Korruptionsbekämpfung Compliance und steuerfreie Extras: In diesen Fällen dürfen Mitarbeiter und Chefs Geschenke annehmen

Geschenke an Mitarbeiter sind in Deutschland bis zu einem Wert von 50 Euro monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei. Was gilt aber, wenn Sie als Unternehmer Geschenke bekommen – beispielsweise von Geschäftspartnern? Dürfen Sie diese überhaupt annehmen oder verletzt das die geltenden Compliance-Regelungen? So sind Sie auf alle Eventualitäten gut vorbereitet.

Um ein gutes Arbeitsklima zu schaffen, darf der Chef auch gerne mal etwas schenken.
Um ein gutes Arbeitsklima zu schaffen, darf der Chef auch gerne mal etwas schenken. (Bild generiert mit KI) - © BOONJUNG - stock.adobe.com

Schenken kann so schön sein. Doch wie viel ist "zu viel des Guten"? Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern in Deutschland im Laufe eines Jahres Sachzuwendungen im Gesamtwert von 600 Euro schenken. Allerdings darf der monatliche Betrag die Freigrenze von 50 Euro nicht überschreiten. Wird dieser Betrag nur um einen Cent überschritten, muss der Arbeitgeber für die gesamte Zuwendung Lohnsteuer und Sozialversicherung abführen. Nicht ausgeschöpfte Beträge lassen sich nicht auf einen anderen Monat übertragen.

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