E-Kassensysteme und PC-Kassen Kassennachschau: Neue Meldepflicht! Welche To-Dos Sie jetzt unbedingt erledigen sollten

Eine unangekündigte Kassennachschau trifft vor allem bargeldintensive Betriebe. In der Regel erscheinen zwei Prüfer des Finanzamts während der Geschäftszeiten und lassen sich Kassenaufzeichnungen und Verfahrensdokumentation zeigen. Die wichtigsten To-Dos für Chefs im Vorfeld – und was es mit der neuen Mitteilungspflicht der Systeme auf sich hat. Mit ausführlicher Checkliste für die optimale Vorbereitung einer Kassenschau!

Bargeldintensive Betriebe – dazu gehören auch Bäckereien – müssen jetzt mit Kassennachschauen rechnen.
Bargeldintensive Betriebe – dazu gehören auch Bäckereien – müssen verstärkt mit einer Kassennachschau rechnen. - © Krakenimages.com - stock.adobe.com

Nun ist es so weit: Die Finanzverwaltung hat eine Schnittstelle zur Verfügung gestellt, damit Chefs ihre Kassen offiziell melden können, wie es das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen – das sogenannte Kassengesetz – vorschreibt. Bis zum 31. Juli 2025 haben Unternehmer nun Zeit, elektronische oder computergestützte Kassensysteme, PC- und Registrierkassen zu melden. „Dies sollten Betriebseigentümer unbedingt tun“, erklärt Michel Birnbacher, Fachberater Datenanalyse und Kassen-Experte bei der Datev in Nürnberg. „Jede Kasse, die im Besitz des Handwerksbetriebes ist, egal ob im Einsatz oder als Reserve, muss der Finanzbehörde bis zum Stichtag bekannt gemacht werden. Danach sind neue Kassen innerhalb eines Monats zu melden“, erklärt Birnbacher und ergänzt: „Wer der Mit-
teilungspflicht nicht nachkommt, generiert automatisch eine unangekündigte Kassenprüfung.“

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