Grundsätzlich kann der Arbeitgeber bestimmen, ob und inwieweit Smartphone & Co. auch privat genutzt werden können. Flatrates sind inzwischen weit verbreitet, dementsprechend großzügig sind viele Chefs, wenn es um private Nutzung der Geräte geht. Doch diese Großzügigkeit kann fatale Folgen haben, wie Isabell Conrad, Partnerin der auf IT-Recht spezialisierten Kanzlei SSW Schneider Schiffer Weihermüller in München und Mitglied des Informationsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins, erklärt.
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