Höhere Gebühren, mehr Transparenz und Flexibilität: Seit 1. Juli 2025 ist die neue Steuerberatervergütungsverordnung in Kraft. Fin Glowick, Chief Revenue Officer (CRO) bei WISO MeinBüro, erläutert, welche Auswirkungen die Reform auf Handwerksbetriebe hat und wie Handwerkschefs das gestiegene Steuerberaterhonorar im Blick behalten sowie neue Abrechnungsmodelle geschickt nutzen.

Herr Glowick, was sind die wesentlichen Änderungen der Steuerberatervergütungsverordnung?
Fin Glowick: Die Änderungen betreffen mehrere Bereiche. Zunächst einmal wurden die Gebühren angepasst: Bei den wertabhängigen Gebühren – zum Beispiel für Jahresabschlüsse oder Steuererklärungen – gibt es eine durchschnittliche Erhöhung von rund sechs Prozent. Besonders stark angehoben wurden die Gebühren für die Lohnbuchhaltung, hier liegt die Steigerung bei etwa neun Prozent. Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Honorarvereinbarungen. Abweichende Vergütungen müssen künftig zwingend in Textform festgehalten werden, also etwa per E-Mail. Mündliche Absprachen sind damit nicht mehr gültig.
Welche Änderungen sind noch erwähnenswert?
Auch die Zeitgebühren wurden angehoben: Der mittlere Stundensatz steigt von 105 Euro auf 115 Euro, und der Höchstsatz erhöht sich von 150 Euro auf 164 Euro. Insgesamt kann man davon ausgehen, dass die Gebühren im Schnitt um etwa acht Prozent steigen.
Abgerechnet wird jetzt in 15-Minuten-Takten. Für Steuerberater bedeutet das zugleich eine genauere Dokumentationspflicht, damit die Abrechnung transparent und nachvollziehbar bleibt.
Was genau ist neu in Sachen Steuerberaterhonorar?
Neu ist, dass Pauschalhonorare offiziell erlaubt sind. Sie können vor allem für regelmäßig wiederkehrende Leistungen wie die laufende Buchführung oder die Lohnabrechnung vereinbart werden. Und sie müssen mindestens für ein Jahr abgeschlossen werden.
Was müssen Handwerkschefs noch wissen, was jetzt anders ist als bisher?
Darüber hinaus wurde die Leistungsstruktur überarbeitet. Abrechnungstatbestände wurden vereinheitlicht und klarer gefasst, teils auch neu zugeordnet und angepasst, damit die Gebührenordnung insgesamt übersichtlicher wird.
Und schließlich sorgt das Informationsblatt der Bundessteuerberaterkammer, das jeder Rechnung beigefügt wird und den Mandanten die Rechnungen besser erklärt, für mehr Transparenz. Solche einheitlichen Informationspflichten gab es bislang nicht.
Welche Vor- und Nachteile bietet die Steuerberaterhonorar-Reform im Vergleich zur alten Verordnung?
Zum einen gibt es mehr Rechtssicherheit, weil das Steuerberaterhonorar jetzt eindeutig dokumentiert und vom eigentlichen Auftrag klar getrennt wird – Missverständnisse werden dadurch vermieden. Zum anderen sorgt die Möglichkeit von Pauschalhonoraren für mehr Planbarkeit, gerade bei wiederkehrenden Leistungen wie Buchführung oder Lohnabrechung. Für Betriebe bedeutet das fest kalkulierbare, planbare Kosten, die Monat für Monat gleich bleiben.
Und durch die 15-Minuten-Schritte bei der Zeitvergütung wird die Abrechnung transparenter und für Mandanten besser nachvollziehbar. Auch die Kriterien, wann ein niedriger, mittlerer oder hoher Stundensatz berechnet werden darf, sind genauer definiert – das schafft zusätzliche Klarheit. Außerdem gibt es insgesamt mehr Gestaltungsspielraum: Steuerberater und Mandanten können Leistungen individueller kombinieren und diese klar und schriftlich fixieren.
Vorteilhaft ist ja sowohl für Steuerberater als auch für Kunden die Einführung hybrider Modelle, oder?
Richtig. So kann beispielsweise die laufende Buchführung zu einem festen Pauschalpreis abgerechnet werden, während für Sonderberatungen oder außergewöhnliche Projekte die Zeitgebühr herangezogen wird. Dadurch entsteht eine flexible Kombination aus Planungssicherheit und bedarfsgerechter Abrechnung.
Wo genau sehen Sie Nachteile?
Die Reform bringt auch Nachteile mit sich. Die Gebühren steigen insgesamt, was in erster Linie die gestiegenen Personal- und Verwaltungskosten widerspiegelt. Außerdem erhöht sich der Verwaltungsaufwand: Steuerberater müssen ihre Zeiten genauer dokumentieren und alle Vereinbarungen schriftlich fixieren – Kosten, die indirekt auch die Mandanten spüren können.
Für Handwerksbetriebe bedeutet das, dass Budgets möglicherweise neu geplant werden müssen. Und wenn Steuerberater die neuen Regeln nicht gut kommunizieren, können die höheren Preise trotz größerer Transparenz durchaus überfordernd wirken.
Was sollten Handwerksbetriebe jetzt tun?
Für Inhaber von Handwerksbetrieben ist es jetzt vor allem wichtig, die eigenen Vereinbarungen mit dem Steuerberater genau unter die Lupe zu nehmen. Läuft bereits ein Mandat oder gibt es eine bestehende Pauschalvereinbarung, kann diese in vielen Fällen noch bis Ende 2025 zu den alten Konditionen weitergeführt werden. Das schafft etwas Spielraum. Gleichzeitig sollten Betriebe ihre Kalkulation anpassen und die künftig höheren Gebühren fest einplanen – insbesondere für wiederkehrende Leistungen wie den Jahresabschluss, die Lohnabrechnung oder die Steuererklärungen.
Welche Tipps halten Sie noch für Handwerkschefs in Sachen Steuerberaterhonorar bereit?
Ein Tipp ist auch, die neue 15-Minuten-Taktung bewusst zu nutzen. Gerade bei kurzen Rückfragen oder gezielten Beratungen kann das kostengünstiger sein als die bisherige Abrechnung in halbstündigen Schritten.
Und nicht zuletzt lohnt es sich, aktiv das Gespräch mit dem Steuerberater zu suchen: Wie setzt er die neuen Abrechnungsregeln konkret um? Welche Modelle bietet er an? Wer hier frühzeitig nachfragt, hat Klarheit über künftige Abläufe und Kosten und vermeidet unangenehme Überraschungen.
Gibt es spezielle Aspekte, die im Vertrag mit dem Steuerberater neu berücksichtigt werden sollten?
Ja, unbedingt. Ein zentraler Punkt ist, dass jede Honorarvereinbarung, die vom gesetzlichen Rahmen abweicht – also zum Beispiel Pauschalen oder erhöhte Gebührensätze – künftig zwingend in Textform festgehalten werden muss. Eine E-Mail, ein PDF oder ein Word-Dokument reicht aus. Eine Unterschrift ist nicht nötig, wichtig ist nur, dass die Vereinbarung dokumentiert und nachweisbar ist. Darüber hinaus sollte der Leistungsumfang sehr konkret beschrieben werden. Wenn etwa eine Pauschale für die monatliche Lohnabrechnung vereinbart wird, sollte im Vertrag genau stehen, für wie viele Mitarbeiter diese gilt. Gleiches gilt für Zeitvergütungen: Hier empfiehlt es sich, neben dem Stundensatz auch die Taktung von 15 Minuten und die Art der Leistung – zum Beispiel eine Investitionsberatung – ausdrücklich zu nennen.
Worauf achten Chefs, wenn sie Pauschalhonorare vereinbaren?
Bei Pauschalhonoraren ist eine Mindestlaufzeit von einem Jahr vorgesehen. Deshalb sollten Leistungsumfang und Geltungsdauer immer klar geregelt sein. Manche Verträge enthalten zusätzlich eine Begrenzung, wenn noch Übergangsregelungen aus dem alten Recht genutzt werden.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, automatische Anpassungsklauseln aufzunehmen, etwa gekoppelt an den Verbraucherpreisindex oder an künftige Mindestlohnerhöhungen. Und schließlich lohnt es sich, auch die Informationspflichten vertraglich festzuhalten: Zum Beispiel, dass der Steuerberater über geplante Kostensteigerungen rechtzeitig informiert, monatliche Tätigkeitsberichte liefert oder bei Sonderhonoraren vorher Rücksprache hält. Das sorgt für Transparenz und vermeidet spätere Missverständnisse.
Welche typischen Fallstricke sehen Sie für Handwerksbetriebe im Umgang mit den neuen Regelungen?
Die größte Gefahr liegt darin, den Kostenanstieg zu unterschätzen. Viele Betriebe rechnen noch mit den alten Werten und merken erst bei der nächsten Abrechnung, dass die Gebühren höher liegen. Ein zweiter Punkt ist die Form der Honorarvereinbarungen: Ohne schriftliche Vereinbarung in Textform gilt automatisch die gesetzliche Vergütung. Wer das übersieht, hat im Zweifel weniger Flexibilität und zahlt mehr als nötig.
Welche Fallstricke lauern bei Pauschalhonoraren?
Pauschalhonorare sind zwar jetzt erlaubt, aber sie müssen eine Mindestlaufzeit von einem Jahr haben und der Leistungsumfang muss klar definiert sein. Fehlt etwa die Regelung, wie Zusatzleistungen abgerechnet werden, kann es für den Betrieb schnell teuer werden, weil diese dann separat in Rechnung gestellt werden.
Welche Risiken beachten Chefs noch?
Verträge werden häufig nicht regelmäßig überprüft. Mandate laufen oft jahrelang weiter, obwohl sich die Unternehmensgröße oder der Leistungsumfang längst verändert hat – am Ende passen die Gebühren dann nicht mehr zur tatsächlichen Situation.Und schließlich verzichten viele Handwerksbetriebe auf Vergleichsangebote, weil sie seit Jahren mit demselben Steuerberater zusammenarbeiten. Gerade bei den neuen Abrechnungsmodellen kann es sich aber lohnen, das Preis-Leistungs-Verhältnis kritisch zu prüfen und mit anderen Angeboten zu vergleichen.
Unser Interviewpartner:
Fin Glowick ist Chief Revenue Officer (CRO) bei WISO MeinBüro, die umfassende SaaS-Lösungen für Selbstständige und Kleinunternehmer anbieten. Neben Rechnungssoftware – die als Browser- sowie Desktopversion verfügbar ist – bietet WISO MeinBüro auch Lösungen für Dokumentenmanagement und Kanzleien an. Mit seinem eigenen, nach VdS-10.000-zertifizierten Rechenzentrum in Deutschland stellt das Unternehmen sicher, dass sämtliche Kundendaten nach höchsten Sicherheitsstandards verschlüsselt und aufbewahrt werden.

