Vorschriften der Bundesländer Öffnungszeiten im Handwerk: Übersicht über die aktuellen Regelungen

Bäcker ohne Cafébetrieb dürfen sonntags nur stundenweise ihre Waren verkaufen. An einigen Feiertagen, etwa am zweiten Weihnachtstag, am Ostermontag und Pfingstmontag, müssen Läden geschlossen bleiben. Was das Gesetz in Sachen Öffnungszeiten im Handwerk vorschreibt.

Öffnungszeiten
Die Bundesländer haben die Hoheit, die Öffnungszeiten im Handwerk individuell festzulegen. Bayern hat die rigidesten Regelungen. - © taniasv - stock.adobe.com

Wer sonntags verschlafen hat und zu spät kommt, um sich noch frische Brötchen zu besorgen, kann schon einmal vor einer geschlossenen Bäckerei stehen. Denn Bäcker dürfen sonntags nur zeitlich begrenzt ihre Waren verkaufen. Ausnahme: Sie betreiben zusätzlich ein Café. Dann dürfen sie sonntags auch außerhalb der gesetzlichen Öffnungszeiten ihre Brötchen verkaufen.

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte einen oberbayerischen Filialbetrieb verklagt, weil dieser seine Läden mehrmals zu lange am Sonntag geöffnet und sogar am Pfingstmontag seine Waren verkauft hatte. Die Klage wurde allerdings in letzter Instanz vom Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 17.10.2019, Aktenzeichen I ZR 44/19) abgewiesen, weil der Bäcker seine Bäckerei an ein Café angegliedert hatte. Der BGH entschied, dass in Bäckereien mit Café-Betrieb außerhalb der Ladenschlusszeiten am Sonntag auch der Verkauf von Brötchen zulässig ist. Grund: Bäckereien mit Café-Betrieb sind nicht an die Bestimmungen der Ladenschlussgesetze gebunden und gelten als Gaststätten. Für Bäckereien ohne Tisch und Stühle gilt jedoch weiterhin das Ladenschlussgesetz.

Öffnungszeiten im Handwerk – was ist erlaubt?

Für Verbraucher ist das Ladenschlussgesetz schwer zu durchschauen. Tankstellen dürfen rund um die Uhr Aufbacksemmeln verkaufen und an Bahnhöfen gibt es längere Öffnungszeiten als in der Innenstadt. So können Supermärkte in Bahnhofshallen oder an Flughäfen die Kunden auch spät abends oder am Sonntag noch mit Lebensmitteln versorgen. Für alle anderen gilt: Der Laden muss geschlossen bleiben. In Münster betrieb die Firma Flaschenpost.de einen Bringdienst mit Getränken. Dagegen klagte der Einzelhandelsverband vor dem Landgericht Münster auf Unterlassung und erhielt Recht. Eine Ausnahme vom Sonntagarbeitsverbot gilt zwar für Angestellte in Gast­stätten – wie zum Beispiel den Pizza­boten. Der darf auch Getränke zur Pizza liefern. Laut dem Verwaltungs­gericht Münster gilt für reine Getränkelieferanten aber keine solche Ausnahme. Der Getränkelieferer „Flaschen­post GmbH“ darf nach Entscheidung des Gerichts seine Arbeitnehmer an Sonn- und Feier­tagen nicht beschäftigen (Az. 1 L 1701/16). Der Onlinehandel dagegen hat an sieben Tagen der Woche rund um die Uhr geöffnet. Bei der Frage, ob sonntags gearbeitet und geliefert werden darf, gilt: Arbeiten dürfen sonntags nach dem Arbeitszeitgesetz:

  • Rettungsdienste und Krankenhauspersonal
  • Polizei und Behörden, Krankenhauspersonal
  • Gaststätten- und Hotelpersonal
  • Reparaturbetriebe
  • Mitarbeiter bei Musikaufführungen.

Erlaubt sind auch Theatervorstellungen, Veranstaltungen in Kirchen, Verbänden, Vereinen, und Parteien. Ebenfalls möglich: Sportveranstaltungen, Arbeiten bei Rundfunk und Presse, bei Messen und Märkten, Verkehrsbetrieben, in der Energie- und Wasserversorgung, sowie Landwirtschaft und Bewachungsgewerbe.

Damit sind im Gewerbe Sanitär, Heizung und Klima Not- und Bereitschaftsdienste an Sonntagen ebenso erlaubt wie in Reparaturwerkstätten und Abschleppdiensten. Reinigungsarbeiten in Betriebseinrichtungen dürfen ebenfalls sonntags durchgeführt werden. Alle anderen Arbeitnehmer dürfen sonntags nicht arbeiten.

Dürfen selbstständige Handwerker an Sonn- und Feiertagen arbeiten?

Laut Arbeitszeitgesetz (Bundesgesetz) dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses nicht beschäftigt werden, außer in den oben genannten Ausnahmen. Das bedeutet für eine Baufirma, dass sie im Rahmen eines Bauauftrages keine Handwerker auf die Baustelle schicken darf.

Der Chef selbst darf aber arbeiten. Nach dem Arbeitszeitgesetz darf er jederzeit tätig sein.

Selbständige dürfen arbeiten, wenn sie die Feiertagsruhe nicht beeinträchtigen.

Das zweite Gesetz zum Schutz der Sonn- und Feiertage ist Ländersache. In Artikel 2 stehen die Bestimmungen, die den Bauherrn oder selbständigen Handwerker betreffen: „An Sonn- und Feiertagen und den gesetzlichen Feiertagen sind Arbeiten, die öffentlich bemerkbar sind und die Feiertagsruhe beeinträchtigen, verboten“. Das Arbeiten auf privaten Baustellen ist erlaubt, sofern es keinen Gottesdienst in der Nähe stört.

Die Bundesländer regeln die Öffnungszeiten im Handwerk unterschiedlich

Wann Läden geöffnet sein dürfen, regeln die einzelnen Bundesländer. Die gesetzlichen Grundlagen dazu liefern die Ladenschluss- sowie Sonn- und Feiertagsgesetze der Länder und das Arbeitszeitgesetz.

In den Bundesländern gibt es dazu unterschiedliche Regelungen: Die meisten Bundesländer erlauben ihren Gemeinden insgesamt vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr. Berlin gestattet acht (plus zwei zusätzliche Sonntage, an denen „aus besonderem Anlass“ die Geschäfte offen haben können) und Brandenburg sechs. In Sachsen, Hessen, Hamburg und Thüringen beispielsweise gibt es vier verkaufsoffene Sonntage. Baden-Württemberg lässt als einziges Bundesland lediglich dreimal einen verkaufsoffenen Sonntag zu.

Öffnungszeiten im Handwerk gelten nicht für Lieferservices

Nicht jeder Sonn- und Feiertag darf allerdings für Sonntagsöffnungen genutzt werden. Die meisten Bundesländer knüpfen die Sonntagsöffnung an besondere Anlässe wie Märkte, Messen oder ähnliche Veranstaltungen.

Auf der sicheren Seite sind Handwerker, die ihr Geschäft sonntags nicht öffnen, sondern unter Beachtung des Arbeitszeitgesetzes einen Lieferservice bieten. Dann kommt der Laden zum Kunden. Dann handelt es sich um eine unbeschränkt zulässige Dienstleistung und nicht mehr um Einzelhandel. So betreibt z.B. der an eine Gaststätte angeschlossene Pizzabringdienst kein Ladengeschäft, das Sonntagsverbot gilt für ihn daher nicht. Apotheken dürfen eingeschränkt, Tankstellen ganztägig geöffnet haben. Zudem dürfen an Tankstellen Waren des sogenannten Reisebedarfs verkauft werden. Nicht von den Ladenöffnungszeiten betroffen sind Dienstleistungsbetriebe wie Gast- und Speisewirtschaften, Großhandelsbetriebe, geschlossene Veranstaltungen sowie Verkaufsstellen auf Flughäfen und Bahnhöfen.

Regelungen an den Adventssonntagen

Vor allem vor Weihnachten hätten Verbraucher gerne verkaufsoffene Adventssonntage. Hierzu gibt es allerdings Vorgaben: In Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bremen und Hamburg bleiben die Geschäfte an allen Adventssonntagen geschlossen. Bayern erlaubt im Advent einen offenen Sonntag, allerdings nur dann, wenn dieser nicht im Dezember liegt. Mecklenburg-Vorpommern und Saarland gewähren einen verkaufsoffenen Sonntag, der aber nur am ersten Advent stattfinden darf, Thüringen lässt ebenfalls einen verkaufsoffenen Sonntag im Advent zu, in Brandenburg und Berlin können die Kunden dagegen zwei Adventssonntage einkaufen.

Für Kur-, Erholungs-, Wallfahrts- und Ausflugsorte haben die Bundesländer (bis auf Berlin) großzügige Regelungen für die Öffnung an 40 Sonntagen im Jahr erlassen. Dies gilt allerdings nur für Geschäfte und Verkaufsstellen, die ein bestimmtes Sortiment vertreiben.

Verkaufsoffene Sonntage

Bundeslandverkaufsoffene SonntageDavon mögliche Öffnungen an Adventssonntagen
Bayern4kein Adventssonntag im Dezember; 1. Adventssonntag im November möglich
Baden-Württemberg3kein Adventssonntag
Saarland4nur erster Adventssonntag
Rheinland-Pfalz4kein Adventssonntag im Dezember;
1. Adventssonntag im November möglich
Hessen4kein Adventssonntag
NRW8ein Adventssonntag
Niedersachsen6kein Adventssonntag
Schleswig-Holstein4kein Adventssonntag
Bremen9kein Adventssonntag
Hamburg4kein Adventssonntag
Berlin8 plus 2 Sonntage "aus besonderem Anlass" zwei Adventssonntage möglich
Mecklenburg-Vorpommern4nur 1. Adventssonntag
Brandenburg6 zwei Adventssonntage möglich
Sachsen-Anhalt4 (im Jahr 2024: 6) vier Adventssonntage möglich
Sachsen4 vier Adventssonntage möglich
Thüringen41. oder 2. Adventssonntag möglich

Sonntagsöffnungszeiten für Bäcker in Deutschland

BundeslandSonntagsöffnungszeiten für Bäcker in Deutschland
BayernHöchstens drei Stunden
Baden-WürttembergHöchstens drei Stunden, aber nicht am 1. Weihnachtstag, Oster- und Pfingstsonntag
SaarlandHöchstens fünf Stunden
Rheinland-PfalzHöchstens fünf Stunden zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr; nicht am 2. Weihnachtstag, Oster- und Pfingstmontag
HessenHöchstens sechs Stunden, außer an Adventssonntagen, 1. und 2. Weihnachtstag, Karfreitag, den Oster- und Pfingstfeiertagen, Fronleichnam, Volkstrauertag und Totensonntag
NRWHöchstens fünf Stunden; nicht am 2. Weihnachtstag, Oster- und Pfingstmontag
NiedersachsenHöchstens fünf Stunden
Schleswig-HolsteinHöchstens fünf Stunden, nicht am Karfreitag
Hansestadt BremenHöchstens drei Stunden zwischen 8 und 16 Uhr; wenn der 24. oder 31. Dezember auf einen Sonntag fallen: bis 14 Uhr
Hansestadt HamburgHöchstens fünf Stunden zwischen 7 und 16 Uhr; nicht am 2. Weihnachtstag, Oster- und Pfingstmontag
BerlinVon 7 bis 16 Uhr; am Heiligen Abend, der auf einen Sonntag fällt: von 7 bis 14 Uhr; nicht am 2. Weihnachtstag, Oster- und Pfingstmontag
Mecklenburg-VorpommernHöchstens fünf Stunden; am 1. Mai müssen Beschäftigte freigestellt sein
BrandenburgHöchstens fünf Stunden zwischen 7 und 19 Uhr, nicht am 2. Weihnachtstag, Oster- und Pfingstmontag
Sachsen-AnhaltHöchstens fünf Stunden
SachsenHöchstens sechs Stunden zwischen 7 und 18 Uhr, außer 1. und 2. Weihnachtstag, Karfreitag, Oster- und Pfingstmontag, Reformationstag
ThüringenHöchstens fünf Stunden zwischen 8 und 17 Uhr, außer 1. Weihnachtstag, Oster- und Pfingstsonntag

Da der Muttertag in Deutschland kein gesetzlicher Feiertag ist, sondern als normaler Sonntag gilt, gibt es auch für die Öffnungszeiten der Bäcker keine besonderen Regelungen am Muttertag.

Öffnungszeiten im Handwerk an Werktagen

In neun Bundesländern dürfen Läden von Montag bis Samstag 24 Stunden geöffnet sein, in Mecklenburg-Vorpommern an Samstagen nur bis 22 Uhr. In Sachsen-Anhalt und Thüringen müssen Geschäfte am Samstag  um 20 Uhr schließen. Kürzer sind die Öffnungszeiten in Sachsen und Rheinland-Pfalz: Montag bis Samstag von 6 bis 22 Uhr, im Saarland von 6 bis 20 Uhr. Bayern erlaubt die Öffnung der Geschäfte von Montag bis Samstag von 6 bis 20 Uhr. Kommunen dürfen künftig aber bis zu acht verkaufsoffene Abende bis 24 Uhr pro Jahr ansetzen. Das sieht das neue bayerische Ladenschutzgesetz vor. Zusätzlich sollen Händler in ihren Geschäften bis zu vier Einkaufsabende veranstalten dürfen. Und: Digitale Kleinstsupermärkte sollen im Freistaat auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen.

BundeslandLadenöffnungszeiten
BayernMontag bis Samstag 6 bis 20 Uhr; bis zu acht verkaufsoffene Abende bis 24 Uhr pro Jahr
Baden-WürttembergMontag bis Samstag 24 Stunden
SaarlandMontag bis Samstag 6 bis 20 Uhr
Rheinland-PfalzMontag bis Samstag 6 bis 22 Uhr, an bis zu acht Tagen im Jahr bis 6 Uhr am Folgetag
HessenMontag bis Samstag 24 Stunden
NRWMontag bis Samstag 24 Stunden
NiedersachsenMontag bis Samstag 24 Stunden
Schleswig-HolsteinMontag bis Samstag 24 Stunden
Hansestadt BremenMontag bis Samstag 24 Stunden
Hansestadt HamburgMontag bis Samstag 24 Stunden
BerlinMontag bis Samstag 24 Stunden
Mecklenburg-VorpommernMontag bis Freitag 24 Stunden, Samstag bis 22 Uhr, an vier Samstagen im Jahr für 24 Stunden
BrandenburgMontag bis Samstag 24 Stunden
Sachsen-AnhaltMontag bis Samstag 24 Stunden, Samstag bis 20 Uhr
SachsenMontag bis Samstag 6 bis 22 Uhr
ThüringenMontag bis Freitag 24 Stunden, Samstag bis 20 Uhr
Zugehörige Themenseiten:
Arbeitszeit und Arbeitszeitmodelle, Bäcker und Konditoren und SHK-Handwerk