Bürgschaft des GmbH-Geschäftsführers: Verluste sind absetzbar
GmbH-Geschäftsführer bürgen oft für Darlehen der Firma. Verluste aus solchen Bürgschaften kann der Fiskus nachträglich als Anschaffungskosten einer Beteiligung werten. Welche Steuervorteile damit verbunden sind.
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