Razzia im Salon

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Betriebsprüfung

Umsatzsteuer | Existenzgründung, teure Investitionen, hohe Vorsteuer oder Barkasse das Finanzamt prüft auch ohne Vorwarnung. Wie sich Handwerksbetriebe in dieser Situation am besten verhalten.

„Die meisten Handwerker sind sich des Risikos der Umsatzsteuerprüfung gar nicht bewusst.“Thomas Küffner, Fachanwalt für Steuerrecht und Partner der Kanzlei KMLZ in München - © Küffner

Razzia im Salon

Mit zuletzt 180 Milliarden Euro ist die Umsatzsteuer zur wichtigsten Einnahmequelle von Bund und Ländern aufgerückt. Um den schönen Finanzfluss nicht zu gefährden, achten die Betriebsprüfer des Finanzamts auch bei kleinen und mittelständischen Handwerksbetrieben penibel darauf, dass sie diese Abgabe korrekt berechnen und überweisen. Unternehmer halten sich besser an die Regeln, denn die Spürhunde des Fiskus lauern überall.

Das stellte auch Friseurmeister Klaus Schulz (Name geändert) aus Berlin fest. Er meinte, alles fest im Griff zu haben. Zufriedene Kunden, ordentliche Umsätze und gute Gewinne. In seiner Buchhaltung schleuste er nur immer mal wieder Einnahmen an der Kasse vorbei. Keine große Sache, dachte er. Bis plötzlich eine Umsatzsteuersonderprüfung ins Haus stand.

Umsatzsteuersonderprüfung

Wie sich später herausstellte, hatten sich kurz hintereinander insgesamt drei als Kunden getarnte, freundliche Betriebsprüfer des Finanzamts im Salon die Haare waschen und schneiden lassen. Eine Woche später erschien einer der Prüfer, checkte die Kasse und wurde fündig: Nur einer der drei Besuche war im PC-Kassensystem registriert, die anderen beiden schwarz kassiert.

Damit setzte Schulz die Maschinerie des Fiskus in Gang: Umsatzsteuersonderprüfung, anschließend komplette Betriebsprüfung, Steuerfahndung, Strafverfahren. Am Ende kam heraus, dass der Unternehmer 15 Jahre lang planmäßig Steuern hinterzogen hatte, Schaden für den Fiskus mindestens 300000 Euro.

Reue zeigen, Zinsen und Zuschlag sofort zahlen

Das hätte für eine saftige Geldstrafe, auch für eine Freiheitsstrafe gereicht. Doch Steuerfahndung und Gerichte sind dermaßen überlastet, dass sie solche Fälle schnell vom Tisch haben wollen. Also war die Taktik von Schulzes Verteidiger: Reue zeigen, Geldbuße, Steuern, Zinsen und Zuschlag sofort zahlen. Und die ging auf. Das Verfahren wurde eingestellt. Damit ist Schulz nicht vorbestraft und hat sich jahrelange Prozesse erspart.

„Die meisten Handwerksunternehmer sind sich des Risikos der Umsatzsteuernachschau als mögliche Vorstufe zur Sonderprüfung gar nicht voll bewusst“, weiß Professor Thomas Küffner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht von der auf Umsatzsteuer spezialisierten Kanzlei KMLZ in München. Bei dieser Art der Betriebsprüfung kommen die Beamten unangemeldet und stöbern mal in den Unterlagen.

Geregelt ist das in Paragraf 27b des Umsatzsteuer-Gesetzes. Was als „Nachschau“ so harmlos klingt, hat es im Detail in sich. Auslöser dafür können etwa sein: Existenzgründung mit hohen Vorlaufkosten, deutlich mehr vom Finanzamt erstattete Vorsteuer als abgeführte Umsatzsteuer, Auskunftsersuchen anderer Finanzämter zum Vorsteuerabzug von Kunden, Amtshilfe für andere EU-Mitgliedsstaaten. „Auch wer private und betriebliche Ausgaben mischt, wie etwa beim Arbeitszimmer, muss mit einer Nachschau rechnen“, weiß Küffner.

Gegenwehr lohnt sich nicht

„Obwohl die Umsatzsteuernachschau überraschend ist, heißt der wichtigste Rat Ruhe bewahren“, so der Experte. „Wer nichts zu verbergen hat, dem passiert auch nichts“, beruhigt er vor dem Hintergrund seiner Praxiserfahrung. Verhalte sich der Unternehmer kooperativ, sei der Prüfer schon nach wenigen Stunden mit seiner Arbeit fertig.

Hinzu kommt, dass der mit einer Nachschau überrumpelte Unternehmer vergleichsweise wenig rechtliche Gegenmittel in der Hand hat. Er kann schriftlich Einspruch einlegen und diesen dem Beamten übergeben. Da dieser Rechtsbehelf jedoch keine aufschiebende Wirkung hat, hindert das keinen Kontrolleur, weiter in den Unterlagen des Betriebs zu stöbern.

Wer erwischt wird, sei es bei versehentlich oder gar absichtlich nicht erklärten Umsätzen, sollte daher nicht lange mit dem Prüfer herumstreiten. Wenn kein ganz dicker Brocken dabei ist, lässt der Beamte mit sich reden. Tatsächliche Verständigung, also der Kuhhandel über nachzuversteuernde Posten, funktioniert auch hier, durchaus zum Vorteil der betroffenen Unternehmen.

- harald.klein@handwerk-magazin.de