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Der Sicherheitseinbehalt ist eine Form von Sicherheitsleistung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Er wird fast nur im privaten Baurecht praktiziert, ist dort aber weit verbreitet. In der Regel begleicht hierbei der Kunde zunächst nur einen Teil der Rechnung, der restliche des Betrages wird dann zum Ende der Gewährleistungsfrist gezahlt. Alle wichtigen Fakten und Sonderfälle zum Thema "Sicherheitseinbehalt".

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UFH und Junioren im Handwerk Umfrage: Wie steht es um die Zahlungsmoral und Liquidität im Handwerk?

Wie geht es eigentlich den Betrieben im deutschen Handwerk? Halten sie der schwächelnden Wirtschaft stand? Oder bringen sie verspätete Zahlungen von Kunden – B2B und B2G – in finanzielle Not? Die UnternehmerFrauen im Handwerk (UFH) und die Handwerksjunioren möchten in ihrer gemeinsamen Umfrage zum Thema Liquidität den Stand in den Betrieben erfragen. Jetzt anonym teilnehmen. Die Umfrage läuft bis zum 16. Dezember 2025. › mehr

Interview mit Katja Alexander Insolvenz der Baupartner: So schützen Sie sich durch vertraglich vereinbarte und gesetzliche Sicherheiten

Die angespannte konjunkturelle Lage auf dem Bau befördert manches Unternehmen in ernsthafte Schwierigkeiten bis hin zur Insolvenz – mit unangenehmen Folgen auch für ihre Partner. Rechtsanwältin Katja Alexander von Börgers – Kanzlei für Bau- und Immobilienrecht – erklärt im Interview, wie sich Unternehmer in schwierigen Umfeldern rechtlich clever wappnen. › mehr
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Schulden Liquidität: So können Sie Corona-Hilfen zurückzahlen, ohne in Zahlungsschwierigkeiten zu geraten

Die Rückzahlung von Corona-Hilfen und KfW-Schnellkrediten stellt aktuell viele Unternehmen vor Schwierigkeiten. Die derzeitige Multi-Krise und die komplexe Finanzierungssituation vertiefen die Probleme noch. Wer seine Unternehmensfinanzierung anpasst, sichert seine Liquidität und kommt besser durch schwierige Zeiten. Reicht das nicht, sollten Unternehmer über Sanierungsoptionen nachdenken. Ein Gastbeitrag von Ronny Baar, Geschäftsführer ABG Consulting-Partner. › mehr