Ansprüche aus kleiner und großer Witwenrente Witwenrente berechnen: Deutsche Rentenversicherung Rechner und FAQ

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Stirbt der Ehepartner, haben Hinterbliebene ein Recht auf Witwenrente. Unser Rechner ermittelt den Anspruch aus der kleinen und großen Witwenrente, auch unter der Vorraussetzung eines eigenen Einkommens oder Rente. Berechnen Sie jetzt Ihre Witwenrente!

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Witwenrente berechnen - Deutsche Rentenversicherung

Wer bekommt Witwenrente?

Witwenrente wird nach dem Tod des Ehepartners gezahlt. Abhängig von verschiedenen Kriterien erhält der Berechtigte die sogenannte „kleine Witwenrente“ oder die „große Witwenrente“.

Die Kriterien für den Bezug beider Renten haben sich in der Vergangenheit mehrfach geändert und sind auch jetzt nicht für alle gleich. Wesentliches Kriterium ist, ob nach neuem oder altem Recht gezahlt wird. Altes Recht, das in den meisten Bereichen günstiger ist, gilt wenn der Tod vor dem 1. Januar 2002 eingetreten ist oder der Todestag zwar nach dem 31. Dezember 2001 liegt, die Hochzeit aber vor Januar 2002 stattgefunden hat und ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist.

Wann wird eine große Witwenrente gezahlt?

Grundvoraussetzung ist, dass der Verstorbene die allgemeine Wartezeit erfüllt, also im Normalfall mindestens fünf Jahre eingezahlt hat (oder aus anderem Grund beispielsweise wegen eines Arbeitsunfalls vorzeitig berechtigt ist) oder selbst bereits Rente bezog. Zudem muss der Empfänger der Witwenrente nach neuem Recht mindestens das 45. Lebensjahr vollendet haben, ein minderjähriges waisenrentenberechtigtes Kind erziehen oder erwerbsgemindert sein.

Wer erhält nur eine kleine Witwenrente?

Die kleine Witwenrente erhält, wer noch nicht das 45. Lebensjahr vollendet hat, kein minderjähriges waisenrentenberechtigtes Kind erzieht und auch nicht erwerbsgemindert ist. Sie ist deutlich geringer als die große Witwenrente. Nach neuem Recht wird sie zudem nur für zwei Jahre befristet gezahlt und soll lediglich zur Überbrückung dienen.

Wie hoch ist die Witwenrente?

In den ersten drei Kalendermonaten, nach dem Tod des Versicherten, formal als Sterbevierteljahr bezeichnet, wird die Witwenrente in Höhe der Versichertenrente gezahlt. Nach Ablauf dieser Zeit beträgt die große Witwenrente 55 Prozent, die kleine Witwenrente 25 Prozent einer Versichertenrente. Wurde eine Ehe bereits vor dem 1.1. 2002 geschlossen und war der ältere Partner an diesem Tag bereits 40 Jahre alt, gilt allerdings noch altes Recht. In diesem Fall beträgt die große Witwenrente 60 Prozent einer Versichertenrente

Wie lange erhält man Witwenrente?

Die große Witwenrente wird grundsätzlich unbefristet gezahlt. Sie endet nur mit einer neuen Eheschließung . Scheitert eine neue Ehe, kann die Witwenrente wieder aufleben. Bei einer nochmaligen Heirat entfällt sie dann jedoch endgültig.
Die kleine Witwenrente wird nur nach altem Recht unbegrenzt gezahlt.

Wird eigenes Einkommen bzw. eigene Rente angerechnet?

Ja, nach neuem Recht werden grundsätzlich alle Einkommensarten angerechnet. Lediglich Einnahmen aus steuerlich geförderten Altersvorsorgeverträgen und die meisten steuerfreien Einnahmen sind von der Anrechnung ausgenommen.

Wobei es auch hier wieder Ausnahmen für Ehen gibt, die vor 2002 geschlossen wurden.

Gibt es Freibetrage und was wird angerechnet?

Ja, es gibt Freibeträge. Diese sind dynamisch, sie werden zum jeweils 1. Juli eines Jahres durch die Rentenanpassungen verändert, derzeit beträgt der Freibetrag 718 Euro monatlich. Grundsätzlich wird das anzurechnende Einkommen aus dem Vorjahreseinkommen ermittelt. Grundlage dabei ist das Nettoeinkommen. Hiervon wird zunächst der Freibetrag abgezogen, dann werden 40 Prozent des Rests auf die Rente angerechnet. Je nachdem wie hoch das eigene Einkommen ist, kann es auch sein, dass gar kein Anspruch besteht.

Erhalten auch Männer Witwenrente?

Ja, wenn die Ehefrau nach dem 31.12.1985 gestorben ist.

Welchen Einfluss haben Trennung und Scheidung?

Eine Trennung alleine hat keinen Einfluss auf die Zahlung von Witwenrente – auch dann nicht, wenn der Bezugsberechtigte mit einem neuen Partner zusammenlebt. Der Anspruch bleibt selbst bei jahrelanger Trennung bestehen. War die Ehe schon geschieden, so hat der noch lebende, aber geschiedene Partner dagegen normalerweise keinen Anspruch auf eine Rente. Ausnahmen sind jedoch möglich.

Können auch nichtverheiratete Lebenspartner Witwenrente beantragen?

Eingetragene Lebenspartner haben ebenfalls Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Wird Witwenrente automatisch gezahlt? Wo muss sie beantragt werden?

Nein, sie muss bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Alle Formulare können auf der Homepage heruntergeladen werden: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/01_versicherte/02_rente/_DRV_Paket_Rente_ Witwenrente.html

Welche Unterlagen werden zur Antragstellung benötigt?

Vom Verstorbenen werden die Geburtsurkunde, die Heiratsurkunde, die Sterbeurkunde und der Personalausweis benötigt, gibt es Kinder außerdem deren Geburtsurkunden. Außerdem sollten eingereicht werden: Nachweise über Ausbildungs- und Arbeitszeiten, Arbeitslosenbescheide, Nachweise längerer Ausfälle durch Krankheit.

Vom Antragsteller benötigt der Rentenversicherungsträger alle Einkommensnachweise, die Steueridentifikationsnummer, die Chipkarte der Krankenkasse sowie die Bankverbindung.

Kann Witwenrente rückwirkend beantragt werden?

Ja, allerdings höchstens 12 Monate.

Sind Witwenrenten steuerpflichtig?

Grundsätzlich sind Witwenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung steuerpflichtige Einkünfte. Es gelten dieselben Regeln wie bei den Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei der Steuererklärung muss die Witwenrente in der Anlage R angegeben werden. Sinnvoll ist es, sich eine Bescheinigung der Rentenversicherung zuschicken zu lassen.

Wird Witwenrente auch ins Ausland gezahlt?

Dies hängt von ganz unterschiedlichen Faktoten ab, beispielsweise davon, um welches Land es sich handelt, wo der Anspruch erworben wurde, welche Staatsbürgerschaft der Verstorbene oder der Bezieher haben. Ein Umzug ins Ausland sollte daher immer vorher mit der Rentenkasse abgestimmt werden.

Wann besteht kein Anspruch auf Witwenrente

Kein Anspruch besteht, wenn die Ehe nachweislich nur zum Zwecke der Versorgung geschlossen wurde oder wenn ein Rentensplitting durchgeführt wurde.

Letzteres bedeutet, dass sich das Ehepaar oder die eingetragene Lebensgemeinschaft bereits zu Ehezeiten darauf geeinigt hat, die Rentenansprüche zu splitten. Wie beim Versorgungsausgleich werden dann alle Rentenanwartschaften zusammengenommen und zu gleichen Teilen auf die Ehepartner aufgeteilt. Ein Anspruch auf Witwenrente ist damit dann ausgeschlossen, allerdings bleiben auch bei erneuter Heirat die so erworbenen Rentenansprüche bestehen.

Rentensplittung kann bis zu einem Jahr nach dem Tod des Partners beantragt werden.

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