Ein Bestandteil im Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) ist die Zulassung von digitalen Prozessen in der Ausbildung – etwa der digitale Ausbildungsvertrag. Was es mit dem BVaDiG genau auf sich hat und inwieweit das Handwerk davon profitiert.

Das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz ermöglicht es Ungelernten, ihre beruflichen Kenntnisse in einem Validierungsverfahren, das IHK und Handwerkskammern vornehmen, mit einer Berufsausbildung zu vergleichen. Der entsprechende Passus des Gesetzes trat im Januar 2025 in Kraft. Am Ende gibt es ein Zertifikat über den Stand der Vergleichbarkeit. Ziel ist es, die Leistungen von Menschen ohne Berufsabschluss aber mit Berufserfahrung anzuerkennen, ihnen mehr Sicherheit im Bewerbungsprozess zu geben und umgekehrt Betriebe in der Auswahl des passenden Bewerbers zu unterstützen.
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Ausbildung, Digitalisierung, Fachkräftemangel und Zukunftsperspektiven im Handwerk
