Wenn Mitarbeiter einen Workers-Buyout planen, also den Handwerksbetrieb gemeinsam übernehmen möchten, steht die Rechtsform der Genossenschaft im Raum. Was dabei zu beachten ist, erklärt im Interview Rechtsanwalt Konrad Bechler, Inhaber der Kanzlei Bechler Kollaborationsberatung Rechtsanwalts GmbH in Berlin.

handwerk magazin: Herr Bechler, was unterscheidet die Übergabe an eine Genossenschaft von herkömmlicher Nachfolge?
Konrad Bechler: Der klassische Management-Buyout ist dem Workers-Buyout sehr ähnlich. Es geht darum, dass Personen aus dem eigenen Unternehmen übernehmen. Die Genossenschaft ermöglicht aufgrund ihrer Struktur aber eine vereinfachte Beteiligung einer größeren Anzahl von Mitarbeitenden. Sie legt den Schwerpunkt nicht so stark auf die einzelnen Nachfolger, sondern eher auf die „Gemeinschaft“ der Mitarbeitenden, die das Unternehmen in die Zukunft führen.
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