Online-Mahnung: Schnell und effizient säumige Zahler auffordern

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Wenn freundliche Mahnschreiben nichts gebracht haben, bekommen säumige Schuldner ihren Mahnbescheid per Internet.

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Gute Leistung, klare Rechnung, der Kunde zahlt auch nach zwei Mahnschreiben immer noch nicht. In diesem Fall kann das gerichtliche Mahnverfahren helfen. Hier gibt der Betrieb online seine Daten ein und schickt das ausgefüllte Formular entweder online oder ausgedruckt auf Papier an das zentrale Mahngericht.

www.online-mahnantrag.de

Dies ist die bundesweit von den Justizministerien eingerichtete Seite für den Online-Mahnantrag. Menügesteuert wird der Unternehmer oder Sachbearbeiter im Betrieb angeleitet, wie das Formular auszufüllen ist. Stimmt alles, bekommt der säumige Kunde den Mahnbescheid zugestellt. Entweder er zahlt dann die Forderung samt Zinsen und Auslagen oder er legt Widerspruch ein. Im letzteren Fall geht das Verfahren automatisch in eine Klage über.

www.letzte-mahnung.de

Dieses Alternativangebot zur „amtlichen Version“ ist komfortabler und auch gut für Betriebe geeignet, die noch nicht so viel Routine im Online-Mahnverfahren haben. Mit der Software werden alle Angaben, die für das gerichtliche Mahnverfahrens erforderlich sind, abgefragt. Hierzu gehören die vollständigen Angaben zum Antragsteller und zum Antragsgegner sowie die genaue Bezeichnung der Forderung.

Sollten nicht alle Angaben zum Antragsgegner vorliegen, bietet letzte-mahnung.de die Möglichkeit, fehlende Angaben zu recherchieren. Betriebe können einfach die erforderliche schriftliche Anfrage an Behörde oder Gericht erstellen. Dabei sucht die Software automatisch die zuständige Stelle, an die das Schreiben gerichtet werden muss, korrekt aus.

Tipp: Wenn Sie damit rechnen, dass der Schuldner nicht zahlen wird, lassen Sie das Mahnverfahren aus und klagen sofort. Das spart wertvolle Zeit, in der Ihr säumiger Kunde vielleicht sein letztes Geld verprasst.