Betriebs-Kita: Staat verlängert sein Förderprogramm

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Das Förderprogramm zur „Betrieblichen Kinderbetreuung“ wurde am 15. April nochmals um zwei Jahre verlängert. Damit können Betriebe auch in Kooperation mit anderen Arbeitgebern eine maximal zweijährige Anschubfinanzierung für neue betriebliche Kita-Gruppen erhalten.

Gefördert werden die Betriebskosten für neu eingerichtete betrieblich unterstützte Kinderbetreuungsplätze für unter dreijährige Kinder in neuen Kinderbetreuungsgruppen. Die Förderung erhalten die Träger der Kinderbetreuungseinrichtungen. Das können die Unternehmen selbst sein oder die Kinderbetreuungseinrichtungen, mit denen die Arbeitgeber zur Schaffung neuer Betreuungsplätze kooperieren.

Zuschuss von 400 Euro pro Monat

Förderfähig sind Ganztags-, Teilzeit- und Halbtagsplätze sowie betriebliche Kinderbetreuungsplätze in 24-Stunden-Kitas. Für einen neu geschaffenen Ganztagsbetreuungsplatz werden 400 Euro pro Monat als Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten gezahlt. Insgesamt können die Unternehmen während des Förderzeitraums eine Unterstützung von bis zu 9600 Euro pro Betreuungsplatz erhalten.

Anträge schnell stellen

Um die Fördermöglichkeiten bestmöglich auszuschöpfen, sollten interessierte Arbeitgeber möglichst rasch einen Antrag stellen, denn die Zuwendungen sind auf zwei Jahre begrenzt und werden längstens bis zum 30. Juni 2017 gezahlt. Einen Schnelltest zum Herausfinden des für den jeweiligen Betrieb passenden Betreuungsangebots gibt es unter www.erfolgsfaktor-familie.de/foerderlotse .