Für Jour fixe-Termine auf dem Bau soll der Handwerker unbezahlt erscheinen? Nein. Was wirklich verpflichtend ist – und was nicht – klärt Andreas Scheibe in der neuesten Ausgabe seiner Kolumne „Der professionelle Bauablauf“. Spoiler: Vieles davon ist schlicht nicht Job des Auftragnehmers.

Vielleicht haben Sie das auch schon mal im Leistungsverzeichnis (LV) gesehen: Dort steht irgendwo im Vortext, dass Sie unentgeltlich zur Teilnahme an den Jour fixe-Terminen verpflichtet sind. Klingt offiziell – ist aber schlichtweg nicht wirksam. Denn solche Klauseln sind zu pauschal, zu intransparent und rechtlich einfach nicht haltbar.
Natürlich gibt es auch Fälle, in denen eine Teilnahme wirksam vereinbart wurde. Aber selbst dann stellt sich die Frage: Muss ich da wirklich jedes Mal persönlich auftauchen? Oder reicht es vielleicht auch, erreichbar zu sein? Was ist tatsächlich vereinbart – und was nicht?
Worum geht’s in Sachen Jour fixe-Termine auf dem Bau überhaupt?
Bevor wir auf die rechtliche Pflicht schauen, erstmal kurz zum Sinn und Zweck solcher Termine. Der Jour-fixe-Termin soll dem Auftraggeber ermöglichen, den Bauablauf zu koordinieren. Das ist keine Nettigkeit von ihm, sondern seine Pflicht – nach § 4 Abs. 1 VOB/B. Verschiedene Gewerke müssen aufeinander abgestimmt werden, damit alles reibungslos läuft. Logisch.
Ein Jour fixe dient auch dazu, Abstimmungen zu treffen – etwa, wenn sich herausstellt, dass das LV unvollständig ist, Dinge fehlen oder falsch ausgeschrieben wurden. Solche Lücken muss der Bauherr mitbekommen, und Sie sind verpflichtet, ihn darauf hinzuweisen. Es geht also auch um Ihre Hinweispflichten. Und schließlich will der Bauherr natürlich Fortschritte auf der Baustelle erkennen und notfalls steuernd eingreifen. Kontrolle über den Bauablauf ist für ihn essenziell. So weit, so nachvollziehbar.
Und was bedeutet das jetzt für den Handwerksunternehmer?
Damit diese Ziele erreicht werden, müssen Sie als Auftragnehmer gewisse Dinge tun, aber längst nicht alles. Damit der Bauherr koordinieren kann, müssen Sie erreichbar sein und auf Fragen reagieren. Mehr erst mal nicht. Dafür müssen Sie nicht zwangsläufig persönlich anwesend sein. Ein Telefonat reicht. Für Abstimmungen reicht es, wenn Sie rechtzeitig auf Nachträge oder Planungsfehler hinweisen. Das ist Ihre Pflicht, klar – aber das war’s auch schon.
Und um den Fortschritt auf der Baustelle zu dokumentieren, erstellen Sie Aufmaße – gemeinsam mit dem Bauherrn, versteht sich. Für den letzten Punkt, die Kontrolle, braucht es auch nicht Ihre persönliche Anwesenheit. Dafür sind Ihre Monteure auf der Baustelle da. Mehr ist gar nicht nötig, um den Zweck des Jour fixe zu erfüllen. Körperliche Anwesenheit des Projektleiters? In den meisten Fällen: überflüssig.
Die Jour-fixe-Termine auf dem Bau in der Praxis
Tja – in der Realität läuft ein Jour fixe oft ganz anders ab. Von echter Koordination keine Spur. Stattdessen wird unter den Gewerken, also unter den Auftragnehmern selbst munter durcheinandergequatscht: „Was machst du morgen?“ – „Wo bist du übermorgen?“ – „Wie krieg ich da meine Arbeiten unter?“ Klingt nach Planung, oder? Ist es auch – aber das ist eben nicht die Aufgabe der Auftragnehmer. Das ist Aufgabe des Bauherrn und seiner Erfüllungsgehilfen Planer und Architekt.
Der Bauherr will auch am liebsten, dass Sie Nachträge schreiben, Mengen ermitteln, Leistungsverzeichnisse aufstellen, Fotos und Berichte machen, ein Bautagebuch führen und nebenbei noch mit ihm über die Baustelle laufen. Also alles Leistungen, die unter die HOAI fallen. Planungsleistungen eben.
Die versteckten Kosten der Jour fixe-Termine auf dem Bau
Jetzt wird’s spannend. Rechnen wir mal ein Beispiel durch: Was kosten Sie die Jour-fixe-Termine auf dem Bau eigentlich? Rechnen wir mal kurz durch. Ein Projektleiter, fünf Projekte im Jahr, drei Jour fixe-Termine pro Woche mit jeweils zwei Stunden – macht sechs Stunden pro Woche. Hochgerechnet auf 40 Arbeitswochen sind das 240 Stunden im Jahr. Bei einem üblichen Projektleiterstundensatz von 165 Euro reden wir von satten 39.600 Euro jährlich. Das ist bares Geld, das Sie dem Auftraggeber schenken – und zwar für Leistungen, die Sie gar nicht schulden! Was machen Sie also stattdessen: Besondere Leistungen wie die Koordination und Ähnliches zu einem angemessenen Preis vergüten lassen.
Der Jour fixe-Termin ist ein sinnvolles Werkzeug – wenn er richtig eingesetzt wird. Aber wenn Sie ständig unbezahlt Planungsleistungen erbringen, läuft gewaltig was schief. Und das muss nicht so bleiben.
Über Autor Andreas Scheibe:

Andreas Scheibe hat selbst als Planer und Projektleiter in großen Firmen gearbeitet, später den väterlichen Handwerksbetrieb übernommen und umgekrempelt. Seine Erfahrung bezahlte er laut eigener Aussage mit viel „Schweiß und Blut“, aber auch viel Geld. Es entstand die Idee zum „professionellen Bauablauf“!
Mit der Continu-ING GmbH (vob.de) verfolgt er heute als Coach und Mentor eine Mission: Das Handwerk muss wieder für seine Leistung anerkannt und entsprechend vergütet werden. Schluss mit dem „Sozialhandwerker“, der sich nicht zu wehren weiß und auf Kosten sitzen bleibt. Vom Handwerker als Getriebener zum aktiven Projekttreiber. Wichtige Fragen sollen endlich geklärt werden: Was sind meine Rechte, was meine Pflichten? Wie sieht es mit den
Pflichten anderer aus? Was kann und muss ich fordern, um störungsfrei arbeiten zu können? Wie gelingt der Sprung vom letzten, missachteten Glied im Bauablauf zu einer Position auf Augenhöhe mit Fachplaner und Auftraggeber? Andreas Scheibe möchte neue Sichtfelder für Handwerker eröffnen.
"Stark im Handwerk – das Buch für Handwerker im VOB-Projektgeschäft"
Im August 2021 ist das erste Buch "Stark im Handwerk" von Andreas Scheibe erschienen. Darin beweist der Experte, dass die in der VOB viel Potenzial und auch viel Geld für Handwerker steckt. Aus der Praxis weiß handwerk-magazin-Kolumnist Scheibe, dass das Bild, welches Auftraggeber, Architekten und Planungsbüros oft vom Handwerker haben, meist kein ruhmreiches ist. Zwar sind die ausführenden Firmen nach deutschen Standards sehr gut ausgebildet und wissen technisch bestens Bescheid, doch von einer Sache hat man Ihnen nichts erzählt: Welche Rechte sie haben! Und auch nicht, dass sie eigentlich und zuallererst auf Augenhöhe mit Auftraggeber und Fachplaner stehen. "Der Handwerker ist zwar der letzte in der Reihenfolge bezogen auf den Bauablauf, aber der letzte Depp ist er noch lange nicht", erklärt Andreas Scheibe.
In diesem Zusammenhang kommt der Autor in seinem Buch sowohl auf die Rechte und Pflichten eines Handwerkers als auch auf die Rechte und Pflichten der anderen Projektbeteiligten zu sprechen. Denn genau diese sind im Detail in der VOB geregelt. Die Formulierungen klingen jedoch oft kompliziert und die Anwendung ist daher auch sehr unbeliebt – zu Unrecht, wie der Autor findet. Das Buch von Andreas Scheibe weckt nicht nur Interesse für das Projektgeschäft, sondern auch für das Durchsetzen von Rechten und Einfordern von Pflichten, sowie den spielerischen Umgang mit Paragrafen. Das Ziel: Handwerk muss wieder Spaß machen, gerecht bezahlt werden und zu alter Stärke zurückfinden.
Neues Buch: "Der professionelle Bauablauf – Das Schritt-für-Schritt System um deine Liquidität nachhaltig zu sichern"
Im August 2023 erschien das bereits dritte Buch von Andreas Scheibe „Der professionelle Bauablauf“. In diesem Buch sind viele Jahre Erfahrung in der Durchführung und auch Beratung von hunderten Handwerksunternehmen eingeflossen. Daraus entstanden ist ein praxiserprobtes und sofort umsetzbares Schritt-für-Schritt System welches mehr Klarheit und Sicherheit im Bauablauf für Handwerker verspricht. In diesem Buch geht es um notwendige Fähigkeiten um standardisierte Ablaufpläne zu erstellen, hochprofitable Nachträge durchzusetzen und berechtigte Forderungen darzulegen, zu begründen und zu verhandeln.
In seinem Buch geht Andreas Scheibe auch auf die 47 häufigsten und teuersten Fehler in VOB-Projekten ein, und wie sich diese verhindern lassen. Am Ende geht es darum, einen standardisierten Schriftverkehr einzuführen und Projekte strukturiert und profitabel abzuwickeln. Und das nach den Spielregeln der VOB.
