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Betriebsvermögen: Steuern vermeiden

Damit ein Handwerker einen Gegenstand seinem Betriebsvermögen zuordnen darf, muss dieser Gegenstand in einem bestimmten Umfang betrieblich genutzt werden. Sinkt der betriebliche Nutzungsumfang, wollte das Finanzamt bisher eine steuererhöhende Entnahme ansetzen. Damit ist jetzt jedoch Schluss! › mehr

Gutscheine: Rückstellung nicht erlaubt

Gerade im Handwerk ist Kundenbindung sehr wichtig. Ein häufig genutztes Instrument ist dabei die Ausgabe von Gutscheinen. Da aktuell die Bilanzzeit beginnt, stellt sich die Frage, ob solche Gutscheine schon jetzt den Gewinn und damit die Steuerlast verringern. › mehr

Leasingwagen: Steuerfalle bei privatem Kauf

Wer einen Gebrauchtwagen kauft, kauft häufig die Katze im Sack. Daher ist es sinnvoll, wenn man das Fahrzeug schon kennt. Für Handwerksbetriebe bietet es sich häufig an, dass der Chef das Fahrzeug eines auslaufenden Leasingvertrages privat übernimmt, während der Betrieb ein neues Fahrzeug least. Doch hier lauert eine Steuerfalle. › mehr

Fahrt zum Betrieb: Umsatzsteuer droht

Wenn der Chef mit seinem Dienstwagen zum Betrieb fährt, ist der geldwerte Vorteil bei der Einkommensteuer mit der Ein-Prozent-Methode zu berechnen. Jetzt ist ein Finanzgericht auf die Idee gekommen hierauf auch Umsatzsteuer zu verlangen. Lassen Sie es sich nicht gefallen, wenn Ihr Finanzamt auf die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb ebenfalls Umsatzsteuer fordert. Legen Sie Einspruch ein. › mehr

Scheck: Säumniszuschlag trotz Geldeingang

Jeder Handwerker weiß: Wer die Steuer nicht auf den Tag genau pünktlich bezahlt, muss sofort mit einem Säumniszuschlag rechnen. Dabei kann es sein, dass das Finanzamt Betriebe auch um Säumniszuschläge erleichtert, obwohl das Geld pünktlich eingegangen ist. › mehr

Bilanz 2012 Zum Jahresende Steuern sparen

Aus Berlin kommen kaum Steuererleichterungen. Erfolgreiche Handwerker verringern ihre Steuern daher selbst. handwerk magazin hat bei Steuerexperten die besten Tipps zusammengetragen. › mehr
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Geschenke und Bewirtungskosten von der Steuer absetzen

Traditionell vor Weihnachten wollen Handwerker sich bei ihren Mitarbeitern oder Kunden für die gute Zusammenarbeit bedanken – vielfach verbunden mit einem Geschenk oder einer Einladung zum Essen. Die Aufwendungen hierfür können Sie von der Steuer absetzen, aber nur, wenn Sie strenge Vorschriften beachten. › mehr

Achtung: Bei Umwegen im Dienstwagen droht Pauschalbesteuerung

Handwerker müssen bei größeren Umwegen im Dienstwagen diese im Fahrtenbuch vermerken, sonst droht Pauschalbesteuerung: Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs stellt klar, dass bei widersprüchlichen Strecken-Angaben die Zusatzstrecke als private Nutzung mit der 1-Prozent-Regelung versteuert werden muss. Worauf Sie noch beim Fahrtenbuch achten sollten. › mehr