Gefährdungsbeurteilung So ermitteln Sie die Risiken an Arbeitsplätzen

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Gefährdungsbeurteilungen sind Pflicht, auch wenn noch nicht alle Betriebe dies konsequent umsetzen und den Aufwand fürchten. Doch wie so oft ist auch hier eine sorgfältige Planung die halbe Miete und der Schlüssel zur Effizienz. Wer systematisch vorgeht, gewinnt deutlich an Rechtssicherheit.

Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilungen sind Pflicht, auch wenn noch nicht alle Betriebe dies konsequent umsetzen und den Aufwand fürchten. - © S Amelie Walter - stock.adobe.com

Wer sich zum ersten Mal ernsthaft mit dem Thema Gefährdungsbeurteilungen befasst, ist oft überrascht, wie viele Freiheiten er hat. Denn es gib keine Regeln, die ein festes Schema vorschreiben würden oder womit man beginnen sollte. Entscheidend ist, dass Sie im Fall einer Betriebsprüfung belegen können, dass Sie sämtliche Risiken an allen Arbeitsplätzen für alle Mitarbeiter erfasst haben.

Gute Planung erleichtert alle weiteren Schritte

Es genügt nicht, punktuell und nur „bei Bedarf“ vorzugehen. Nach einem Arbeitsunfall die Sicherheitsvorkehrungen kritisch zu hinterfragen oder nach einer riskanten Situation einen Arbeitsablauf anders organisieren, ist selbstverständlich gut und richtig. Aber das ist noch keine Gefährdungsbeurteilung. Denn diese soll systematisch und vorausschauend erfolgen mit dem Ziel, geeignete Maßnahmen zu finden, durch dies es erst gar nicht zu Unfällen, Verletzungen und gefährlichen Situationen kommt.

Je nach Branche, Betriebsgröße und -struktur sind unterschiedliche Ansätze sinnvoll. Sinnvollerweise werden Gefährdungsbeurteilungen

  • auf eine Gefährdungsart bezogen, z. B. eine Gefährdungsbeurteilung Lärm oder eine Gefährdungsbeurteilung Explosionsschutz
  • auf ein Gebäude oder einen Arbeitsbereich bezogen, z. B. auf ein Lager oder eine Werkstatt
  • auf einen bestimmten Arbeitsablauf oder eine betriebliche Situation bezogen, z. B. auf eine komplexe und sicherheitsrelevante Wartungsaufgabe oder eine Umbaumaßnahme bei laufendem Betrieb
  • auf bestimmte Mitarbeitergruppen bezogen, z. B. eine Gefährdungsbeurteilung zum Mutterschutz oder für Alleinarbeiter an Einzelarbeitsplätzen
  • auf bestimmte Arbeitsplätze oder Tätigkeiten bezogen, z. B. eine Gefährdungsbeurteilung zu Schweißarbeiten oder zum manuellen Transportieren (Heben, Tragen, Schieben, Ziehen ...) von Lasten

Systematisch vorgehen und dokumentieren

Unabhängig davon, ob Sie bereits Gefährdungsbeurteilungen dutzendfach vorliegen haben oder ob Ihr Betrieb gerade erst damit beginnt – gehen Sie nach einem Schema vor, welches Ihren Betrieb möglichst gut abbildet. Suchen Sie nach Strukturen für ein sinnvolles Einteilen von betrieblichen Strukturen und Prozessen. Niemand muss für jeden Akkuschrauber einzeln eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Fassen Sie gleichartige Risiken zusammen oder behandeln Sie bestimmte Arbeitsmittel, Maschinentypen, Fahrzeuge usw. gruppenweise. Bei einer besonderen Gefahrenlage in einer komplexen Situation kann es dagegen angebracht sein, hier mit einer separaten Gefährdungsbeurteilung anzusetzen.

Halten Sie diesen Umfang jeder Gefährdungsbeurteilung stets schriftlich fest, ob auf Paper oder am Bildschirm. Das ist der erste Schritt Ihrer verpflichtend vorgeschriebenen Dokumentation . Diese Dokumentation ist nicht nur die Grundlage für den Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung. Mit einer sorgfältig dokumentierten Gefährdungsbeurteilungen erhöhen Sie Ihre Rechtssicherheit in einem Schadensfall ganz erheblich.

Das bedeutet keineswegs, dass Sie jede Menge Papier erzeugen sollten. Entscheidend ist, dass Sie nachvollziehbar belegen können, dass Sie die Risiken in Ihrem Unternehmen erfasst und die notwendigen Maßnahmen festgelegt haben. Wie Sie dieses Dokumentieren intern organisieren, ist freigestellt. Das kann in einer einzigen Datei mit Unterabschnitten nachlesbar sein ist oder in vielen einzelnen Dokumenten hinterlegt. Ob Sie mit einer speziellen Software arbeiten, ob Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit Risiken und Maßnahmen in einer Excel-Tabelle erfasst oder ob Sie handschriftliche Notizen anfertigen, ist nirgendwo festgelegt.

Diese Gefährdungsfaktoren sollten Sie erfassen

Je nach Branche, Arbeitsumgebung und Tätigkeit treten ganz unterschiedliche Unfall- und Verletzungsrisiken auf. Dazu kommen Gefährdungen, die sich nicht akut, sondern eher schleichend oder langfristig auswirken wie etwa Lärmbelastungen oder unergonomische Arbeitsabläufe. Auch solche Faktoren müssen Sie erfassen, das geht bis zu möglichen psychischen Belastungen Ihrer Mitarbeiter.

Zwar gibt es keine „offizielle“ Aufstellung aller Risikofaktoren oder Gefährdungslisten für bestimmte Berufe oder Gewerke, aber üblicherweise werden die Gefährdungsfaktoren an Arbeitsplätzen folgendermaßen eingeteilt:

  • mechanische Gefährdungen, z. B. durch Quetschungen, Stöße, Schläge usw. von bewegten Maschinenteilen, Verletzungen durch Stolpern, Rutschen oder Absturz
  • chemische Gefährdungen: durch Gefahrstoffe, die fest, flüssig oder gasförmig vorliegen können, auch Baustäube, Asbest, Gase, Lösemitteldämpfe usw. gehören dazu
  • thermische Gefährdungen durch ungewollten Kontakt zu heißen oder kalten Oberflächen und Substanzen, ob Herdplatte, Rohrleitung, Bitumen oder Heißdampf, das betrifft auch Kühlräume sowie Hitzearbeitsplätze
  • Brand- und Explosionsgefährdung, wenn brennbare, brandfördernde oder explosionsgefährliche Substanzen vorliegen, das können Feststoffe, Flüssigkeiten oder Gase sein
  • elektrische Gefährdungen bei Nieder- und Hochspannung wie Stromschläge, Lichtbögen, elektrostatische Aufladungen
  • physikalische Gefährdungen, darunter fallen Schall (Lärm) und Vibrationen, Strahlung (UV, Infrarot, Laser usw.), das Arbeiten bei Unter- oder Überdruck, aber auch Ertrinken und Ersticken
  • biologische Gefährdungen durch Krankheitserreger wie manche Bakterien und Viren oder durch Allergie auslösende Stoffe
  • physische Belastungen, sie beziehen sich auf die Arbeitsschwere von körperlichern Tätigkeiten oder deren Umständen, z. B. monotone Bewegungen, Arbeiten über Kopf, gebückt oder knieend oder anderen sogenannten Zwangshaltungen
  • psychische Belastungen durch Arbeitsumgebung oder Arbeitsorganisation, z. B. durch Stress, Ängste, Überforderung, soziale Konflikte, Mobbing, Aggression usw.
  • sonstige Gefährdungen, hier fällt rein, was in keine andere Rubrik passt, z. B. Risiken durch Menschen (Überfall), durch Tiere (Hundebiss) oder Pflanzen (Dornen, Stachel, Allergien) 

Darüber hinaus ist manchmal von Gefährdungen durch die Arbeitsumgebungsbedingungen zu lesen. Gemeint sind damit Faktoren wie Raumtemperatur, Beleuchtung oder wenn Mitarbeiter häufig in feuchtem Milieu arbeiten müssen. Last, not least, können auch organisatorische Mängel zum Gefährdungsfaktor werden. Das betrifft z. B. Situationen, wo Arbeitszeitregelungen nicht eingehalten werden, wo eine notwendige Qualifikation (Staplerschein, Kranschein) ignoriert wird, wo Betriebsanweisungen fehlen oder wo Zuständigkeiten unklar sind.

Tipp: Beginnen Sie Ihre Gefährdungsbeurteilungen dort, wo Unfälle und Verletzungen drohen oder bereits vorgefallen sind. Erfassen Sie dann die Gesundheitsrisiken, die sich nicht akut, aber mittelfristig umso heftiger auswirken wie Lärm, Vibrationen oder Ergonomie. Sehen Sie den Aufwand nicht als Schikane, sondern als Ansatz, möglichst systematisch Mittel und Wege zu finden, um Ihren Betrieb vor Arbeitsunfällen und vermeidbaren Ausfallzeiten zu bewahren.