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Unternehmer müssen ihre Papierbelege viele Jahre lang aufbewahren. Doch das Finanzamt akzeptiert auch elektronische Archivierung – mit enormen Kostenvorteilen für den Handwerksbetrieb.

© M. Schuppich/Fotolia.com

Vorsicht: Neue Regeln für die digitale Buchführung

Der Jahreswechsel hat für Handwerksunternehmer zahlreiche rechtliche Änderungen mit sich gebracht. Ein Thema betrifft dabei fast alle Selbstständigen und eine Nichtbeachtung kann spätestens bei einer Betriebsprüfung erhebliche Probleme verursachen: die GoBD, die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. › mehr
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