Anwalts- und Gerichtskosten Prozesskostenrechner: Kosten eines Rechtsstreits vorab kalkulieren

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Ein guter Rechtsanwalt prüft sorgfältig, wie gut die Chancen des Handwerker-Chefs sind, einen Rechtsstreit zu gewinnen. Und er informiert seinen Mandanten vorab, mit welchen Anwalts- und Gerichtskosten er zu rechnen hat. Der neue Prozesskosten-Rechner von handwerk magazin hilft zur ersten Orientierung.

Gerichtskosten
Vor dem Rechtsstreit die Kosten prüfen. - © gunnar3000 - Fotolia.com

Die Prozesskosten eines Verfahrens setzen sich aus den Anwalts- sowie den Gerichtskosten zusammen. Die Anwaltskosten werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und die Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) berechnet.

Erstberatung Verhandlungssache

Das Honorar für ein erstes Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt in der Kanzlei oder beim Handwerker im Betrieb ist Verhandlungssache und richtet sich nach Zeitaufwand, Komplexität und Streitwert des Falls. Wie viel der Anwalt verlangt, wird am besten vor der Vereinbarung des Termins geklärt. „Die im RVG festgelegte Höchstgrenze von 190 Euro für die Erstberatung gilt nur für Privatpersonen, nicht aber für Unternehmer“, sagt Rechtsanwalt Norbert Schneider aus Neunkichen-Seelscheid, Mitglied des Ausschusses RVG und Gerichtskosten des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Wird der Anwalt über die Beratung hinaus weiter tätig – führt er also Schriftverkehr mit Dritten oder verhandelt er mit ihnen – so fallen hierfür weitere Kosten nach der Gebührentabelle des RVG an. „Alternativ kann der Anwalt mit seinem Mandanten die Höhe der Vergütung individuell festlegen“, so Schneider. Die Kosten für die Erstberatung werden – soweit nicht anders vereinbart – auf die weiteren Tätigkeiten des Anwalts angerechnet.

Honorarsätze im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sind Mindestbeträge

Die Honorarsätze im RVG sind Mindestbeträge. „Der Anwalt muss nicht nach diesen gesetzlichen Gebühren abrechnen, sondern darf seinem Mandaten ein höheres Honorar in Rechnung stellen, wenn er das vorher mit ihm vereinbart hat“, erläutert der Rechtsexperte. Unterliegt der Prozessgegner, muss dieser auch den klägerischen Anwalt bezahlen, jedoch nur im Rahmen der gesetzlichen Gebühren.

Die Gerichtskosten orientieren sich ebenfalls am Streitwert, allerdings sind diese Gebühren geringer als die im RVG geregelten für Anwälte. Bestellt das Gericht einen Sachverständigen, werden die Kosten für das gerichtliche Gutachten ähnlich verteilt wie die weiteren Kosten des Prozesses. Anders sieht das für privat beauftragte Gutachten aus. Hier gilt: Wer den Gutachter beauftragt hat, trägt auch – bis auf wenige Ausnahmen – die Kosten.  

Grundsätzlich sollte, bevor es zu einem Prozess kommt, geprüft werden, ob der Schuldner solvent ist. „Wenn dort nichts zu holen ist, kann man sich einen Prozess in der Regel sparen“, sagt Schneider. Begleicht beispielsweise ein Kunde eine korrekt gestellte Rechnung nicht, sollte der Handwerker-Chef die erste Mahnung selbst anfertigen und verschicken. „Im nächsten Schritt kann es sich lohnen, einen Anwalt einzuschalten“, so Schneider. „Einige Schuldner werden erst dann aktiv, wenn sie Post vom Rechtsanwalt erhalten.“