Das rät der Steuerberater Arbeitsweg: So kommen meine Mitarbeiter steuerfrei zur Arbeit

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Sie wollen Ihren Mitarbeitern etwas Gutes tun? Jetzt können Sie ihnen die Fahrt zur Arbeit sponsern und gleichzeitig Lohnnebenkosten sparen. Ein echter Motivationsschub!

öffentlicher Personennahverkehr
Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse für Mitarbeiter sind möglich - so funktioniert's. - © Schlierner - stock.adobe.com

Die Frage

Alle reden von Alternativen zum Auto. Doch wie kann ich meinen Mitarbeitern die Fahrt zur Arbeit mit öffentlichem Nahverkehr oder mit dem Rad schmackhaft machen? Ich bin als Unternehmer grundsätzlich bereit, für mehr Umweltschutz auch mehr Geld auszugeben. Und mein Unternehmen soll auch als attraktiver Arbeitgeber bekannt sein. Aber geht das auch, ohne dass gleichzeitig die Lohnnebenkosten durch die Decke gehen?

Das sagt der Steuerberater

Der Gesetzgeber meint es jetzt gezwungenermaßen ernst mit dem Thema Umweltschutz – angesichts verstopfter Straßen und der zunehmenden Fahrverbote. Im Jahressteuergesetz hat er echte Neuerungen eingebaut, mit denen Arbeitgeber sich umweltbewusst zeigen und darüber hinaus ihren Mitarbeitern etwas Gutes tun können: Ab diesem Jahr sind Zuschüsse zu vom Mitarbeiter selbst gekauften Fahrkarten sowie kostenlos oder verbilligt vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Fahrausweise für den Weg zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln steuerfrei.

Das gilt auch dann, wenn der Mitarbeiter die Monats- oder Jahreskarte privat nutzen kann. Einzige Einschränkung: Es muss sich um einen echten Zuschuss zum geschuldeten Arbeitslohn handeln und nicht um eine Entgeltumwandlung. Taxifahrten oder Flüge sind ausgenommen, weil es sich dabei nicht um öffentlichen Nahverkehr handelt. Einziges Manko für den Arbeitnehmer: Er muss dann bei seinen Werbungskosten die Pendlerpauschale kürzen oder darf sie gar nicht ansetzen.

Alternativ kann der Mitarbeiter jetzt auch das vom Arbeitgeber gestellte Firmenrad oder Firmen-E-Bike privat nutzen, ohne dass sich daraus ein zu versteuernder geldwerter Vorteil ergibt. Bislang wurden Firmenräder wie Firmenwagen behandelt. Die private Nutzung musste der Mitarbeiter mit der Ein-Prozent-Regelung versteuern. Dies fällt jetzt komplett weg. Wenn Chefs ihren Mitarbeitern ein Rad überlassen, ist das jetzt einfacher und wesentlich unkomplizierter.

Die Expertin

Daniela Sterzing ist Steuerberaterin bei Ecovis in Ilmenau. Mit ihrem Team berät sie auch Unternehmerinnen und Unternehmer im Handwerk. Das Beratungsunternehmen Ecovis zählt in Deutschland zu den Top Ten der Branche. Rund 6.500 Mitarbeiter arbeiten in mehr als 100 deutschen Büros sowie weltweit in Partnerkanzleien in über 70 Ländern.