Kfz: Steuerfalle Pickup

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Urteil des Monats

Der Bundesfinanzhof in München stuft Pickups mit zu geringer Ladefläche teurer als Pkw ein.

Volkswagen T5
Je nachdem, wie groß die Ladefläche eines Pickups ist, wird das Fahrzeug vom Fiskus als Lkw oder Pkw eingestuft. - © VW

Steuerfalle Pickup

Der Fall

Pickups sind praktisch und bei vielen Handwerkern beliebt. Wer häufig Material transportieren will und nur wenig Sitzplätze braucht, ist gut mit diesen Fahrzeugen bedient. So auch ein Unternehmer aus Bayern. Er fuhr einen Landrover, Typ Defender 130 Crew Cab. Verkehrsrechtlich war dieser als Lkw mit fünf Sitzplätzen zugelassen. Weitere technische Daten: Dieselmotor, 2495 Kubikzentimeter Hubraum, Leergewicht 2197, zulässiges Gesamtgewicht 3500 Kilogramm.

Wie üblich sendete die Kfz-Zulassungsstelle die Daten ans Finanzamt. Der Beamte berechnete die Kraftfahrzeugsteuer wie gewünscht für einen Lkw nach Gewicht, was mit 215 Euro recht günstig ausfiel. Nach einer gesetzlichen Änderung erhielt der erstaunte Selbständige jedoch einen Bescheid für einen Pkw und musste 349 Euro Steuer bezahlen. Für die Frage, ob Lkw oder Pkw, so der Fiskus, seien objektive Kriterien wie Bauart, Einrichtung und äußeres Erscheinungsbild maßgebend. Also fuhr der Unternehmer seinen Pickup bei der Behörde vor. Die akribische Messung ergab in Quadratzentimetern: 2,58 für den Ladebereich und 2,87 für die Personenbeförderung. Eindeutig ein Pkw also, höhere Steuer – so auch das Finanzgericht Nürnberg (Az. 6 K 489/2009).

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Das Urteil

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Entscheidung bestätigt: „Bei Pickup-Fahrzeugen mit Doppelkabine ist typisierend davon auszugehen, dass diese nicht vorwiegend zur Lastenbeförderung bestimmt sind, wenn ihre Ladefläche nicht mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche ausmacht“. Aber wenn die Fläche für Lasten nur unwesentlich größer sei als die für Personen, spreche auch das noch für einen Pkw und damit für die höhere Kraftfahrzeugsteuer. Weil die BFH-Richter zugunsten des Unternehmers noch Radkästen und Tankeinfüllstutzen zur Ladefläche zählten, kamen sie hier auf 2,86 Quadratzentimeter, für Personen auf 2,81 – zu wenig Differenz, um vom Lkw zu sprechen (Az. II R 7/11).

Die Praxisfolgen

„Für Handwerker ist dies eine schlechte Entscheidung“, so Christoph Iser, Steuerberater in Düsseldorf und Autor des handwerk magazin steuertipp. „Schließlich muss der Chef nicht nur dafür sorgen, dass das Material zur Baustelle kommt, auch die Mitarbeiter müssen hin gelangen. Pickups mit Doppelkabine sind da die perfekten Fahrzeuge.

Tipp: Handwerker, so Experte Christoph Iser, sollten genau prüfen, ob die Flächenberechnung des Finanzamts richtig ist. „Liegt die Ladefläche eindeutig über der für Personen, dient der Pickup überwiegend dem Materialtransport. Kommt aber trotzdem ein Kfz-Steuerbescheid für den Pkw, sollten Sie Einspruch einlegen.“ Und Ulrich Dilchert, Justiziar im Zentralverband des Kfz-Handwerks, Bonn, rät Händlern, genau über das Thema zu informieren. „Vor allem wenn der Kunde das Wort Nutzfahrzeug im Vertrag stehen haben will, ist eine Rückfrage bei der Innung und beim Finanzamt sehr zu empfehlen.“