Das Finanzamt will eine manipulationssichere Archivierung sicherstellen. Abhängig vom Versand sind die Dateien unterschiedlich aufzubewahren. Was Handwerksunternehmer hier regelmäßig zu beachten haben:
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Noch ein Jahr hat der Gesetzgeber Zeit, das vom Bundesverfassungsgericht gekippte Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht zu reformieren. Die Bundesregierung hat jetzt ihren Gesetzentwurf in den Ring geworfen – und muss sich gleich Kritik anhören.
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Aktuelle Urteile und Prozesse zeigen: Die Finanzämter unterstellen immer öfter „verdeckte Gewinnausschüttungen“ und fordern hohe Steuernachzahlungen. Davor können sich Handwerker schützen.
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Mit neuen Spezialeinheiten zieht die Steuerfahndung in den Kampf gegen professionell organisierte Betrüger – vor allem, um Schwarzarbeit effektiver zu bekämpfen. Wen sie ins Visier nehmen, was das für Handwerker bedeutet, warum der Job der Beamten immer gefährlicher wird. Ein Blick hinter die Kulissen.
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Das Finanzamt geht schnell von einer verdeckten Gewinnausschüttung aus, wenn Darlehen an GmbH-Gesellschafter oder deren Familie nicht zurückgezahlt werden. Bei erhöhten Ausfallrisiken sollten Handwerker besser einen entsprechenden Zins festlegen.
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Unternehmer geraten schnell in den Verdacht der Steuerhinterziehung, wenn sie vom Finanzamt ins Visier genommen werden. Mit konsequentem Management lässt sich das Risiko minimieren.
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Beim Vorsteuerabzug zeigt sich der Fiskus notorisch kritisch. Das Finanzgericht Düsseldorf hatte einen Fall zu entscheiden, bei dem es um Aufwendungen für einen Expertenrat zu einer Gründung ging.
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Viele Unternehmer leasen ihren Geschäftswagen. Nach Ende der Laufzeit übernehmen sie das Auto zum niedrigen Restwert – um es privat weiter zu verkaufen. Der Bundesfinanzhof hat jetzt einen beliebten Steuerspartrick dazu gekippt.
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Im Rahmen einer Umsatzsteuer-Nachschau darf der Finanzbeamte zwar ohne vorherige Ankündigung erscheinen. Dennoch darf er sich dann noch lange nicht alles angucken oder gar fotografieren. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten sollten.
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Wer seine Anteile an einer Handwerker-GmbH fremdfinanziert, sollte darauf achten, dass die Schuldzinsen auch tatsächlich steuermindernd angesetzt werden können. In Frage kommt ein Abzug bei den Werbungskosten der Einkünfte aus Kapitalvermögen. Dazu muss allerdings zunächst einmal ein Antrag gestellt werden.
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Bis Ende Mai erwartet das Finanzamt in der Regel den Jahresabschluss für das vergangene Jahr. Aktuelle und geldwerte Tipps für Unternehmer zum Steuernsparen.
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Wenn die Handwerks-GmbH gut läuft, fließen meist auch Ausschüttungen an die Gesellschafter. Bei denen sind dies Einkünfte aus Kapitalvermögen. Wann diese jedoch zu besteuern sind, richtet sich nach der Höhe des Anteils an der Handwerks-GmbH. Folgende Unterschiede sind zu beachten:
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Zahlreiche Handwerksbetriebe werden in der Rechtsform einer GmbH gegründet oder später in eine GmbH umgewandelt. Dabei wird regelmäßig in der Satzung der Handwerker-GmbH festgeschrieben, dass diese ihre eigenen Gründungskosten bis zu einem bestimmten Betrag selber trägt.
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Wenn der Handwerker oder seine Angehörigen gleichzeitig mehrere Kraftfahrzeuge des Handwerksbetriebs privat nutzen dürfen, so ist die 1-Prozent-Regelung grundsätzlich für jedes Fahrzeug anzusetzen, selbst wenn im Privatbereich immer nur ein Kraftfahrzeug genutzt werden kann.
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Hört der Inhaber eines Handwerksbetriebs von seinem Betriebsprüfer den Satz „Ihre Buchführung ist leider nicht ordnungsgemäß“, hat das fatale Folgen.
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Die Finanzverwaltung nutzt bei ihren Betriebsprüfungen regelmäßig Richtsatzsammlungen. Diese werden für die einzelnen Gewerbebetriebe permanent auf der Grundlage von Betriebsprüfungsergebnissen ermittelt. Wir sagen Ihnen, welche Handwerkersbetriebe in 2015 davon betroffen sind.
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Mittels Investitionsabzugsbetrag (IAB) können Handwerker für eine geplante Investition bereits drei Jahre vor der eigentlichen Investition einen steuermindernden Abzugsbetrag in Höhe von bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd abziehen. In diesem Zusammenhang hat sich das Gestaltungsspektrum nun erheblich erweitert.
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Das Internet verändert nicht nur das Berufsbild vieler Handwerksbetriebe. Auch reinen Dienstleistern wie Anwälten oder Steuerberatern macht die digitale Konkurrenz zunehmend zu schaffen.
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Für die Jahre ab 2013 sind alle bilanzierenden Firmen verpflichtet, den Jahresabschluss elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Wer seine Buchhaltung bisher noch nicht angepasst hat, sollte spätestens jetzt handeln, um Ärger mit der Finanzverwaltung zu vermeiden.
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Bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen können erhöhte Absetzungen geltend gemacht werden. Weisen Sie Ihre Kundschaft auf die Voraussetzungen hin. Diese werden Ihre Rechnung dann umso lieber bezahlen.
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Wer den Betriebs-PKW auch privat nutzen möchte, muss dafür eine so genannte unentgeltliche Wertabgabe sowohl bei der Einkommens- als auch bei der Umsatzsteuer hinnehmen. Jetzt gibt es hier in Sachen Umsatzsteuer eine tolle Neuigkeit.
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Damit der Handwerker in den Genuss des Vorsteuerabzugs kommt, müssen nicht nur zahlreiche formale Angaben erfüllt sein. Vielmehr muss der Handwerker auch prüfen, ob die Angaben seines Lieferanten stimmen. Wie weit diese Prüfung gehen muss, klärt derzeit der Bundesfinanzhof.
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Wenn die Steuerpolizei früh morgens anrückt, ist der Betrieb erst einmal lahmgelegt. Das macht so manchen Handwerker nervös und in der Folge aggressiv. Doch Gefühlsausbrüche schaden nur.
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Das Bundesverfassungsgericht hat das lang erwartete Grundsatzurteil zur Erbschaftsteuer gefällt. Die gute Nachricht für Handwerksbetriebe: Sie dürfen auch zukünftig mit weitgehender Steuerverschonung durch den Gesetzgeber rechnen, wenn sie Arbeitsplätze erhalten. Allerdings müssen sie wohl stärker als bisher zwischen privatem und betrieblichem Vermögen trennen.
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Aufgrund gesetzlicher Regelung können betriebliche Bewirtungskosten nur bis zu 70 % steuermindernd angesetzt werden. Aktuell muss jedoch das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden, ob diese Regelung tatsächlich rechtens ist.
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