Diskussion "halb voll, halb leer"
Erbschaftsteuer: Sind die Reformpläne des SPD-Konzepts gerecht?
Die Erbschaftsteuer muss reformiert werden, denn das Bundesverfassungsgericht prüft, ob die aktuellen Regelungen mit dem Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 des Grundgesetzes vereinbar sind: Betriebsvermögen von mehr als 26 Millionen Euro können unter bestimmten Voraussetzungen nahezu steuerfrei übertragen werden. Das ist bei Privatvermögen unmöglich. Die geplante Erbschaftsteuerreform der SPD zielt auf eine gerechtere Besteuerung durch höhere Freibeträge für Normalvermögen, aber strengere Regeln für Großvermögen ab. Kernpunkte sind ein neuer lebenslanger Freibetrag von einer Million Euro und ein Fünf-Millionen-Euro-Freibetrag für Unternehmen. Dr. Stefan Bach, Steuerexperte beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) begrüßt die Vorschläge – Honorarprofessor Rainer Kirchdörfer, Vorstand der Stiftung Familienunternehmen und Politik, hält dagegen.
› mehr
