Bundesfinanzhof: Vertrauensschutz beim Vorsteuerabzug
Damit der Handwerker in den Genuss des Vorsteuerabzugs kommt, müssen nicht nur zahlreiche formale Angaben erfüllt sein. Vielmehr muss der Handwerker auch prüfen, ob die Angaben seines Lieferanten stimmen. Wie weit diese Prüfung gehen muss, klärt derzeit der Bundesfinanzhof.
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