Überall fehlen gute Leute, da liegt es nahe, auch Fachkräfte aus dem nichteuropäischen Ausland für den eigenen Handwerksbetrieb zu akquirieren. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) ermöglicht es. 2023 gab es Erleichterungen. Doch hat die Novellierung das gebracht, was Unternehmer sich wünschen?

Tobias Janiak ist Geschäftsführer der Autohaus Gayer GmbH im baden-württembergischen Vaihingen und neuerdings Arbeitgeber von zwei Fachkräften aus dem nichteuropäischen Ausland. „Wir hatten Glück“, erklärt der Unternehmer, „weil wir unsere beiden Neuen über die Baden-Württemberg-Stiftung erst einmal drei Monate als Stipendiaten aufnehmen und testen konnten, ehe wir uns für sie als Fachkräfte entschieden haben.“ Die Stiftung ermöglicht es unter anderem jungen Berufstätigen aus dem Ausland, sich auf dem hiesigen Arbeitsmarkt auszuprobieren.
Inzwischen arbeiten Indula Chandrasiri aus Sri Lanka und Godwin Quarshie aus Ghana als Fachkräfte in Janiaks Kfz-Betrieb, der sich mit seinen 100 Mitarbeitern, verteilt auf zwei GmbH, auf Mercedes-Reparaturen und Gebrauchtwagenhandel spezialisiert hat. „Meine beiden Neuen haben richtig Lust auf die Arbeit“, begeistert sich der Chef. Und auch die im jeweiligen Heimatland absolvierten Abschlüsse entsprechen ziemlich genau den Anforderungen in Janiaks Betrieb.
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Anerkennungsgesetz, Arbeitsrecht, Ausbildung, Fachkräftemangel und Weiterbildung
