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Richtig umgehen mit E-Rechnungen

Die E-Rechnung ist der Papierrechnung seit 2011 faktisch gleichgestellt. Sie bedarf seitdem keiner elektronischen Signatur mehr – ein Vorteil für die Betriebe. Zu beachten sind nach Angaben des Verbandes der E-Rechnungen diese Regeln: › mehr
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Handwerkerberufe: Im Fokus der Betriebsprüfung

Die Finanzverwaltung nutzt bei ihren Betriebsprüfungen regelmäßig Richtsatzsammlungen. Diese werden für die einzelnen Gewerbebetriebe permanent auf der Grundlage von Betriebsprüfungsergebnissen ermittelt. Wir sagen Ihnen, welche Handwerkersbetriebe in 2015 davon betroffen sind. › mehr

Investitionsabzugsbetrag: Aufstockung erlaubt

Mittels Investitionsabzugsbetrag (IAB) können Handwerker für eine geplante Investition bereits drei Jahre vor der eigentlichen Investition einen steuermindernden Abzugsbetrag in Höhe von bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd abziehen. In diesem Zusammenhang hat sich das Gestaltungsspektrum nun erheblich erweitert. › mehr

E-Bilanz: Ärger mit der Finanzverwaltung vermeiden

Für die Jahre ab 2013 sind alle bilanzierenden Firmen verpflichtet, den Jahresabschluss elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Wer seine Buchhaltung bisher noch nicht angepasst hat, sollte spätestens jetzt handeln, um Ärger mit der Finanzverwaltung zu vermeiden. › mehr