Weihnachtsfeier: Wer feiern kann, kann auch arbeiten!
Ob ein unentschuldigtes Fernbleiben von der betrieblichen Weihnachtsfeier sanktioniert und ob unangemessenes Verhalten zur Kündigung führen kann - auf diese und andere Fragen gibt Roland-Partneranwalt Patrick Kühnemund wichtige Antworten.
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