Schutz mit System Gefährdungsbeurteilung: Wie Sie die Vorschriften rechtssicher umsetzen

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Der Gesetzgeber schreibt das Durchführen von Gefährdungsbeurteilungen zwar verpflichtend vor, legt jedoch deren Ablauf nicht fest. Lesen Sie in diesem Beitrag, welche in der Qualitätssicherung bewährte Methode erfahrene Arbeitsschützer zu einem systematischen Vorgehen empfehlen.

Gefährdungsbeurteilung organisieren
Gefährdungsbeurteilung organisieren - © bofotolux - stock.adobe.com

Wie Gefährdungsbeurteilungen ablaufen, hängt von den konkreten Gegebenheiten des Betriebs fest. Die Anforderungen in den verschiedenen Branchen und Gewerken, die Unternehmensgröße, die Arbeitsbedingungen usw. sind zu unterschiedlich, als dass es ein Standardschema geben könnte oder eine universell gültige Checkliste. In der Arbeitsschutz-Fachliteratur werden mal 5 Schritte vorgestellt, mal sind es 7 Schritte. Fast alle Beispiele, Anleitungen und Empfehlungen haben jedoch gemeinsam, dass Sie auf dem sogenannten Deming-Zyklus aufbauen.

Das Organisieren der Gefährdungsbeurteilung nach dem PDCA-Ansatz

Der Deming-Zyklus beruht auf einem Prozess aus 4 Phasen, der ursprünglich von einem Mitarbeiter namens Deming für die Qualitätssicherung eines US-amerikanischen Telekommunikationskonzerns entwickelt wurde. Dieses Konzept hat sich als Standardverfahren im Management von Unternehmen und Prozessen etabliert und ist auch in die internationale Normung zu Managementsystemen für Qualität (ISO 9000), Umweltschutz (ISO 14000) u. a. eingeflossen. Darüber hinaus hat sich die PDCA-Methode auch als Ansatz für Gefährdungsbeurteilungen in Unternehmen durchgesetzt. Die 4 Buchstaben PDCA stehen für die Phasen Plan, Do, Check und Act, was mit Planen, Umsetzen, Überprüfen und Handeln übersetzt werden kann.

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DAS PDCA-Modell als Zyklus mit dem Ziel steter Verbesserung - © BMAS 2013

DAS PDCA-Modell als Zyklus mit dem Ziel steter Verbesserung

Quelle: Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Arbeitsmedizinische Empfehlung des Ausschuss für Arbeitsmedizin, veröffentlicht vom BMAS 2013

Der gesamte Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung wird bei der PDCA-Methode in die folgenden 4 Phasen oder 4 Schritte unterteilt:
  1. PLAN / Planen und Vorbereiten bedeutet, den Umfang und den Bezug der Gefährdungsbeurteilung zu definieren: Geht es um einen bestimmten Gefährdungsfaktor wie Absturz oder Lärm? Geht es um einen Arbeitsplatz, etwa an einer Maschine? Geht es um einen bestimmten Arbeitsvorgang, z. B. mit einem Gefahrstoff? Ziel ist stets, in der Gesamtheit der Gefährdungsbeurteilungen die Unfallgefahren und Gesundheitsrisiken der Mitarbeiter möglichst vollständig und gründlich zu erfassen.
  2. DO / Durchführen und Umsetzen verlangt, sämtliche Risiken und Gefährdungen des im ersten Schritt festgelegten Rahmens a) zu ermitteln, b) zu bewerten und c) geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Je nachdem, ob und wie diese Aufgaben als eigene Schritte gezählt werden, kommt man auf ein Vorgehen in insgesamt 4 bis 7 Schritten. Beim Bewerten eines Risikos sind stets die beiden Faktoren Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit in Beziehung zu setzen.
  3. CHECK / Prüfen der Wirksamkeit heißt, die festlegten Maßnahmen kontinuierlich zu verfolgen und in angemessenen Zeitabständen zu bewerten: Zeigen sich Effekte und Ergebnisse, z. B. bei den Kennzahlen zum Unfallgeschehen? Wurden Ziele erreicht, z. B. weniger krankheitsbedingte Ausfalltage? Welche Maßnahmen zeigen Wirkung, welche Maßnahmen erweisen sich als wenig geeignet, um z. B. Verletzungsgefahren zu minimieren?
  4. ACT / Reagieren und Optimieren zielt darauf ab, die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen zu überprüfen und die getroffenen Sicherheitsvorkehrungen nötigenfalls anzupassen. Beides wird explizit im Arbeitsschutzgesetz gefordert und ist die Grundlage für die laufende Verbesserung des betrieblichen Arbeitsschutzes. ACT bedeutet auch, im betrieblichen Engagement für Prävention und gesunde Arbeitsplätze auf geänderte Rahmenbedingungen zu reagieren. Das kann z. B. eine neue Maschine sein, ein neues Betriebsgebäude oder ein verschärfter Arbeitsplatzgrenzwert.

Phase 2 (Do) ist das entscheidende Kernelement jeder Gefährdungsbeurteilung. Hier werden Gefährdungen ermittelt und Risiken beurteilt, diese Phase hat dem gesamten Prozess ihren Namen gegeben. Doch ohne spätere Evaluierung (Check), d. h. das fachgerechte Bewerten und Begutachten des bisherigen präventiven Vorgehens, sowie das nachfolgende Reagieren (Act) auf festgestellten Handlungsbedarf bleibt jede Gefährdungsbeurteilung un vollständig .

Ziel ist auch im Arbeitsschutz eine kontinuierliche Verbesserung

Beachten Sie, dass dieses PDCA-Modell grafisch meist als ein Zyklus dargestellt wird, d. h., die Abfolge in den 4 Schritten wiederholt sich. Der Zyklus wird erneut und mehrfach durchlaufen. Dies soll deutlich machen, dass es nicht um ein einmaliges „Abarbeiten“ der Gefährdungsbeurteilung geht, sondern um einen kontinuierlichen Prozess .

In diesem Sinne muss eine Gefährdungsbeurteilung zwar immer wieder punktuell ansetzen, an einer Gefahrenquelle, an besonders gefährdeten Mitarbeitern, an einem neuen Arbeitsverfahren usw. Sie soll letztlich aber kein einmaliger Vorgang bleiben, sondern als zyklischer Prozess verstanden werden und somit stets fortgeschrieben werden. Das Vorgehen in diesen Schritten von der Planung über das Umsetzen von Maßnahmen, deren Wirkungskontrolle und ggf. Anpassung ist die Grundlage für die kontinuierliche Verbesserung der Prozesse, den vielzitierten kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP).

Meine Empfehlung: Durch ein systematisches Vorgehen gemäß dem PDCA-Modell verbunden mit einem sorgfältigen Dokumentieren der 4 Schritte gewinnt Ihr Betrieb nicht nur deutlich an Rechtssicherheit. Ein auf diese Weise organisierter Arbeitsschutz ist letztlich weniger aufwendig, als bei jedem Unfall oder gehäuften Krankheitsfällen stets punktuell anzusetzen und von vorn beginnen zu müssen.