DGUV-Information Lärm am Arbeitsplatz Lärmschutz im Betrieb: Unfallversicherung warnt vor Schwerhörigkeit durch extra-aurale Belastungen

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Zu viel Lärm macht krank, denn er schädigt das Gehör und kann oft viele Jahre später zur Schwerhörigkeit führen. Was viele nicht wissen: auch außerhalb der Ohren können hohe Geräuschpegel zu Gesundheitsschäden führen. Die neue Informationsschrift der Unfallversicherung klärt auf.

Lärmschutz im Betrieb
Beim Lärm hat jeder eine andere Schmerzgrenze, deshalb ist Rücksicht gefragt. - © Rainer Fuhrmann-stock.adobe.com

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat Ende 2022 die  DGUV Information 209-023 „Lärm am Arbeitsplatz“ veröffentlicht. Das Dokument zeigt sich inhaltlich wie redaktionell komplett überarbeitet und aktualisiert. Für den Leser gibt es zwei gute Nachrichten. Die augenfälligste Änderung ist der von 96 auf 68 Seiten geschrumpfte Umfang. Besonders wichtig für Arbeitgeber ist die Tatsache, dass die maßgeblichen Auslösewerte, die zu bestimmten Lärmschutzmaßnahmen verpflichten, unverändert bleiben.

Lärmmessung im Betrieb: Auslösewerte bleiben unverändert

Die Auslösewerte basieren auf dem Tages-Lärmexpositionspegel und dem Spitzenschalldruckpegel, wie sie in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung festgelegt sind. Kurzum, wer bisher die Lärmbelastungen in seinem Betrieb gut im Griff hatte und dessen Mitarbeiter ihr Gehör konsequent schützen, wird sich durch die neuen DGUV-Vorgaben in Sachen Lärmschutz nicht umstellen müssen.

Praxistipp: Infografiken zur Unterweisung der Mitarbeiter nutzen

Jeder, der sich – ob ganz neu oder schon länger – mit Lärmschutz beim Arbeiten befassen muss, findet in dieser DGUV Information alle maßgeblichen Informationen zum Vorgehen. Nach etwas Grundlagenwissen zu Akustik, Schallentstehung und Schallausbreitung werden die Wirkungen des Lärms auf das Gehör so erklärt, dass sie auch für Nicht-Mediziner verständlich sind. Die Infos und Grafiken lassen sich daher auch gut für Mitarbeiterunterweisungen einsetzen.

Es folgt ein kurzer Überblick über die gesetzlichen Grundlagen zum Lärmschutz, vom Arbeitsschutzgesetz über die Lärmvibrations-Arbeitsschutzverordnung bis zu den technischen Regeln, den TRLV Lärm. Interessanter für den Praktiker ist das folgende Kapitel zum Messen von Lärm und raumakustischen Kenngrößen, das sehr ausführlich formuliert und mit Berechnungsbeispielen versehen ist.

Vom Ohrstöpsel bis zur Otoplastik – was wann sinnvoll ist

Darin werden Möglichkeiten zur Lärmminderung dargestellt. Viele Beispiele geben Anregungen, wie man auf leisere Arbeitsverfahren oder Maschinen umstellen kann. Auch was die drei Arten von Gehörschutz – Ohrstöpsel, Kapselgehörschutz und Otoplastiken – unterscheidet und wie sie genutzt werden müssen, damit sie das Gehör auch wirklich sicher schützen können, ist hier nachzulesen. Zu guter Letzt klärt die Broschüre, wann ein Arbeitgeber arbeitsmedizinische Vorsorge organisieren muss, damit Lärmschwerhörigkeiten gar nicht erst entstehen oder sich verschlimmern.

Neu: Die extra-auralen Wirkungen von Lärm

Erstmals aufgenommen wurden in die Informationsschrift ein Abschnitt zu den extra-auralen Schallwirkungen. Mit extra-aural (außerhalb des Ohrs) werden Lärmfolgen bezeichnet, die nicht über das Ohr wirken, aber dennoch die Gesundheit massiv belasten können. Denn obwohl Gehörschäden und Lärmschwerhörigkeit nach wie vor im Vordergrund stehen, haben Arbeitsmediziner in den letzten Jahren immer stärker erkannt, dass Lärm noch weitere negative Gesundheitsfolgen hat, die bislang meist unterschätzt wurden.

Lärm als Stressfaktor: Körper und Seele leider gleichermaßen

Jeder unerwünschte Schall am Arbeitsplatz – ob von quasselnden Kollegen oder einem sirrenden Lüfter – kann als massiv störend empfunden werden, wenn man konzentriert arbeiten muss. Der mit Verärgerung vorgebrachte Spruch „Jetzt lass mich doch mal in Ruhe arbeiten!“ drückt treffend aus, woran es oft mangelt. Die Folgen sind Anspannung, Gereiztheit, Kopfschmerzen, Nervosität und frühes Ermüden. Auf Dauer kann eine solche Lärmbelastung auch unterhalb der Auslösewerte zu Schlaflosigkeit führen und sich auf den Blutdruck und das Herz-Kreislauf-System auswirken.

Wichtig: Lärm kann auch unterhalb der Grenzwerte negativ wirken

All diese physischen wie auch psychischen Gesundheitsfolgen, die nicht direkt das Innenohr betreffen, fassen Arbeitsmediziner als extra-aurale Lärmwirkungen zusammen. Wichtig zum Verständnis ist, dass diese Lärmwirkung weniger eng an den Lautstärkepegel gekoppelt sind und dass Menschen individuell ganz unterschiedlich reagieren. Immer dann, wenn Mitarbeiter oft gereizt sind, das Arbeitsklima angespannt ist und sich Fehler häufen, ohne dass ein offensichtlicher Grund vorliegt, kann es sinnvoll sein, sich mit dem Geräuschpegel der Umgebung zu befassen. Manchmal genügen schon kleine Veränderungen an der Einrichtung wie beispielsweise der Ersatz von schallharten Oberflächen, die jedes Geräusch stark reflektieren, durch schallabsorbierende Materialien. Der Fachhandel hält jede Menge Lösungen zu einem gezielten Optimieren der Raumakustik bereit.

Fazit: beim Lärm hat jeder eine andere Schmerzgrenze, deshalb ist Rücksicht gefragt

Je nach Situation können manchmal bereits einfache Regeln Abhilfe schaffen. Sinnvoll sind etwa Vereinbarungen zum Stummschalten von Handys oder die Empfehlung, sich für längere Telefonate in einen anderen Raum zu begeben, um die Kollegen nicht zu stören. Bei Aufgaben mit sehr hohem Konzentrationsbedarf hat es sich etwa bewährt, feste Zeitkorridore für störungsfreies Arbeiten zu definieren. Allerdings gibt es zum Schutz vor extra-auralen Lärmwirkungen keine Standardlösungen, sondern hier sind vor allem Augenmaß, der gesunde Menschenverstand sowie Rücksicht und Verständnis gefragt. Insbesondere für jene Kollegen, die vielleicht deutlich früher als andere vom Geräuschpegel genervt sind.