus der Gegend erhielten immer mehr Anfragen für PV-Anlagen“, sagt Kai Murken, geschäftsführender Inhaber und Zimmermann. „Doch als Dachdecker und Zimmermänner können und dürfen wir diese Aufträge alleine nicht stemmen“, ergänzt er. Die Lösung: Holzbau Murken schloss sich mit Betrieben aus dem Elektrohandwerk zusammen. Das hat sich sogar als Wettbewerbsvorteil entpuppt. Der Familienbetrieb aus Lübberstedt bei Bremen bietet Leistungen aus drei verschiedenen Gewerken an. Die Zimmerer- und Dachdecker­arbeiten übernehmen Kai Murken und sein Team selbst, für die PV-Anlagen kooperieren sie mit den Elektrikern.

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