Die Baumann-Kolumne "Neues von der Werkbank" Kommentar: Ungleiche Rahmenbedingungen bei der Daseinsvorsorge gefährden das Marktgleichgewicht

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Neues von der Werkbank – Kolumne von Ruth Baumann

In der sozialen Marktwirtschaft ist die Rolle des Staates normalerweise genau definiert. Er soll Freiheit und Wohlstand der Marktteilnehmer schützen, indem er den fairen Wettbewerb sichert. Unsere Kolumnistin Ruth Baumann, Präsidentin der Unternehmerfrauen im Handwerk (ufh) Baden-Württemberg, ist allerdings der Meinung, dass sich der Staat in Zeiten leerer Kassen, nicht mehr mit der Aufgabe des Wächters zu begnügen scheint, sondern viel lieber selbst mitspielen will.

Ruth Baumann Landesvorsitzende UFH Baden-Württemberg
Ruth Baumann Landesvorsitzende UFH Baden-Württemberg. Gemeinsam mit ihrem Mann führt sie die Baumann & Co. Straßenbaugesellschaft mbH in Freiburg. - © privat

Zugegeben, die Frage nach dem Aufgabenprofil des Staates ist nicht wirklich ein brandneues Thema. Die Paragraphen, die dies eigentlich regeln sollen, wer den oft und hinreichend zitiert. Dennoch ist man aber in all‘ den Jahren nicht wirklich spürbar weitergekommen, die Grenzen zwischen den Aufgaben des Staates und denen der freien Wirtschaft klar zu benennen und gegebenenfalls auch zu begrenzen. In einer florieren den Wirtschaft mag dies vielleicht noch lässlich erscheinen, aber die Zeiten haben und wer den sich, verstärkt durch die Pandemie, ändern. Die wirtschaftliche Tätigkeit des Staates ufert immer weiter aus, was   schlussendlich auch das Handwerk zu spüren bekommt.

Der feine Unterschied

Die Anzahl der Staatsbetriebe steigt, deren Umsatz ebenfalls – nur die ausgewiesenen Jahresgewinne können hierbei nicht mithalten. Es scheint schon zu genügen, möglichst wenig Verluste zu machen, von Gewinnen ganz zu schweigen. Der Bund der Steuerzahler moniert dies auch in seinem aktuellen Schwarzbuch. Dieser Anspruch reicht in der freien Wirtschaft nicht aus. Dort muss effizient gearbeitet wie auch gewirtschaftet werden, um Gewinne zu machen, den Betrieb am Laufen zu halten und Investitionen tätigen zu können. Während hier der Unternehmer und sein Unternehmen haften, kann der „Mitbewerber“ unter Umstän den auf Querfinanzier ungen oder Zuschüsse zurückgreifen. Ungleiche Rahmenbeding ung en gefähr den das Marktgleichgewicht und damit den Mechanismus der Preisbild ung.

Die zwei Seiten der Wirtschaft

Es beginnt schon mit den Konditionen der Finanzier ung, die sich zwischen Staat und Mittelständler grundlegend unterscheiden. Die Frage nach Sicherheiten kennt das mittelständische Unternehmen – im Vergleich zu seinem öffentlichen Pendant – in einem anderen Umfang. Wer vermutet schon Wettbewerbsverzerr ung, wenn bei der Suche nach der letzten Ruhestätte das gesamte Spektrum der Beerdig ung angeboten wird? Höchstens der Bestatter vor Ort, der ebenfalls diese Leist ungen hätte anbieten können. Die Gehwegreinig ung als Zusatzservice eines städtischen Eigenbetriebs freut manchen Anlieger. Die Zeiten des Fegens und Schneeschippens gehören längst der Vergangenheit an. Ja, leider auch für das Unternehmen, welches diese Tätigkeit bis dato vielleicht für Eigentümer oder Hausverwalt ungen erledigt hat. Verträge sind aber einzuhalten und so wird wohl vor Gericht geklärt wer den müssen, wer die Kosten für das abrupte Vertragsende aufgrund der kommunalen wirtschaftlichen Tätigkeit zu tragen hat.

Ein Fiasko für den einen, ein Versuch für den anderen

Die betriebswirtschaftlichen Konsequenzen, z.B. bei Investitionen, könnten unterschiedlicher nicht sein. Ein Beispiel von vielen: eine Kommune investiert in E-Mobilität für Kleinbusse und scheitert dann an den topographischen Verhältnissen (Straßensteig ung). Für einen Unternehmer der Privatwirtschaft ist es eine Investition  mit persönlichem und finanziellem Fiasko, für die öffentliche Verwalt ung ein (gescheiteter) Versuch, politischen Willen umzusetzen – auf Kosten der Allgemeinheit! Wie auch im Geschäftsfeld der Energieanbieter. Oft ist es ein kleiner Schritt von der Berat ung zur Auftragsvergabe. Der regionale Handwerker vor Ort darf dann quasi als „Subunternehmer“ noch die eigentlichen Arbeiten ausführen. Vielfältige neue Geschäftsfelder versucht man mit dem Rückenwind des Marktbeherrschers aufzutun, aber unternehmerischer Erfolg ist dabei oft Mangelware. Es gilt das Prinzip ,Trial and Error’ bei dem am Ende der Steuerzahler haften muss.

Was es zu tun gilt

Die Geschäftsbereiche der Staatsbetriebe sind eindeutig zu definieren und auf die reine   Daseinsvorsorge (Wasser, Strom, Breitband …) einzugrenzen. Weitere staatliche Unternehmensgründ ungen dürfen nur dann erfolgen, wenn diese Tätigkeiten nicht privatwirtschaftlich angeboten wer den können. Die Haft ungsfrage dieser Betriebe darf nicht beim Steuerzahler enden, die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen dürfen sich nicht in Schul den erschöpfen und müssen transparent sein. Alle Marktteilnehmer sind der Mehrwertsteuerpflicht zu unterwerfen, damit die Rahmenbeding ungen gleich und prüfbar sind. Gebühren sollten transparent und nachvollziehbar sein (vgl. Aufglieder ung von Einheitspreisen). Der Marktzugang „interkommunale Zusammenarbeit“ ist in Größe und Umfang zu begrenzen. Handl ungsfähig zu sein bei „Gefahr im Verzug“, ist et was anderes, als ein nahezu eigenständiger Wirtschaftsbetrieb.

Schul den nicht auf Kosten der Betriebe

Daseinsvorsorge ist wichtig und nötig. Sie darf aber nicht als prinzipielle Existenzberechtig ung unrentabler staatlicher Unternehmen und „Versorg ungsgremien“ dienen, für die letztendlich die vom Markt verdrängten Betriebe die Schul den zahlen. Der Staat hat schließlich kein eigenes Geld, nur das, das er den Bürgern in Form von Abgaben und Steuern zuvor nimmt.