Der Jahreswechsel hat für Handwerksunternehmer zahlreiche rechtliche Änderungen mit sich gebracht. Ein Thema betrifft dabei fast alle Selbstständigen und eine Nichtbeachtung kann spätestens bei einer Betriebsprüfung erhebliche Probleme verursachen: die GoBD, die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff.
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