Gewerbebau, Immobilien und Mietrecht
Gewerbemietverträge lassen sich von beiden Parteien viel schneller und einfacher kündigen als Mietverträge von Privatimmobilien. Unternehmer sollten ihre Risiken kennen und sich vertraglich absichern.
Die Gelegenheit wollten sich Rudolf und Barbara Ramsauer nicht entgehen lassen. Vor sieben Jahren stand ein großes Grundstück mit Kaltlagerhalle in unmittelbarer Nähe zum Elektrobetrieb Ramsauer im bayerischen Velden zum Verkauf. „Wir benötigten die Fläche für Parkplätze im Umfeld unserer Firma, damit unsere rund 30 Mitarbeiter dort ihre Fahrzeuge abstellen können“, erklärt Unternehmerin Barbara Ramsauer.
Also übernahmen sie das Gewerbeobjekt. Ein Kfz-Betrieb war dort Mieter. „Wir sind einfach in den laufenden Mietvertrag eingestiegen“, so Ramsauer. Die Höhe der Miete wurde nicht verändert, weil sich die Firma selbst um die Instandhaltung kümmert. Zur Werkstatt gehören auch ein Büro und ein Aufenthaltsraum.
Enorm hohe Investitionskosten
Allerdings war zum Zeitpunkt des Kaufs die Kaltlagerhalle frei. „Wir suchten deshalb einen Betrieb, der die Fläche nutzen wollte", erinnert sich Ramsauer. Ein Industriebetrieb zeigte schnell Interesse, aber es gab einiges zu klären: „Der neue Mieter wollte, dass wir eine Deckenheizung, eine EDV-Verkabelung und eine neue Beleuchtung einbauen. Ebenso sollten die Sanitäranlagen umgebaut werden. Das war notwendig, weil der Mieter in das Gebäude eine komplette Abteilung auslagern und diese teilweise als Bürofläche nutzen wollte“, so Ramsauer. Die Investitionskosten summierten sich auf einen fünfstelligen Betrag – sie waren also enorm hoch.