Zuschüsse gefährdet Corona-Überbrückungshilfen: Ohne Eintrag ins Transparenzregister droht Rückzahlung
Handwerkschefs, deren Betriebe in einer GmbH organisiert und noch nicht ins Transparenzregister eingetragen sind, sollten noch vor Abgabe der Schlussrechnung aktiv werden. Andernfalls könnte die Rückzahlung von Überbrückungshilfen drohen.
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