Bäcker ohne Cafébetrieb dürfen sonntags nur stundenweise ihre Waren verkaufen. An einigen Feiertagen, etwa am zweiten Weihnachtstag, am Ostermontag und Pfingstmontag, müssen Läden geschlossen bleiben. Was das Gesetz in Sachen Öffnungszeiten im Handwerk vorschreibt.

Wer sonntags verschlafen hat und zu spät kommt, um sich noch frische Brötchen zu besorgen, kann schon einmal vor einer geschlossenen Bäckerei stehen. Denn Bäcker dürfen sonntags nur zeitlich begrenzt ihre Waren verkaufen. Ausnahme: Sie betreiben zusätzlich ein Café. Dann dürfen sie sonntags auch außerhalb der gesetzlichen Öffnungszeiten ihre Brötchen verkaufen.
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte einen oberbayerischen Filialbetrieb verklagt, weil dieser seine Läden mehrmals zu lange am Sonntag geöffnet und sogar am Pfingstmontag seine Waren verkauft hatte. Die Klage wurde allerdings in letzter Instanz vom Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 17.10.2019, Aktenzeichen I ZR 44/19) abgewiesen, weil der Bäcker seine Bäckerei an ein Café angegliedert hatte. Der BGH entschied, dass in Bäckereien mit Café-Betrieb außerhalb der Ladenschlusszeiten am Sonntag auch der Verkauf von Brötchen zulässig ist. Grund: Bäckereien mit Café-Betrieb sind nicht an die Bestimmungen der Ladenschlussgesetze gebunden und gelten als Gaststätten. Für Bäckereien ohne Tisch und Stühle gilt jedoch weiterhin das Ladenschlussgesetz.
Öffnungszeiten im Handwerk – was ist erlaubt?
Für Verbraucher ist das Ladenschlussgesetz schwer zu durchschauen. Tankstellen dürfen rund um die Uhr Aufbacksemmeln verkaufen und an Bahnhöfen gibt es längere Öffnungszeiten als in der Innenstadt. So können Supermärkte in Bahnhofshallen oder an Flughäfen die Kunden auch spät abends oder am Sonntag noch mit Lebensmitteln versorgen. Für alle anderen gilt: Der Laden muss geschlossen bleiben. In Münster betrieb die Firma Flaschenpost.de einen Bringdienst mit Getränken. Dagegen klagte der Einzelhandelsverband vor dem Landgericht Münster auf Unterlassung und erhielt Recht. Eine Ausnahme vom Sonntagarbeitsverbot gilt zwar für Angestellte in Gaststätten – wie zum Beispiel den Pizzaboten. Der darf auch Getränke zur Pizza liefern. Laut dem Verwaltungsgericht Münster gilt für reine Getränkelieferanten aber keine solche Ausnahme. Der Getränkelieferer „Flaschenpost GmbH“ darf nach Entscheidung des Gerichts seine Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigen (Az. 1 L 1701/16). Der Onlinehandel dagegen hat an sieben Tagen der Woche rund um die Uhr geöffnet. Bei der Frage, ob sonntags gearbeitet und geliefert werden darf, gilt: Arbeiten dürfen sonntags nach dem Arbeitszeitgesetz:
- Rettungsdienste und Krankenhauspersonal
- Polizei und Behörden, Krankenhauspersonal
- Gaststätten- und Hotelpersonal
- Reparaturbetriebe
- Mitarbeiter bei Musikaufführungen.
Erlaubt sind auch Theatervorstellungen, Veranstaltungen in Kirchen, Verbänden, Vereinen, und Parteien. Ebenfalls möglich: Sportveranstaltungen, Arbeiten bei Rundfunk und Presse, bei Messen und Märkten, Verkehrsbetrieben, in der Energie- und Wasserversorgung, sowie Landwirtschaft und Bewachungsgewerbe.
Damit sind im Gewerbe Sanitär, Heizung und Klima Not- und Bereitschaftsdienste an Sonntagen ebenso erlaubt wie in Reparaturwerkstätten und Abschleppdiensten. Reinigungsarbeiten in Betriebseinrichtungen dürfen ebenfalls sonntags durchgeführt werden. Alle anderen Arbeitnehmer dürfen sonntags nicht arbeiten.
Dürfen selbstständige Handwerker an Sonn- und Feiertagen arbeiten?
Laut Arbeitszeitgesetz (Bundesgesetz) dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses nicht beschäftigt werden, außer in den oben genannten Ausnahmen. Das bedeutet für eine Baufirma, dass sie im Rahmen eines Bauauftrages keine Handwerker auf die Baustelle schicken darf.
Der Chef selbst darf aber arbeiten. Nach dem Arbeitszeitgesetz darf er jederzeit tätig sein.
Selbständige dürfen arbeiten, wenn sie die Feiertagsruhe nicht beeinträchtigen.
Das zweite Gesetz zum Schutz der Sonn- und Feiertage ist Ländersache. In Artikel 2 stehen die Bestimmungen, die den Bauherrn oder selbständigen Handwerker betreffen: „An Sonn- und Feiertagen und den gesetzlichen Feiertagen sind Arbeiten, die öffentlich bemerkbar sind und die Feiertagsruhe beeinträchtigen, verboten“. Das Arbeiten auf privaten Baustellen ist erlaubt, sofern es keinen Gottesdienst in der Nähe stört.
Die Bundesländer regeln die Öffnungszeiten im Handwerk unterschiedlich
Wann Läden geöffnet sein dürfen, regeln die einzelnen Bundesländer. Die gesetzlichen Grundlagen dazu liefern die Ladenschluss- sowie Sonn- und Feiertagsgesetze der Länder und das Arbeitszeitgesetz.
In den Bundesländern gibt es dazu unterschiedliche Regelungen: Die meisten Bundesländer erlauben ihren Gemeinden insgesamt vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr. Berlin gestattet acht (plus zwei zusätzliche Sonntage, an denen „aus besonderem Anlass“ die Geschäfte offen haben können) und Brandenburg sechs. In Sachsen, Hessen, Hamburg und Thüringen beispielsweise gibt es vier verkaufsoffene Sonntage. Baden-Württemberg lässt als einziges Bundesland lediglich dreimal einen verkaufsoffenen Sonntag zu.
Öffnungszeiten im Handwerk gelten nicht für Lieferservices
Nicht jeder Sonn- und Feiertag darf allerdings für Sonntagsöffnungen genutzt werden. Die meisten Bundesländer knüpfen die Sonntagsöffnung an besondere Anlässe wie Märkte, Messen oder ähnliche Veranstaltungen.
Auf der sicheren Seite sind Handwerker, die ihr Geschäft sonntags nicht öffnen, sondern unter Beachtung des Arbeitszeitgesetzes einen Lieferservice bieten. Dann kommt der Laden zum Kunden. Dann handelt es sich um eine unbeschränkt zulässige Dienstleistung und nicht mehr um Einzelhandel. So betreibt z.B. der an eine Gaststätte angeschlossene Pizzabringdienst kein Ladengeschäft, das Sonntagsverbot gilt für ihn daher nicht. Apotheken dürfen eingeschränkt, Tankstellen ganztägig geöffnet haben. Zudem dürfen an Tankstellen Waren des sogenannten Reisebedarfs verkauft werden. Nicht von den Ladenöffnungszeiten betroffen sind Dienstleistungsbetriebe wie Gast- und Speisewirtschaften, Großhandelsbetriebe, geschlossene Veranstaltungen sowie Verkaufsstellen auf Flughäfen und Bahnhöfen.
Regelungen an den Adventssonntagen
Vor allem vor Weihnachten hätten Verbraucher gerne verkaufsoffene Adventssonntage. Hierzu gibt es allerdings Vorgaben: In Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bremen und Hamburg bleiben die Geschäfte an allen Adventssonntagen geschlossen. Bayern erlaubt im Advent einen offenen Sonntag, allerdings nur dann, wenn dieser nicht im Dezember liegt. Mecklenburg-Vorpommern und Saarland gewähren einen verkaufsoffenen Sonntag, der aber nur am ersten Advent stattfinden darf, Thüringen lässt ebenfalls einen verkaufsoffenen Sonntag im Advent zu, in Brandenburg und Berlin können die Kunden dagegen zwei Adventssonntage einkaufen.
Für Kur-, Erholungs-, Wallfahrts- und Ausflugsorte haben die Bundesländer (bis auf Berlin) großzügige Regelungen für die Öffnung an 40 Sonntagen im Jahr erlassen. Dies gilt allerdings nur für Geschäfte und Verkaufsstellen, die ein bestimmtes Sortiment vertreiben.
Verkaufsoffene Sonntage
| Bundesland | verkaufsoffene Sonntage | Davon mögliche Öffnungen an Adventssonntagen |
|---|---|---|
| Bayern | 4 | kein Adventssonntag im Dezember; 1. Adventssonntag im November möglich |
| Baden-Württemberg | 3 | kein Adventssonntag |
| Saarland | 4 | nur erster Adventssonntag |
| Rheinland-Pfalz | 4 | kein Adventssonntag im Dezember; 1. Adventssonntag im November möglich |
| Hessen | 4 | kein Adventssonntag |
| NRW | 8 | ein Adventssonntag |
| Niedersachsen | 6 | kein Adventssonntag |
| Schleswig-Holstein | 4 | kein Adventssonntag |
| Bremen | 9 | kein Adventssonntag |
| Hamburg | 4 | kein Adventssonntag |
| Berlin | 8 plus 2 Sonntage "aus besonderem Anlass" | zwei Adventssonntage möglich |
| Mecklenburg-Vorpommern | 4 | nur 1. Adventssonntag |
| Brandenburg | 6 | zwei Adventssonntage möglich |
| Sachsen-Anhalt | 4 (im Jahr 2024: 6) | vier Adventssonntage möglich |
| Sachsen | 4 | vier Adventssonntage möglich |
| Thüringen | 4 | 1. oder 2. Adventssonntag möglich |
Sonntagsöffnungszeiten für Bäcker in Deutschland
| Bundesland | Sonntagsöffnungszeiten für Bäcker in Deutschland |
|---|---|
| Bayern | Höchstens drei Stunden |
| Baden-Württemberg | Höchstens drei Stunden, aber nicht am 1. Weihnachtstag, Oster- und Pfingstsonntag |
| Saarland | Höchstens fünf Stunden |
| Rheinland-Pfalz | Höchstens fünf Stunden zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr; nicht am 2. Weihnachtstag, Oster- und Pfingstmontag |
| Hessen | Höchstens sechs Stunden, außer an Adventssonntagen, 1. und 2. Weihnachtstag, Karfreitag, den Oster- und Pfingstfeiertagen, Fronleichnam, Volkstrauertag und Totensonntag |
| NRW | Höchstens fünf Stunden; nicht am 2. Weihnachtstag, Oster- und Pfingstmontag |
| Niedersachsen | Höchstens fünf Stunden |
| Schleswig-Holstein | Höchstens fünf Stunden, nicht am Karfreitag |
| Hansestadt Bremen | Höchstens drei Stunden zwischen 8 und 16 Uhr; wenn der 24. oder 31. Dezember auf einen Sonntag fallen: bis 14 Uhr |
| Hansestadt Hamburg | Höchstens fünf Stunden zwischen 7 und 16 Uhr; nicht am 2. Weihnachtstag, Oster- und Pfingstmontag |
| Berlin | Von 7 bis 16 Uhr; am Heiligen Abend, der auf einen Sonntag fällt: von 7 bis 14 Uhr; nicht am 2. Weihnachtstag, Oster- und Pfingstmontag |
| Mecklenburg-Vorpommern | Höchstens fünf Stunden; am 1. Mai müssen Beschäftigte freigestellt sein |
| Brandenburg | Höchstens fünf Stunden zwischen 7 und 19 Uhr, nicht am 2. Weihnachtstag, Oster- und Pfingstmontag |
| Sachsen-Anhalt | Höchstens fünf Stunden |
| Sachsen | Höchstens sechs Stunden zwischen 7 und 18 Uhr, außer 1. und 2. Weihnachtstag, Karfreitag, Oster- und Pfingstmontag, Reformationstag |
| Thüringen | Höchstens fünf Stunden zwischen 8 und 17 Uhr, außer 1. Weihnachtstag, Oster- und Pfingstsonntag |
Da der Muttertag in Deutschland kein gesetzlicher Feiertag ist, sondern als normaler Sonntag gilt, gibt es auch für die Öffnungszeiten der Bäcker keine besonderen Regelungen am Muttertag.
Öffnungszeiten im Handwerk an Werktagen
In neun Bundesländern dürfen Läden von Montag bis Samstag 24 Stunden geöffnet sein, in Mecklenburg-Vorpommern an Samstagen nur bis 22 Uhr. In Sachsen-Anhalt und Thüringen müssen Geschäfte am Samstag um 20 Uhr schließen. Kürzer sind die Öffnungszeiten in Sachsen und Rheinland-Pfalz: Montag bis Samstag von 6 bis 22 Uhr, im Saarland von 6 bis 20 Uhr. Bayern erlaubt die Öffnung der Geschäfte von Montag bis Samstag von 6 bis 20 Uhr. Kommunen dürfen künftig aber bis zu acht verkaufsoffene Abende bis 24 Uhr pro Jahr ansetzen. Das sieht das neue bayerische Ladenschutzgesetz vor. Zusätzlich sollen Händler in ihren Geschäften bis zu vier Einkaufsabende veranstalten dürfen. Und: Digitale Kleinstsupermärkte sollen im Freistaat auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen.
| Bundesland | Ladenöffnungszeiten |
|---|---|
| Bayern | Montag bis Samstag 6 bis 20 Uhr; bis zu acht verkaufsoffene Abende bis 24 Uhr pro Jahr |
| Baden-Württemberg | Montag bis Samstag 24 Stunden |
| Saarland | Montag bis Samstag 6 bis 20 Uhr |
| Rheinland-Pfalz | Montag bis Samstag 6 bis 22 Uhr, an bis zu acht Tagen im Jahr bis 6 Uhr am Folgetag |
| Hessen | Montag bis Samstag 24 Stunden |
| NRW | Montag bis Samstag 24 Stunden |
| Niedersachsen | Montag bis Samstag 24 Stunden |
| Schleswig-Holstein | Montag bis Samstag 24 Stunden |
| Hansestadt Bremen | Montag bis Samstag 24 Stunden |
| Hansestadt Hamburg | Montag bis Samstag 24 Stunden |
| Berlin | Montag bis Samstag 24 Stunden |
| Mecklenburg-Vorpommern | Montag bis Freitag 24 Stunden, Samstag bis 22 Uhr, an vier Samstagen im Jahr für 24 Stunden |
| Brandenburg | Montag bis Samstag 24 Stunden |
| Sachsen-Anhalt | Montag bis Samstag 24 Stunden, Samstag bis 20 Uhr |
| Sachsen | Montag bis Samstag 6 bis 22 Uhr |
| Thüringen | Montag bis Freitag 24 Stunden, Samstag bis 20 Uhr |
