Maxi-Rente für Minijobber

Betriebliche Altersvorsorge | Handwerksunternehmer beschäftigen ihre Minijobber oft jahrelang. Grund genug, die Vorteile der Betriebsrente zu nutzen. Wie Chef und Mitarbeiter optimal profitieren.

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    Engagement für die Mitarbeiter: Seit Frühjahr 2009 bietet Friseurmeister Thomas Ritter seinen geringfügig Beschäftigten eine betriebliche Altersvorsorge an.
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    Im Zuge der Wirtschaftskrise hat die Zahl der geringfügig Beschäftigten in Deutschland deutlich zugenommen.

Maxi-Rente für Minijobber

Thomas Ritter, Obermeister der Friseurinnung Rhein-Erft, will ein guter Chef sein. Er informiert seine Mitarbeiter über ihre Möglichkeiten, sich abzusichern. Deshalb organisierte er gemeinsam mit Experten des Versicherers HDI-Gerling im Betrieb eine Informationsveranstaltung zum Thema „Chancen und Risiken der Gehaltsumwandlung“. Gemeinsam mit seiner Schwester Birgit führt der Handwerksmeister in Hürth bei Köln zwei Friseursalons und ein Geschäft für Haarpflegeprodukte. Von den 16 Mitarbeitern sind vier geringfügig Beschäftigte. „Alle Mitarbeiter haben wir über die Möglichkeiten zur betrieblichen Altersvorsorge beraten“, sagt Ritter. Während einige Vollzeitkollegen schon seit Jahren über den Betrieb in eine Direktversicherung einzahlen, lassen die Minijob-Kollegen bisher ihre Chancen der Gehaltsumwandlung ungenutzt.

Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (bAV) in Heidelberg, kennt den Grund dafür: „In der Regel benötigen Minijobber jeden verdienten Euro, um ihre Lebenshaltungskosten zu decken.“ Auf Teile ihres Einkommens können sie nicht zugunsten der Altersvorsorge verzichten. Ritter will ihnen eine Chance bieten, sich bei gleichem Lohn eine zusätzliche Altersversorgung aufzubauen: „Denn zwei meiner Minijobber planen, eine Direktversicherung abzuschließen.“

Die Idee der Rente für Minijobber ist einfach und bestechend zugleich: Die geringfügig Beschäftigten verzichten nicht auf Teile ihres Gehalts, sondern sie arbeiten für ihre spätere Betriebsrente einfach ein wenig mehr. Den zusätzlichen Verdienst investieren sie in die betriebliche Altersversorgung. „Auf die Gehaltsumwandlung fallen weder für den Arbeitgeber noch für den Arbeitnehmer während der Ansparphase Steuern oder Sozialabgaben an“, sagt Klaus Stiefermann. Es gibt allerdings auch einen Wermutstropfen: „In der Rentenphase sind die Leistungen steuerpflichtig. Zudem fallen auf die Auszahlungen die vollen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an.“ Trotzdem kann sich das Ergebnis für viele geringfügig Beschäftigte sehen lassen. „Denn über mehrere Jahre angespart, ergibt sich selbst bei vergleichsweise niedrigen Einzahlungen von 50 Euro im Monat inklusive möglicher Überschüsse eine lukrative Betriebsrente von über hundert Euro“, meint Siegfried Hischke, Leiter Produktmanagement Firmen bei der HDI Gerling Lebensversicherung AG.

Rente für Daueraushilfen

Die Idee funktioniert nicht nur bei den klassischen 400-Euro-Kräften. Die so genannten Midi-Jobber, die bis 800 Euro im Monat arbeiten, profitieren ebenfalls (siehe Rechnung Seite 72).

Aber für welche Mini- und Midijobber eignet sich die Betriebsrente? „Entscheidend ist, dass der geringfügig Beschäftigte seine Arbeitgeber nicht in sehr kurzen Zeitabständen wechselt. Für Studenten zum Beispiel bietet sich der Abschluss einer Betriebsrente in dieser Form nicht an“, erklärt Experte Stiefermann. Anders liegt der Fall, wenn der geringfügig Beschäftigte über mehrere Jahre seiner Tätigkeit im Unternehmen nachgeht wie bei Friseurmeister Ritter. Für den Chef ist die bAV mit bürokratischem Aufwand verbunden. Denn die betriebliche Altersvorsorge bietet dem Arbeitgeber verschiedene Wahlmöglichkeiten. „Je nach Situation des Arbeitnehmers kann eine Versorgung über eine Direktversicherung oder über eine Unterstützungskasse angefordert werden. Es handelt sich dann um eine vom Arbeitgeber oder über Entgeltumwandlung vom Arbeitnehmer finanzierte, beitragsorientierte Versorgungszusage“, erklärt Wolfgang Sachse, Vorstandsvorsitzender der Versorgungseinrichtung für Beschäftigte mit geringem Einkommen e.V. Minijobrente in Würzburg. Sachse gründete den Verein im April vergangenen Jahres. Arbeitgeber können kostenlos Mitglied werden und ihren Mitarbeitern über die „Versorgungseinrichtung Minijobrente“ eine betriebliche Altersversorgung bieten. Der Verein hat mit fünf Versicherungen dazu Rahmenverträge abgeschlossen (siehe Übersicht unten). In der Regel schließen die Minijobber eine Direktversicherung ab. Große Versicherungsgesellschaften bieten diesen Weg häufig an, und zwar entweder in der klassischen Variante mit einem garantierten Mindestzins von 2,25 Prozent oder als eine fondsgebundene Direktversicherung.

Wechselt der Minijobber seinen Arbeitgeber, dann nimmt er seine Direktversicherung einfach mit. „Es besteht bei der Direktversicherung ein Rechtsanspruch auf problemlose Mitnahme oder Übertragung“, so Sachse. Klaus Stiefermann weiß, dass dies in der Praxis auch gut funktioniert: „Der Aufwand ist für Arbeitgeber bei der Direktversicherung nicht besonders groß.“ Scheidet der Mitarbeiter aus dem Unternehmen aus, bleiben ihm seine bisher erworbenen Versorgungsanwartschaften auf jeden Fall erhalten. Sein Anspruch ist auch nicht pfändbar und er ist Hartz-IV-sicher.

Chefs wie Friseurmeister Ritter profitieren: Der Minijobber verlängert seine Arbeitszeit im Unternehmen und dies zu gleichen absoluten Kosten. Damit steigt seine Produktivität, weil er faktisch zu einem geringeren Stundenlohn arbeitet.

Eva Neuthinger

cornelia.hefer@handwerk-magazin.de