Wegbrechende Aufträge Betriebsbedingte Kündigung oder Kurzarbeit: So treffen Unternehmer die richtige Entscheidung

Energiepreise, Lieferkettenprobleme, steigende Zinsen, Inflation: Fehlen Aufträge, denken Chefinnen und Chefs konsequenterweise über eine betriebsbedingte Kündigung oder Kurzarbeit nach. Wann was Sinn ergibt und welche rechtlichen Voraussetzungen gelten.

Bevor Handwerkschefs eine betriebsbedingte Kündigung formulieren, loten sie andere Optionen aus.
Betriebsbedingte Kündigung oder Kurzarbeit? Bevor Handwerkschefs die Kündigung formulieren, loten sie andere Optionen aus. - © Rawpixel.com - stock.adobe.com

Die Wirtschaftslage in Deutschland bleibt verhalten bis schwach, vielerorts fehlt es an Dynamik, zahlreiche Branchen stehen unter Druck. Für das Handwerk bedeutet das vorerst keine Trendwende, sondern eher Stagnation – in manchen Branchen müssen Betriebe auch Stellen abbauen. Etwa meldet der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB), dass im Januar und Februar 2026 die Aufträge im Wohnungsbau im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 9 Prozent zurückgingen. Zwar könnten die frisch veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes im Mai 2026, wonach erstmals seit 2021 wieder mehr Baugenehmigungen erteilt wurden (plus 10,6 Prozent gegenüber 2024), für eine Abmilderung sorgen, noch aber kommen diese Entwicklungen nicht in der Branche an.

Auftragsrückgang: Noch fehlen die Impulse durch staatliche Programme

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB, sieht bislang auch keine Impulse durch staatliche Programme: „Das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität ist in den Auftragsbüchern der Betriebe bislang nicht angekommen.“ Mit Blick auf den Iran-Krieg ergänzt er: „Wir halten unsere Jahresprognose von 2,5 Prozent realem Wachstum vorerst aufrecht, müssen sie aber unter Vorbehalt der weiteren geopolitischen Entwicklung stellen.“

Auch der Arbeitsmarkt spiegelt die angespannte Lage wider. Laut der Bundesagentur für Arbeit wurde im März 2026 für rund 43.000 Personen Kurzarbeit angezeigt – zwar 5.000 weniger als im Vorjahr, aber weiterhin mehr als doppelt so viele wie vor der Pandemie. Zum Vergleich: Im Februar 2019 waren es lediglich 16.000 Anzeigen auf konjunkturelle Kurzarbeit.

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