Steuerstrategien Steuerendspurt 2017: Jetzt noch strategisch Steuern sparen!

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Bis Silvester können Sie noch kräftig Steuern sparen. Dafür sollten Sie die möglichen Entwicklungen des kommenden Jahres im Blick haben und Ausgaben sowie Einnahmen taktisch klug disponieren. Hier unsere Tipps für den Jahresendspurt.

Martin Reinhardt, Bäcker- sowie Konditormeister
Martin Reinhardt, Bäcker- sowie Konditormeister und Betriebsinhaber der Bäckerei Reinhardt in Knittlingen freut sich, dass er bis Silvester noch Steuern sparen kann. - © Annette Cardinale

Steuern waren für die Parteien im Wahlkampf zwar nicht das absolute Topthema, dennoch lässt die neue Bundesregierung früher oder später eine Reform erwarten – das haben jedenfalls alle Fraktionen avisiert. "Prognosen zu möglichen Änderungen sind natürlich nicht möglich. Handwerksunternehmer sollten aber am Ball bleiben und die steuerliche Diskussion in den nächsten Monaten verfolgen", rät Franz Plankermann, Steuerberater mit eigener Kanzlei in Düsseldorf und erster Vorsitzender des Steuerberaterverbandes Düsseldorf. Der Experte betreut zahlreiche mittelständische Unternehmer, die ihre betriebliche wie auch die private Sphäre steuerlich optimieren wollen.

Beim Thema Steuern bis Jahresende am Status Quo orientieren

Beim Jahresendspurt orientieren sich clevere Handwerksunternehmer erst einmal am Status quo. Sie kalkulieren also mit den geltenden Steuerregeln – und entwickeln darauf aufbauend ihre individuelle Sparstrategie. "Anders geht es nicht", so Plankermann. Das ist sinnvoll, denn selbst wenn die Regierung das große Rad drehen sollte, bleiben die klassischen Steuerstrategien vermutlich erhalten.

Davon geht auch Bäckermeister Martin Reinhardt im baden-württembergischen Knittlingen aus. "Wir stehen eigentlich mehr oder weniger permanent mit unserem Steuerberater in Kontakt, um uns zum einen über rechtliche Änderungen zu informieren. Zum anderen aber auch, um im Tagesgeschäft und bei geplanten Investitionen keine steuerlichen Fehler zu machen", so Reinhardt. Er erstellt in den Herbstmonaten traditionell eine Planung für das kommende Jahr. "Es geht dann auch darum, welche Wirtschaftsgüter wir modernisieren und welche Arbeitsmittel wir noch brauchen", erklärt der Handwerkschef. Der Bäcker- und Konditormeister kalkuliert dann genau, ob er sich für den Kauf in diesem oder im nächsten Jahr entscheidet. Ähnlich agiert auch Juana Bleker, die mit ihrem Mann Theo einen Betrieb für Haustechnik in Bocholt führt. Sie erstellt eine Liste geplanter Investitionen und setzt Termine für die Anschaffung.

Betriebliche Belange vor steuerlichen Überlegungen

Dabei spielen naturgemäß nicht primär steuerliche Überlegungen eine Rolle, sondern die betrieblichen Belange. " Unternehmer sollten natürlich nur das kaufen, was sie auch benötigen. Egal wie viel oder wie wenig Steuern sie sparen", sagt Thomas Loibl, Steuerberater der renommierten Kanzlei Ecovis mit zahlreichen Standorten in Deutschland. Loibl hat sich auf die Beratung mittelständischer Unternehmer spezialisiert. Er zählt zahlreiche Handwerksunternehmer zu seinen Mandanten. Deshalb kennt er die Probleme der Firmenchefs sehr genau. Er gibt den Tipp, anhand der Planung für 2018 noch bis Silvester alle Chancen zum Steuern sparen auszuloten. Woran Handwerksunternehmer dabei denken sollten, erfahren Sie im Schnell-Check:

Investitionsabzugsbetrag nutzen:

Schon mit den avisierten Investitionen können Betriebe ihre Steuerlast senken. Ob Maschinen, Fahrzeuge oder andere bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, ob neu oder gebraucht – 40 Prozent der Anschaffungskosten bis zur Grenze von 200.000 Euro darf die Firma vom Gewinn dieses Jahres abziehen. Die Regel können bilanzierende Gewerbetreibende mit einem Betriebsvermögen von bis zu 235.000 Euro nutzen. Als Grenze für Einnahmen-Überschuss-Rechner gelten 100.000 Euro Gewinn ohne Berücksichtigung des Investitionsabzugsbetrags (IAB).

Die Firma muss die Wirtschaftsgüter innerhalb von drei Jahren kaufen und im Jahr der Anschaffung sowie im Folgejahr mindestens zu 90 Prozent oder mehr betrieblich einsetzen. Den maximal zehnprozentigen Privatanteil prüft der Fiskus vor allem bei Dienstwagen kritisch.

Wichtig: Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) drückt nicht nur die Jahressteuer, sondern auf Antrag beim Finanzamt bereits die vierteljährlichen Vorauszahlungen. "Falls sich später offenbart, dass der Betrag zu knapp bemessen war, kann er im nächsten Jahr auch noch aufgestockt werden", sagt Rüdiger Hitz, Steuerberater und Partner der Kanzlei Brandi. Die Gesellschaft berät national und international tätige mittelständische Firmen und führt Standorte in Amerika, Asien und Europa. Im Jahr des Kaufs löst der Handwerkschef den IAB dann auf. Dadurch erhöht sich zwar der Gewinn, doch ein legaler Rechentrick erhält dennoch einen Großteil des Steuervorteils. Zur regulären Abschreibung (AfA) kommen 20 Prozent Sonder-AfA. Das setzt den Steuerspar-Turbo in Gang.

Musterrechnung

Der Betrieb hat wie geplant Maschinen für 150.000 € gekauft. Die Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle beträgt zwölf Jahre. So viel Steuern spart der Unternehmer :

PostenBetrag
Anschaffungskosten Maschine 150.000 €
40% Abzugsbetrag60.000 €
Steuerersparniss (bei 40% Steuersatz)24.000 €
Auflösung Abzugsbetrag- 60.000 €
Afa-Grundlage90.000 €
20% Sonder - Afa18.000 €
8,33% reguläre Afa+ 7.497 €
Afa insgesamt25.497 €
Steuerersparnis (bei 40% Steuersatz)10.199 €
Steuerersparnis insgesamt 34.199 €

Steuerfreie Geschenke verschenken:

Besonders viel Freude kommt beim Team auf, wenn es zu persönlichen Anlässen, wie einem runden Geburtstag oder einem Firmenjubiläum, noch ein Geschenk gibt. Präsente bleiben steuer- und sozialversicherungsfrei, falls sie nicht mehr als 60 Euro brutto gekostet haben.

Privatentnahmen aus Betriebsvermögen gering halten:

Die Verlockung ist groß. Einzel- oder Personenunternehmer können sich aus dem Betrieb nehmen, was sie wollen. Nur muss die Gewinnsituation eine private Entnahme auch zulassen. Kluge Chefs nehmen nicht mehr aus dem Betrieb als sie Jahresüberschuss realisier en. Sonst rechnet der Fiskus Zinsen auf diesen Betrag dem Gewinn hinzu. Allerdings gibt es einen Freibetrag von 2.500 Euro im Jahr. Dennoch sollten Sie kritisch rechnen, bevor Sie in diesem Jahr noch in die Kasse greifen.

Freibetrag für Weihnachtsfeier nutzen:

Für bis zu zwei Veranstaltungen im Jahr können Handwerkschefs pro Mitarbeiter 110 Euro brutto ausgeben. Die Leistung bleibt steuer- und sozialversicherungsfrei. Schön für alle: Es handelt sich um einen Freibetrag. Wer mehr für die Party locker macht, kann den darüber hinausgehenden Betrag pauschal mit 25 Prozent lohnversteuern.

Bewirtungskosten absetzen:

Viele Handwerkschefs besprechen bei einem Geschäftsessen vor Weihnachten mit ihren Kunden und Lieferanten, welche Projekte im nächsten Jahr realisiert werden sollen. Die Bewirtungskosten setzen sie bis zu 70 Prozent ab. Die Umsatzsteuer erstattet der Fiskus voll und ganz. Das Finanzamt braucht dafür eine Rechnung mit Namen der Gäste, exakte Angaben zum Anlass, zum Ort und zum Tag sowie die Kosten der Bewirtung. Genaue Details zu den besprochenen Themen dürfen nicht fehlen.

Musterrechnung

Der Handwerkschef diskutiert mit einem Kunden einen Großauftrag, der direkt im neuen Jahr realisiert werden soll. Die gesamte Rechnung des Mittagessens beträgt 60 € plus Mehrwertsteuer von 19 %.

Gesamtbetrag netto60 €
Umsatzsteuer11,40 €
Steuerersparnis bei 35% Steuersatz14,70 €
+ 11,40 € Umsatzsteuer26,10 €

Rückwirkende Korrekturen bei Rechnungen durchführen:

Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil (Az.: V R 26/15) nachträgliche und sogar rückwirkende Korrekturen bei Rechnungen zugelassen. Das war im vergangenen Jahr noch anders. Selbst nach einer Berichtigung verlangte der Fiskus für das Jahr des ursprünglich in Anspruch genommenen Vorsteuerabzugs Steuernachzahlungen. Darauf waren dann sogar noch sechs Prozent Zinsen zu leisten.

Rechnungen auf Fehler überprüfen:

Jede eingehende Rechnung sollten Handwerkschefs direkt auf Fehler überprüfen. Im hektischen Tagesgeschäft vergessen das viele. Der Fiskus streicht aber den Vorsteuerabzug, wenn Pflichtangaben fehlen. Besonders aufmerksam prüfen clevere Unternehmer die Angaben zur Umsatzsteuer. Der Aussteller sollte notfalls gebeten werden, die Rechnung zu korrigieren. Rechnungsdateien unterliegen der zehnjährigen Aufbewahrungspflicht – und zwar so, dass sie noch lesbar sind. Mitunter konvertieren Unternehmen die eingehenden E-Rechnungen, um sie im Haus weiter zu verarbeiten. Dann gehören aber beide Versionen ins Archiv. Der Betriebsprüfer will die Datei maschinell auswerten können.

Spenden als Sonderausgaben geltend machen:

Vor Weihnachten werben viele Institutionen um Spenden, diese lassen sich als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt akzeptiert solche Zuwendungen, wenn sie maximal 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte ausmachen. Für Firmen gilt eine Grenze von 0,4 Prozent der Summe ihrer Umsätze und gezahlten Löhne.
Hinweis: Wer für Flüchtlinge spendet, braucht nur einen Bareinzahlungsbeleg, einen Kontoauszug zur Abbuchung. Alternativ reicht sogar der Online-Ausdruck – keine Quittung. Wichtig ist, dass der Betrag an eine anerkannte Hilfsorganisation oder eine öffentliche Einrichtung fließt und das Geld auf eigens eingerichteten Sonderkonten gebucht wird. Falls sich Mitarbeiter beteiligen wollen, kann dies über ein Treuhandkonto laufen, das der Chef einrichtet. Die Spender brauchen dann einen Zahlungsnachweis von ihrem Konto und auch von der Firma, um in der eigenen Steuererklärung den Betrag absetzen zu können. So akzeptieren die Finanzämter das noch bis Ende 2018.

Sachspenden auf Grundlage des Wiederbeschaffungswertes versteuern:

Hier braucht der Chef unbedingt eine Bescheinigung des Empfängers, aus der die Art der Spende und deren Wert hervorgehen. Es wird zumeist Umsatzsteuer fällig – aber nicht in Höhe des Buchwertes, sondern auf Grundlage des Wiederbeschaffungswertes.

Musterrechnung

Ein Fotograf spendet seine längst abgeschriebene Kamera mit einem Wiederbeschaffungswert von immerhin noch 200 €.

Buchwert1 €
Umsatzsteuer 19% von 200 € =38 €
Spende gesamt 39 €

Minijobber-Grenzen beachten:

Geringfügig Beschäftigte mit 450 Euro Verdienst im Monat freuen sich zwar auch über Weihnachts- und Urlaubsgeld, doch Vorsicht ist geboten: Die durchschnittliche Monatsgrenze wird damit schnell überschritten. Die Folge: Der Mitarbeiter rutscht in die Gleitzone zwischen 451 und 850 Euro. Das kostet den Chef recht viel, denn er führt den vollen Beitragsanteil zur Sozialversicherung ab. Minijobber haben Anspruch auf den normalen Tariflohn. Wer also daran gebunden ist und weniger zahlt, muss rückwirkend aufstocken. Ein Gegencheck vor dem Jahresende erscheint daher ratsam.

Musterrechnung*

So viel Abgaben fallen bei einer klassischen 450-Euro-Kraft im Monat an.

PositionBetrag
13% Krankenversicherung58,50 €
18,70% voller Beitrag zur Rentenversicherung84,15 €
vom Minijobber aufzubringender Anteil-16,65 €
Umlage 1 (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall)4,05 €
Umlage 2 (Entgeltfortzahlung Mutterschutz)1,35 €
Insolvenzgeldumlage0,41 €
Pauschalsteuer9,00 €
Abgaben des Arbeitgebers 140,81 €

*Quelle: Minijob-Zentrale

Bonus für Handwerkerleistungen im Haushalt nutzen:

Das Finanzamt gewährt einen Bonus von 20 Prozent der Aufwendungen für eine Handwerkerleistung im Haushalt. Die Höchstgrenze beträgt 1.200 Euro. Es zählen nur die Arbeitskosten, Material bleibt außen vor. Wichtig ist, dass sich die Leistung im Haushalt selbst abspielt. Die Lohnkosten für den Winterdienst auf öffentlichen Wegen vor dem eigenen Grundstück sind genauso absetzbar wie der Gärtner oder Dichtheitsprüfungen von Abwasserleitungen. Kontrollen von Fahrstühlen oder Blitzschutzanlagen akzeptiert der Fiskus ebenso.
Es macht Sinn, bei größeren Vorhaben die Aufträge zu splitten und noch bis Silvester einen Teil zu realisieren. Wer in diesem Jahr bis zu 6.000 Euro investiert, kann 2018 den gleichen Betrag nochmals ausnutzen – vorausgesetzt, das Budget ist 2017 nicht ausgeschöpft. Rechnung und Überweisungsbeleg sind Voraussetzung. Der Sachbearbeiter fragt nach, falls er diese Dokumente sehen will. Sie müssen der Steuererklärung später also nicht beigelegt sein.

Musterrechnung

LeistungBetrag
Streichen der Wohnung1.200 €
Parkett legen1.000 €
Kaminkehrer100 €
Summe2.300 €
Steuerbonus 20% 460 €

Gesundheitsförderung steuerlich geltend machen:

Bei außergewöhnlichen Kosten lassen sich auch Brillen oder Hörgeräte steuerlich geltend machen. Das Finanzamt akzeptiert solche Aufwendungen ab einem Betrag, der von der Familienkonstellation und vom Einkommen abhängt. Die zumutbare Belastung errechnet sich aus einem Prozentsatz des Gesamtbetrags der Einkünfte. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus diesem Jahr eröffnet neue Chancen zum Steuern sparen, die Chefs jetzt noch ausnutzen sollten: Bisher belief sich etwa bei einem Ehepaar mit Einkünften über 51.130 Euro im Jahr und zwei Kindern die zumutbare Belastung auf vier Prozent. Jetzt rechnen die Richter mit einem dreistufigen Verfahren: Für die Einkünfte bis zu 15.340 Euro setzt der Steuerzahler zwei Prozent an. Darüber hinaus sind es bis 51.130 Euro drei Prozent. Bei jedem Euro mehr beträgt der Prozentsatz vier Prozent. Unterm Strich tragen damit Steuerzahler weniger Kosten selbst.

Musterrechnung

Der verheiratete Handwerkschef mit zwei Kindern erzielt einen Gesamtbetrag der Einkünfte in Höhe von 100.000 €. Er hat Krankheitskosten von 4.500 € selbst zu tragen.

WertBelastung
Bis 15.304 €2% = 306,80 €
zumutbare Belastung
bis 51.130 €3% = 1.073,70 €
zumutbare Belastung
bis 100.000 €4% = 1.954,80 €
gesamt3.335,30 €
als außergewöhnliche Belastung absetzbar
.134,70

Fortbildungsreisen absetzen:

Handwerkschefs können Aufwendungen für Fortbildungen steuerlich geltend machen. Der Fiskus zeigt sich allerdings kritisch, wenn es etwa um Bildungs- oder Sprachkurse geht. Der Unternehmer sollte dann deutlich machen, warum es für ihn wichtig ist, eine Sprache zu lernen. Dazu sollte er mit Lieferanten oder Kunden in diesem Land Kontakt haben. Wichtig ist immer, dass der Besuch des Kurses betrieblich veranlasst war.

Musterrechnung Fortbildung

Ein Chef nimmt zwei Tage an einem Sprachkurs in London teil. Er bleibt einen Tag länger, um sich die Stadt anzusehen.

KostenBetrag
Kursgebühren Wirtschaftsenglisch, begründet mit Kunden im Ausland 800 €
Flugkosten 300 €, betrieblicher Anteil 200 € (privat trägt er selbst 100 €) 200 €
Verpflegungspauschale 2 x 62 €
Übernachtungspauschale 2 x 224 € Pauschale
Gesamt absetzbar 1.572,00 €

Wichtige Tipps der Steuerexperten

Mit großen Steuererleichterungen ist im kommenden Jahr bisher nicht zu rechnen. Wenige Neuerungen sind schon beschlossen, wie beispielsweise ein Ausgleich der kalten Progression. Immerhin verschiebt sich aber der Steuertarif zum Vorteil der Steuerzahler. Unsere drei Experten geben in diesem Umfeld folgende Tipps für den Jahresendspurt:

Steuer-Notfallplan für ungewolltes Ausscheiden aus der Firma

Franz Plankermann, Steuerberater und erster Vorsitzender des Steuerberaterverbandes Düsseldorf, berät Unternehmer von der Finanzbuch- und Lohnbuchhaltung bis hin zur Aufstellung von Jahresabschlüssen und die Betreuung von Betriebsprüfungen. Auf die steuerliche Optimierung von Testamenten und Erbschaftsteuer hat er sich spezialisiert. Die Probleme des Mittelstands kennt er aus seiner Praxis:
"Das Finanzamt bewertet Unternehmen mit dem vereinfachten Ertragswertverfahren. Das Betriebsvermögen ergibt sich aus dem durchschnittlichen Jahresgewinn der letzten drei Jahre und einem Kapitalisierungsfaktor, der seit der Erbschaftsteuerreform bei 13,75 Prozent liegt. Früher lag der Faktor noch bei 18. Aber auch jetzt ergeben sich unrealistisch hohe Unternehmenswerte. Handwerkschefs sollten das immer im Blick und einen Plan in der Schublade haben, was passieren soll, wenn sie plötzlich aus der Firma ausscheiden müssen. Das Jahresende ist immer ein guter Anlass, um mit dem Steuerberater eine fiskalisch optimale Lösung zu eruieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen."

Geschenke für Geschäftsfreunde als Betriebsausgabe absetzen

Thomas Loibl ist Steuerberater der renommierten Kanzlei Ecovis mit zahlreichen Standorten in Deutschland. Loibl hat sich auf die Beratung mittelständischer Unternehmer spezialisiert. Er hat zahlreiche Handwerksunternehmer als Mandanten. Deshalb kennt er die Probleme der Firmenchefs sehr genau. Sein Tipp zum Jahresende:
"Erst klang alles hoch kompliziert, doch jetzt bleibt alles wie gehabt. Wer als Unternehmer Geschäftsfreunden eine Freude machen möchte, kann Geschenke wie früher, also vor dem BFH-Urteil vom 30. März 2017 (Az.: IV R 13/14), bis zu 35 Euro netto als Betriebsausgabe absetzen. Denn die Finanzverwaltung will nun doch die bereits vor dem Urteil gültige Vereinfachungsregel weiterhin anwenden. Danach wird die pauschale Steuer nicht in die Berechnung der 35-Euro-Grenze einbezogen. Was nach wie vor bleibt: Der Schenker sollte das Geschenk pauschal mit 30 Prozent versteuern, plus Soli und Kirchensteuer. Denn nur dann ist das Geschenk ein echtes Geschenk und der Beschenkte muss den Wert seines Geschenks nicht versteuern."

Geringwertige Wirtschaftsgüter erst nach Silvester kaufen

Rüdiger Hitz ist Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht und Partner der Kanzlei Brandi. Die Gesellschaft berät national und international führende mittelständische Firmen und führt Standorte in Amerika, Asien und Europa. Das rät er Handwerkschefs:
"Die Schwelle für geringwertige Wirtschaftsgüter soll von 410 Euro zum Jahresanfang 2018 auf 800 Euro angehoben werden. Die Abschreibung zukünftig angeschaffter geringwertiger Wirtschaftsgüter kann dann bis zu einem Betrag von 800 Euro sofort aufwandswirksam erfolgen. Die Regelung soll für nach Silvester angeschaffte geringwertige Wirtschaftsgüter gelten. Daher sollten Anschaffungen im Wert zwischen 410 und 800 Euro erst ab Januar 2018 erfolgen." Wer noch in diesem Jahr investiert, setzt nur Wirtschaftsgüter bis zu 410 Euro ohne Umsatzsteuer direkt ab. Es muss sich aber um ein Wirtschaftsgut im Anlagevermögen handeln. Außerdem muss es selbstständig nutzbar sein.

Steuertipps von Chef zu Chef

Um bis Silvester alle Steuersparchancen auszunutzen, bedarf es guter Organisation. Kluge Unternehmer nehmen sich daher im hektischen Tagesgeschäft eine kurze Auszeit für die Planung. So gehen Martin Reinhardt und Juana Bleker den Jahresendspurt an:

Die letzten Monate des Jahres auf neues Wirtschaftsjahr einstellen

Martin Reinhardt führt in Knittlingen die Bäckerei und Konditorei Reinhardt mit drei Filialen. "Wir haben als innovativer Betrieb eigentlich immer irgendwo einen Bedarf an Ersatzinvestitionen", sagt der Firmenchef. Die letzten Monate nutzt er dafür, sich auf das neue Wirtschaftsjahr einzustellen. Der erste Schritt dazu ist der Besuch der Messe Südback in Stuttgart. Hier stellt die Branche die Innovationen des Jahres vor. "Wir nutzen diese Tage auch intensiv, um uns mit Kollegen über neue Trends und Marktentwicklungen auszutauschen", erklärt der Bäckermeister.
Das ist der Einstieg in die Jahresplanung, aus der sich der Investitionsbedarf der kommenden Monate abzeichnet. "Wir haben erst kürzlich eine unserer Filialen aufwendig erweitert und renoviert. Momentan haben wir daher keine größeren Projekte auf der Agenda", so Reinhardt. Deshalb ist der diesjährige Endspurt für ihn mit relativ wenig Aufwand verbunden. "Wir setzen uns aber dennoch im Team zusammen, um Ausgaben nicht unnötig ins neue Jahr zu schieben."

Investitionen für 2018 planen und Termine setzen

Juana Bleker führt mit ihrem Mann Theo Bleker die Firma Bleker Haustechnik GmbH in Bocholt. Im letzten Quartal des Jahres reflektieren die beiden die Entwicklung des vergangenen Jahres. "Wir setzen uns dann auch zusammen, um die Strategieplanung für 2018 zu entwickeln", sagt die Unternehmerfrau. Die Ergebnisse diskutieren sie mit dem Steuerberater, um noch realisierbare Steuersparchancen auszuloten. "Wir haben dabei alle betrieblichen Abteilungen im Blick. Wir gehen jeden einzelnen Bereich durch und überlegen, welche Neuerungen wir vornehmen wollen", erklärt Bleker. Sie erstellt beispielsweise eine Liste, was noch bis Silvester und was erst im kommenden Jahr realisiert werden soll. "Wenn es möglich ist, setzen wir uns Termine", sagt Bleker. In diesem Jahr sollen beispielsweise noch verschiedene Arbeitsmittel angeschafft werden.